Drucksache - DS/0650/III  

 
 
Betreff: Vorläufige Haushaltswirtschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
  Richter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.02.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen für den Bezirk hatte die vorläufige Haushaltswirtschaft bislang?

  2. Welche Vorhaben, Projekte u. ä. konnten nicht begonnen bzw. nicht finanziert werden?

  3. Welche Probleme ergeben sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger und den Bezirk allgemein?

 

Frau Klebba:

In der Frage der Auskömmlichkeit eines Haushaltes ist es dasgleiche, ob wir eine private Hauswirtschaft haben oder den öffentlichen Haushalt, sie muss gegeben und genau das ist ja mit dem §89 , der die vorläufige Haushaltswirtschaft begründet, beabsichtigt. Ich muss ihnen allerdings sagen zu ihrer Frage 1, dass eine konkrete Darstellung der Auswirkungen in den einzelnen Abteilungen nu durch eine konkrete Abfrage, die in der Kürze der Zeit nicht zu einem Ergebnis geführt hätte, machbar ist und so nehme ich dieses zum Anlass durchaus dieses in den Abteilungen bezügl. Nachzufragen, aber im rahmen dieser kurzfristigen Stellungnahme ist eine solche konkrete Aussage nicht möglich. Nichtsdestotrotz kann man eine generelle Auswertung der Daten vornehmen und per 31.1. 08 hat diese ergeben, dass geleisteten Ausgaben des sogenannten A-Teils, also die sächlichen Verwaltungsausgaben in 2008 trotz höherer Ansätze als in 2007 um rund 300 000 € oder 17,7 % geringer sind, als in 2007 und die Festlegung, also die eingegangenen Verpflichtungen um 2,5, Mio € oder 41,9 % geringer als in 2007 sind, also immer natürlich entspr. Des Zeitablaufes. Diese Daten lassen natürlich keine verlässlichen Rückschlüsse auf tatsächliche Effekte der vorläufigen Haushaltswirtschaft zu, zumal zu berücksichtigen ist, dass auch in 2007 schon eine Haushaltssperre verhängt gewesen war und insofern ist natürlich die Betrachtung eines Monatsablaufes noch keine verlässliche Aussage. Zu 2: Auch hier kann man jetzt hier nicht ganz konkret benennen, welche Vorhabenprojekte nicht begonnen werden konnten. Generell gilt, dass dies sich insb. auf die in 2008 in den Investplanungen vorgesehenden Baumaßnahmen beziehen, die definitiv nicht begonnen werden können. Das ist der eine große Bereich und der andere große Bereich sind die Zuwendungsbescheide, die sozusagen nur maximal im bisherigen Umfang möglich sind und nur längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten in der Regel, allerdings nur im entspr. Zeitsoll geleistet werden dürfen. Neue Projekte, also neue Maßnahmen, die es im Zeitraum davor noch nicht gab, dürfen grundsätzlich nicht gefördert werden. Zu 3: Auch hier kann man generell sagen, dass das Nichtbeginnen von Baumaßnahmen die wesentlichste Auswirkungen auch konkret auf BürgerInnen ist und hat und nicht begonnene Baumaßnamen , die hauptsächlichen im Schulbereich und deswegen war ja nun auch schon und das hatten wir ja in der Vergangenheit im Ausschuss auch schon angesprochen insb. das Nichtbeginnen des Ausbaus der Fachräume des Händelgymnasiums eine solche Auswirkung der vorläufigen Haushaltwirtschaft und dieses bezieht sich vergleichbar natürlich auf alle anderen Bereiche. Je länger diese andauern würde, desto mehr beziehen sie sich auch darauf, dass nicht nur verzögert begonnen wird, sondern das natürlich im Haushaltsjahr dann garnichst mehr begonnen werden kann, weil die Mittel eben nur für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und eine Investmaßnahme eben dann mit der zur Verfügung stehenden Summe dann auch bewältigt werden muss, vielleicht nur ein Teil, aber jedenfalls die Summe muss verausgabt werden können und je länger der Zeitablauf ist, desto weniger wird dieses möglich sein und was die Auswirkungen und Probleme für BürgerInnen bedeutet, kann man natürlich auch sagen, dass dieses besonders im Bereich der freiwilligen Leistungen, also Beispiele könnte man da sicherlich anführen, Mittel die für die Städtepartnerschaft, für die Seniorenvertretung oder für die Zuwendung im Bereich des Kinder- und Jugendsportes. Das sind solche Beispiele, die jetzt nicht per Zuwendung zugewiesen werden können, jedenfalls strengen Prüfungskriterien unterliegen und ganz sicher nicht enstpr. der Veranschlagung im Haushaltsplan ausgereicht werden können, sondern nur entspr. Des Zeitsolls und nur mit einem unabweisbaren Bedarf.  

 

Herr Wesener:

Mich würde noch interessieren, gibt es fälle, wo seitens des BA im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ein unabweisbarer Bedarf dargestellt wurde gegenüber der Senatsfinanzverwaltung und die Senatsfinanzverwaltung das nicht als gegeben gesehen hat und damit eben einen enstpr. Antrag abgelehnt hat.

 

Frau Klebba:

Das Verfahren ist nicht so und das wir unsere Anträge auf Unabweisbarkeit der Senatsfinanzverwaltung vorlegen müssen, sondern der Bezirk prüft dies in eigener Verantwortung und auch nicht so, dass alles dem Finanzservice oder der Finanzstadträtin vorgelegt werden müsste, sondern jede Stadträtin prüft dieses in eigener Verantwortung. Natürlich gelten für alle Beauftragten für den Haushalt, also die Leitungen der Bereiche die entspr. Vorgaben des § 89 und die sind auch verbindlich und müssen letztlich mit der Unterschrift unter eine bestimmte Zuwendung, Zuweisung etc. Dann auch wird erklärt, dass die damit gegeben sind und insofern kann ich ihnen jetzt keinen Überblick darüber geben, ob es sozusagen auf der einen Seite mal eine Vorstellung von Unabweisbarkeit gegeben hat, die dann an anderer Stelle oder höherer Stelle nicht so geteilt wurde, aber das kann’s natürlich im einzelne Fall durchaus geben, weil es ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der gestaltend ausgefüllt werden muss.

 

Herr Schüßler:

Frau Klebba, sie haben ja eben bei der Beantwortung davon gesprochen, dass also in der Kürze der zeit diese Frage jetzt nicht im Detail beantwortet werden kann, haben aber gleichzeitig angekündigt, dass sie Abteilungen befragen. Können sie denn sozusagen den Zeitraumbestimmen, bis wann so ggf. die Antworten aus den Abteilungen vorliegen und damit verbunden die Frage, in welcher Form denn dann die Antworten der Abteilungen den Bezirksverordneten zugänglich gemacht werden.

 

Frau Klebba:

Natürlich so schnell wie möglich und ich würde denken, dass sich zumindest eine genauere Einschätzung dazu im nächsten Haushaltsausschuss darüber berichten kann. Will jetzt nicht versichern, dass dort ein 100%iger Rücklauf dann schon gegeben ist, weil sicherlich einzelnes auch Prüfungsvorgängen unterliegt, aber auf jeden Fall wird sozusagen detailgenau und konkreter sein, als das jetzt in eineinhalb Tagen möglich war.   

 

 
 

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