Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0650/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Frau
Klebba: In der
Frage der Auskömmlichkeit eines Haushaltes ist es dasgleiche, ob wir eine
private Hauswirtschaft haben oder den öffentlichen Haushalt, sie muss gegeben
und genau das ist ja mit dem §89 , der die vorläufige Haushaltswirtschaft
begründet, beabsichtigt. Ich muss ihnen allerdings sagen zu ihrer Frage 1, dass
eine konkrete Darstellung der Auswirkungen in den einzelnen Abteilungen nu
durch eine konkrete Abfrage, die in der Kürze der Zeit nicht zu einem Ergebnis
geführt hätte, machbar ist und so nehme ich dieses zum Anlass durchaus dieses
in den Abteilungen bezügl. Nachzufragen, aber im rahmen dieser kurzfristigen
Stellungnahme ist eine solche konkrete Aussage nicht möglich. Nichtsdestotrotz
kann man eine generelle Auswertung der Daten vornehmen und per 31.1. 08 hat
diese ergeben, dass geleisteten Ausgaben des sogenannten A-Teils, also die
sächlichen Verwaltungsausgaben in 2008 trotz höherer Ansätze als in 2007 um
rund 300 000 € oder 17,7 % geringer sind, als in 2007 und die Festlegung, also
die eingegangenen Verpflichtungen um 2,5, Mio € oder 41,9 % geringer als in
2007 sind, also immer natürlich entspr. Des Zeitablaufes. Diese Daten lassen
natürlich keine verlässlichen Rückschlüsse auf tatsächliche Effekte der
vorläufigen Haushaltswirtschaft zu, zumal zu berücksichtigen ist, dass auch in
2007 schon eine Haushaltssperre verhängt gewesen war und insofern ist natürlich
die Betrachtung eines Monatsablaufes noch keine verlässliche Aussage. Zu 2:
Auch hier kann man jetzt hier nicht ganz konkret benennen, welche
Vorhabenprojekte nicht begonnen werden konnten. Generell gilt, dass dies sich
insb. auf die in 2008 in den Investplanungen vorgesehenden Baumaßnahmen
beziehen, die definitiv nicht begonnen werden können. Das ist der eine große Bereich
und der andere große Bereich sind die Zuwendungsbescheide, die sozusagen nur
maximal im bisherigen Umfang möglich sind und nur längstens für einen Zeitraum
von 6 Monaten in der Regel, allerdings nur im entspr. Zeitsoll geleistet werden
dürfen. Neue Projekte, also neue Maßnahmen, die es im Zeitraum davor noch nicht
gab, dürfen grundsätzlich nicht gefördert werden. Zu 3: Auch hier kann man
generell sagen, dass das Nichtbeginnen von Baumaßnahmen die wesentlichste
Auswirkungen auch konkret auf BürgerInnen ist und hat und nicht begonnene
Baumaßnamen , die hauptsächlichen im Schulbereich und deswegen war ja nun auch
schon und das hatten wir ja in der Vergangenheit im Ausschuss auch schon
angesprochen insb. das Nichtbeginnen des Ausbaus der Fachräume des Händelgymnasiums
eine solche Auswirkung der vorläufigen Haushaltwirtschaft und dieses bezieht
sich vergleichbar natürlich auf alle anderen Bereiche. Je länger diese andauern
würde, desto mehr beziehen sie sich auch darauf, dass nicht nur verzögert
begonnen wird, sondern das natürlich im Haushaltsjahr dann garnichst mehr
begonnen werden kann, weil die Mittel eben nur für ein Haushaltsjahr zur
Verfügung stehen und eine Investmaßnahme eben dann mit der zur Verfügung
stehenden Summe dann auch bewältigt werden muss, vielleicht nur ein Teil, aber
jedenfalls die Summe muss verausgabt werden können und je länger der Zeitablauf
ist, desto weniger wird dieses möglich sein und was die Auswirkungen und
Probleme für BürgerInnen bedeutet, kann man natürlich auch sagen, dass dieses
besonders im Bereich der freiwilligen Leistungen, also Beispiele könnte man da
sicherlich anführen, Mittel die für die Städtepartnerschaft, für die
Seniorenvertretung oder für die Zuwendung im Bereich des Kinder- und
Jugendsportes. Das sind solche Beispiele, die jetzt nicht per Zuwendung
zugewiesen werden können, jedenfalls strengen Prüfungskriterien unterliegen und
ganz sicher nicht enstpr. der Veranschlagung im Haushaltsplan ausgereicht
werden können, sondern nur entspr. Des Zeitsolls und nur mit einem
unabweisbaren Bedarf. Herr
Wesener: Mich
würde noch interessieren, gibt es fälle, wo seitens des BA im Rahmen der
vorläufigen Haushaltswirtschaft ein unabweisbarer Bedarf dargestellt wurde
gegenüber der Senatsfinanzverwaltung und die Senatsfinanzverwaltung das nicht
als gegeben gesehen hat und damit eben einen enstpr. Antrag abgelehnt hat. Frau
Klebba: Das
Verfahren ist nicht so und das wir unsere Anträge auf Unabweisbarkeit der
Senatsfinanzverwaltung vorlegen müssen, sondern der Bezirk prüft dies in
eigener Verantwortung und auch nicht so, dass alles dem Finanzservice oder der
Finanzstadträtin vorgelegt werden müsste, sondern jede Stadträtin prüft dieses
in eigener Verantwortung. Natürlich gelten für alle Beauftragten für den Haushalt,
also die Leitungen der Bereiche die entspr. Vorgaben des § 89 und die sind auch
verbindlich und müssen letztlich mit der Unterschrift unter eine bestimmte
Zuwendung, Zuweisung etc. Dann auch wird erklärt, dass die damit gegeben sind
und insofern kann ich ihnen jetzt keinen Überblick darüber geben, ob es
sozusagen auf der einen Seite mal eine Vorstellung von Unabweisbarkeit gegeben
hat, die dann an anderer Stelle oder höherer Stelle nicht so geteilt wurde,
aber das kann’s natürlich im einzelne Fall durchaus geben, weil es ein
unbestimmter Rechtsbegriff ist, der gestaltend ausgefüllt werden muss. Herr
Schüßler: Frau
Klebba, sie haben ja eben bei der Beantwortung davon gesprochen, dass also in
der Kürze der zeit diese Frage jetzt nicht im Detail beantwortet werden kann,
haben aber gleichzeitig angekündigt, dass sie Abteilungen befragen. Können sie
denn sozusagen den Zeitraumbestimmen, bis wann so ggf. die Antworten aus den
Abteilungen vorliegen und damit verbunden die Frage, in welcher Form denn dann die
Antworten der Abteilungen den Bezirksverordneten zugänglich gemacht werden. Frau
Klebba: Natürlich
so schnell wie möglich und ich würde denken, dass sich zumindest eine genauere
Einschätzung dazu im nächsten Haushaltsausschuss darüber berichten kann. Will
jetzt nicht versichern, dass dort ein 100%iger Rücklauf dann schon gegeben ist,
weil sicherlich einzelnes auch Prüfungsvorgängen unterliegt, aber auf jeden
Fall wird sozusagen detailgenau und konkreter sein, als das jetzt in eineinhalb
Tagen möglich war. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin