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Drucksache - DS/0649/III
Ich frage das Bezirksamt:
Wenn es derartige nichtkommerzielle Angebote nicht gibt,
sieht das Bezirksamt Möglichkeiten in Zukunft derartige besondere Bedarfe durch
nichtkommerzielle Anbieter zu befriedigen?
Wenn nein, welche Alternativen haben betroffene Eltern, wenn
weder Verwandte zur Verfügung stehen noch hinreichende Geldmittel für die
Inanspruchnahme kommerzieller Betreuungsangebote vorhanden sind?
Wenn es derartige besondere Angebote bereits gibt, welche
sind dies (bitte alle Angebote nennen, auch evtl. Maßnahmen des 2.
Arbeitsmarktes) und wie werden Eltern über diese informiert? Zu 1. und 2. + Zusatzfragen: Folgende
Möglichkeiten haben Eltern bzw. Alleinerziehende in Friedrichshain-Kreuzberg,
wenn sie aufgrund ihrer Arbeitszeit eine Kinderbetreuung am Abend, in der
Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende benötigen: Sie
können im Jugendamt eine kita-oder schulergänzende Tagespflege
beantragen, die zu außergewöhnlichen Zeiten eine Betreuung im Haushalt der
Familie anbietet. Zur
Zeit gibt es ca. 30 ergänzende Betreuungsverträge. Die Finanzierung dieser
Tagespflegepersonen fällt sehr gering aus (analog der „ normalen“ Tagespflege).
Entsprechend der AV-FPGV (FamilienPflegeGeldVorschrift) werden der Pflegeperson
im Monat 147,00 € Erziehungsgeld gezahlt – unabhängig davon, wie viel
Stunden das Kind betreut wird. Eltern
werden allerdings aufgefordert, sich eine Betreuungsperson selbst zu suchen.
Für diesen geringen Betrag gelingt es dem Jugendamt nicht, geeignete Personen
anzuwerben, und auch den Eltern fällt dies häufig schwer. Bestehende
Tagespflegestellen, die die Kinder täglich im Haushalt betreuen, bieten die
ergänzende Betreuung nicht an, da sie nach ihrem Arbeitstag noch Zeit für die
eigene Familie und ihren Feierabend brauchen. Kindertagesstätten haben
lt. KitaFöG eine Regelöffnungszeit von 12 Stunden, die in die Zeit von 6.00 Uhr
bis 21.00 Uhr fallen muss. Eine Öffnungszeit darüber hinaus bedarf einer
zusätzlichen Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Viel erschwerender für Träger wirkt
allerdings, dass es gem. KitaFöG keine Personalzuschläge für eine längere
Betreuungszeit gibt. Bisherige Berechnungsmodelle ergaben stets, dass eine über-Nacht-
oder Wochenendbetreuung ohne erhebliche Zusatzeinnahmen für die Kita-Träger
nicht finanzierbar ist. In
der Vergangenheit sind auch mehrmals Überlegungen mit ansässigen
Dienstleistungseinrichtungen zu einem Kooperationsmodell angestellt worden
(u.a. Karstadt, Vivantes,
Kaufhof). Letztlich scheiterten auch sie an einer notwendigen
regelmäßigen Zusatzfinanzierung, die die Unternehmen nicht bereit waren,
abzudecken. Bei Abfragen stellte sich heraus, dass Bedarfe an außergewöhnlichen
Betreuungszeiten nie gehäuft an einem Ort auftreten und/oder auf ähnliche
Zeiten fallen. Wir
benötigen daher verbesserte rechtliche und finanzielle Regelungen, die den
Bedarf von Kinderbetreuungszeiten
zu außergewöhnliche Zeiten abdecken und dabei flexibel genug gestaltet sind.
Die Möglichkeit einer ergänzenden Tagespflege scheint uns wegen der
individuelleren Betreuungsmöglichkeit das bessere Modell. Dem Senat BWF haben
wir entsprechende Mitteilungen gemacht. Gegenwärtig
verweisen wir Eltern, die keine kommerziellen Anbieter nutzen können oder
wollen an folgende Einrichtungen: Großelterndienst,
Warschauer Straße 58, 10245 Berlin
Hier
werden Kontakte zwischen älteren Menschen und Familien oder
Alleinerziehenden vermittelt, die keine Verwandte in der Nähe haben. Die
„Großeltern“ betreuen die Kinder im elterlichen Haushalt und erhalten dafür
eine Aufwandsentschädigung. Zwar gibt es mehr Nachfrage von Eltern als
abgedeckt werden kann, aber es wird sehr individuell nach einer „passenden“
Verbindung gesucht. Ziel ist eine
längere Beziehung zu beidseitigem Nutzen. Dieser
Dienst kann auch in manchen Fällen notwendiger kurzfristiger Unterbringung
helfen. SHIA e.V.,
Rudolf-Schwarz-Str. 29/31, 10407 Berlin
Dieser
Betreuungsdienst für Alleinerziehende wird seit Jahren vornehmlich durch
ABM und MAE realisiert. Leider
ist in diesem Jahr in unserem Bezirk keine der beantragten Maßnahmen von SHIA
bewilligt worden, obwohl das Jugendamt
die Anträge als sehr förderungswürdig bewertet hat. Weitere
uns bekannte Anbieter von Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten sind für die
Familien mit z.T. hohen Kosten verbunden, weil die Finanzierung nicht oder kaum durch öffentliche Mittel bezuschusst wird. (z.B. Kinderbetreuung
Rund-um die Uhr, UFA- Fabrik, 10 € pro Std.) 3. Gibt es Möglichkeiten einer so genannten Rund- um-
die Uhr- Betreuung (24- Stunden-Kita), wie dies u. a. in Schwedt oder z.B. für
die MitarbeiterInnen in der chemischen Industrie, die im Schichtdienst
arbeiten, möglich ist? 24-Std.-
Einrichtungen gibt es in Berlin-Pankow
von SEHstern e.V. für Kinder ab 8 Wochen und in Mitte von der Kinderinsel
Berlin gmbH. Die
Kosten pro Betreuungsstunde sind einkommensgestaffelt, aber nicht
unerheblich. Eltern
werden auf diese Angebote bei Nachfrage im Jugendamt direkt oder durch Ausgabe
der Broschüre „Kinderbetreuung in Berlin“ (Hrsg. Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen) aufmerksam gemacht. Auch
die von ANE gestaltete Internetseite ben-elternnetz. de ist sehr informativ.
(Eine Verlinkung mit der Internetseite des Jugendamtes wird eingerichtet.) Monika
Herrmann |
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