Drucksache - DS/0680/III  

 
 
Betreff: Unterstützung von Schwerbehinderten bei Ausfall des ÖPNV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Müller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.03.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 18.03.2008 PDF-Dokument
3. Version vom 20.03.2008 PDF-Dokument

1

1.Welche Möglichkeiten sind dem Bezirksamt bekannt, die es schwerbehinderten (z.B. Merkmal "G" oder "aG"), mobilitätseingeschränkten Empfängern von staatlichen Leistungen auch bei Ausfall des ÖPNV (z.B. wegen Streik) ermöglichen, ihre alltäglichen Verrichtungen (z.B. Arztbesuche, Einkauf), die regelmäßig die Inanspruchnahme des OPNV erfordern, kostenfrei zu erledigen?

2.Wird auf diese Möglichkeiten seitens des Bezirksamtes (Sachbearbeiter/innen) hingewiesen?

3.Welche zusätzlichen Möglichkeiten, deren Kosten für die Betroffenen wesentlich niedriger als Taxifahrer sind, können dem unter 1. benannten Personenkreis aufgezeigt werden? Geschieht dies?

 

Herr Mildner-Spindler:

Nach den bewegten letzten 2 Wochen zumindest für diejenigen, die beweglich und mobil sind kann ich das durchaus verstehen, dass sie mit einer solchen Frage heute hier das BA beschäftigen. Ja, es ist richtig, dass in den Wochen oder in den Tagen, da der öffentliche Nahverkehr in Berlin mit Ausnahme der S-Bahn lahm gelegt war, vor allen Dingen diejenigen, die aufgrund ihrer physischen Konstitution weniger mobil sind, davon betroffen gewesen sind im Unterschied zu den anderen, die zu volleren Straßen und zu einer vermehrten Fahrradnutzung gegriffen haben. Insofern muss natürlich tatsächlich eine solche Problematik mal betrachtet werden. Was ich allerdings, wenn sie so fragen ausschließen muss, ist das SGB 12 hat keine Streikregelungen. Insofern müssen wir sehen, wie können wir in Zeiten, wo der normale öffentliche Nahverkehr nicht zur Verfügung steht, diejenigen unterstützen, die ansonsten auf den ÖPNV angewiesen sind. Vielleicht fange ich mal bei den Betreuerlinnen selbst an MitarbeieterInnen die im BA im Fallmanagement der Eingliederungshilfe arbeiten. Da kann ich ihnen sagen, dass sowohl im Jugendamt als auch im Sozialamt MitarbeiterInnen des Fallmanagements Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bzw. ihre behinderten KlientInnen, wenn es notwendig ist auf Wunsch auch in der Wohnung aufsuchen und wir bei uns im sozialen Dienst sogar Fahrräder zur Verfügung haben, um da enstpr. mobil zu sein. Das gilt für ....Herr Müller , sie sollten mir hier die Möglichkeit geben, ausführlich ihrem Anliegen sozusagen eine Antwort zu geben...also insofern sind Besuche Vorort bei KlientInnen bei Familien notwendig, dann werden die durch das Fallmanagement auch Vorort durchgeführt. Auf der anderen Seite sollte man sich angucken, was passiert im Bereich derjenigen KundInnen, die wir haben, die über das Sachgebiet Hilfe zur Pflege oder über die Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe betreut werden. Im Hinblick auf diejenigen, die über das Sachgebiet Hilfe zur Pflege eine stationäre Hilfe zur Pflege erhalten, glaube ich erübrigt sich für so einen Zeitraum nachzugucken, wie kann dort Abhilfe geschaffen werden. Natürlich haben wir auch einen Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege, wo diejenigen, die in ihren eigenen Wohnungen noch wohnen und eine pflegerische Betreuung bekommen, durchaus auch in normalen Zeiten, es gewohnt sind, selbst einkaufen zu gehen, selbst Arztbesuche o.ä. zu erledigen. Da kann ich ihnen sagen , dass es in Einzelfällen und in begründeten Fällen durchaus möglich ist, notwendig Hilfe beim einkaufen auf Antrag vorübergehend zu bewilligen, wenn lebensnotwendige Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbst beschafft werden können. Die Notlage für eine solche Hilfe muss in dem Falle akut und nicht anders abwendbar sein und es muss eine tatsächliche Notlage dargestellt werden, dass Mittel der Sozialhilfe dafür bewilligt werden können. In Hinblick auf einen Arztbesuch wird darauf orientiert, wenn es kurzzeitig zu solchen Unterbrechungen kommt, dass zuerst darauf hinzuweisen wäre, dass nicht akut notwendige Arztbesuche ggf. zu verschieben sind bis das normale Leben wieder hergestellt ist. Bei unabweisbaren gesundheitlichen Problemen wäre es möglich, dass die medizinischen Notfallhelfer angefordert werden können oder auch ein Arzt um die Ecke mal konsultiert wird. es ist darüber hinaus möglich, Taxifahrten dafür einzusetzen, wenn das beantragt und begründet wird. darüber hinausbleibt, wenn sie auch Hilfen Dritter ansprechen, darauf zu verweisen, dass wir aus dem Bereich der Behindertenhilfe durchaus Mobilitätsdienste und Angebote, hauswirtschaftliche Dienstleistungen haben, die Überträger, die Beschäftigungsträger sind und die Maßnahmen der Integration in den Arbeitsmarkt für das Jobcenter  durchführen organisiert werden. Darüber hinaus kann ich drauf verweisen und uns auch stark machen dafür, dass solche Mobilitätsdienste und hauswirtschaftliche DL für Ältere unterhalb von Pflegestufen über den öffentlichen Beschäftigungssektor als ein der älter werdenden Gesellschaft adäquates Angebot entwickelt werden sollte. Auf solche Angebot könnet in einem solchen Fall  zurück gegriffen werden. Diese Angebot sind unsers Erachtens auch bekannt. Diese Angebote werden über die Behindertenbeauftragte und über die Sozialdienste angeben. Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kann in akuten Notlagen, wie sie beschrieben worden sind in entspr. Art und Weise enstpr. Reagiert werden. Hier kann man darüber hinaus beweisen, dass wir ja für Menschen in der Behinderungshilfe seit 1.1. diesen Jahres den Anspruch auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget haben, sodass also der Mensch mit Behinderung als Budgetnehmer durchaus in der Lage ist, die ihm zur Verfügung gestellten Mittel selbstständig einzusetzen, d.h. in Absprache mit dem Budgetgeber Eingliederungshilfe könnten Budgetteile oder Budgetreste in einem solchen Fall, dass der ÖPNV ausgesetzt ist, dann eingesetzt werden. Zu 2: Natürlich wird vom BA, wird von den SachbearbeiterInnen in einer Situation, wo sie konsultiert werden, darauf hingewiesen. Das ist selbstverständlich, das gehört zum Beratungsangebot dazu. Schwierig ist es Hinweise ohne gegebenen Anlass zu geben. Nun kann man sagen, der gegebene Anlass ist mit dem ÖPNV Streik über 12 Tage gegeben. Darüber ist aber noch nicht gegeben, dass in der Verwaltung  im Einzelfall bekannt ist, wer solche Hilfe braucht. Es braucht dann tatsächlich der Kontaktaufnahme vom Hilfesuchenden zu unseren Amt und in dem Fall, dass der Hilfesuchende um so eine Hilfe nachsuchen würde, wird er denn im konkreten Fall auch so beraten werden, wie ich ihnen das dargestellt habe. Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die ich vielleicht in Beantwortung ihrer 3. Frage antworten. Da will ich noch darauf verweisen, nicht nur in Streiksituationen ÖPNV für Freizeiten Fahrten für Menschen mit Behinderungen einen Sonderfahrten, der in Anspruch genommen werden kann. Über den Sonderfahrdienst haben wir uns ja zur gegebener Zeit im Ausschuss im Behindertenbeirat schon unterhalten. Da bleibt natürlich anzumerken, dass gehört zur Konstruktion des Sonderfahrdienstes, wird sehr oft kritisiert, heutzutage dazu, dass nach unseren Erfahrungen Fahrten mit dem Sonderfahrdienst meistens 14 tage vorher geplant und dann auch signalisiert werden müssen. Macht sich natürlich schwierig in so einer Situation, wie ja der Streik gewesen ist. Ja. Ich hoffe ihnen, dass ich ihnen Auskunft geben konnte.        

 

Herr Lüdecke:

Sie haben auf die Begleitdienste der 1 € Jobber. Darf ich daraus entnehmen, dass das BA sich darauf eingestellt hat auf solche Leistungen auf Dauer zurück zu greifen oder anders gefragt, sind diese Leistungen diese 1 € Jobber ohne Zweifel gemeinnützig, auch tatsächlich zusätzlich.

 

Herr Mildner-Spindler:

Man kann natürlich antworten oder wie man sie verstehen will oder interpretieren, wie man sie interpretieren will. Man kann auch die ...verlieren, ja sie fragen nach den Angeboten der beschäftigungsträger, die 1 € Jobber dort arbeiten lassen. Diese Angebot sind das bringt die Organisation dieser Angebote mit sich, zusätzliche Angebote. Zusätzliche Angebote, die von denjenigen, die auf solche Mobilitätshilfen angewiesen sind, sehr gern in Anspruch genommen werden, die wenn wir gemeinsam mit dem Jobcenter die Maßnahmenplanungen im Rahmen der Organisation Ma0nahmeneingleiderung des Jobcenters organisieren, einerseits von den beschäftigungsträgern immer wieder angeboten werden, weil es eben nachgefragte Angebote sind und die genauso von den betroffenen Vertretungen also von den verbänden der Menschen mit Behinderungen auch immer wieder mit Nachdruck eingefordert werden und insofern wissen wir uns auf einer guten, richtige und sicheren Seite, wenn wir solche Angebot organisieren.  

 
 

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