Drucksache - DS/0649/III  

 
 
Betreff: Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu außergewöhnlichen Zeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Hehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.02.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 29.02.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Eltern bzw. Alleinerziehende in Friedrichshain-Kreuzberg, nichtkommerzielle Angebote der Kinder(tages)betreuung in Anspruch zu nehmen, wenn diese z.B. an Wochenenden, an Abenden (z.B. Einzelhandel) oder in der Nacht (z.B. bei Schichtarbeit) arbeiten müssen und in dieser Zeit auch keine Möglichkeit haben, ihre Kinder von Angehörigen betreuen zu lassen?
  2. Welche Möglichkeiten der kurzfristigen Unterbringung/ Betreuung gibt es (z.B. bei Bereitschaftsdiensten, bei denen sich ein Einsatz nicht vorher absehen lässt)?
  3. Gibt es Möglichkeiten einer so genannten Rund-um-die-Uhr-Betreuung (24-Stunden-Kita), wie dies u.a. in Schwedt/ Oder z.B. für die Mitarbeiter/innen in der chemischen Industrie, die im Schichtdienst arbeiten, möglich ist?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Wenn es derartige nichtkommerzielle Angebote nicht gibt, sieht das Bezirksamt Möglichkeiten in Zukunft derartige besondere Bedarfe durch nichtkommerzielle Anbieter zu befriedigen?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Wenn nein, welche Alternativen haben betroffene Eltern, wenn weder Verwandte zur Verfügung stehen noch hinreichende Geldmittel für die Inanspruchnahme kommerzieller Betreuungsangebote vorhanden sind?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Wenn es derartige besondere Angebote bereits gibt, welche sind dies (bitte alle Angebote nennen, auch evtl. Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes) und wie werden Eltern über diese informiert?

 

Zu 1. und 2. + Zusatzfragen:

Folgende Möglichkeiten haben Eltern bzw. Alleinerziehende in Friedrichshain-Kreuzberg, wenn sie aufgrund ihrer Arbeitszeit eine Kinderbetreuung am Abend, in der Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende benötigen:

 

Sie können im Jugendamt eine kita-oder schulergänzende Tagespflege beantragen, die zu außergewöhnlichen Zeiten eine Betreuung im Haushalt der Familie anbietet.

Zur Zeit gibt es ca. 30 ergänzende Betreuungsverträge. Die Finanzierung dieser Tagespflegepersonen fällt sehr gering aus (analog der „ normalen“ Tagespflege). Entsprechend der AV-FPGV (FamilienPflegeGeldVorschrift) werden der Pflegeperson im Monat 147,00 € Erziehungsgeld gezahlt – unabhängig davon, wie viel Stunden das Kind betreut wird.

 

Eltern werden allerdings aufgefordert, sich eine Betreuungsperson selbst zu suchen. Für diesen geringen Betrag gelingt es dem Jugendamt nicht, geeignete Personen anzuwerben, und auch den Eltern fällt dies häufig schwer. Bestehende Tagespflegestellen, die die Kinder täglich im Haushalt betreuen, bieten die ergänzende Betreuung nicht an, da sie nach ihrem Arbeitstag noch Zeit für die eigene Familie und ihren Feierabend brauchen.

 

Kindertagesstätten haben lt. KitaFöG eine Regelöffnungszeit von 12 Stunden, die in die Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr fallen muss. Eine Öffnungszeit darüber hinaus bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Viel erschwerender für Träger wirkt allerdings, dass es gem. KitaFöG keine Personalzuschläge für eine längere Betreuungszeit gibt. Bisherige Berechnungsmodelle ergaben stets, dass eine über-Nacht- oder Wochenendbetreuung ohne erhebliche Zusatzeinnahmen für die Kita-Träger nicht finanzierbar ist.

 

In der Vergangenheit sind auch mehrmals Überlegungen mit ansässigen Dienstleistungseinrichtungen zu einem Kooperationsmodell angestellt worden (u.a. Karstadt, Vivantes,  Kaufhof). Letztlich scheiterten auch sie an einer notwendigen regelmäßigen Zusatzfinanzierung, die die Unternehmen nicht bereit waren, abzudecken. Bei Abfragen stellte sich heraus, dass Bedarfe an außergewöhnlichen Betreuungszeiten nie gehäuft an einem Ort auftreten und/oder auf ähnliche Zeiten fallen.

 

Wir benötigen daher verbesserte rechtliche und finanzielle Regelungen, die den Bedarf von  Kinderbetreuungszeiten zu außergewöhnliche Zeiten abdecken und dabei flexibel genug gestaltet sind. Die Möglichkeit einer ergänzenden Tagespflege scheint uns wegen der individuelleren Betreuungsmöglichkeit das bessere Modell. Dem Senat BWF haben wir entsprechende Mitteilungen gemacht.

 

Gegenwärtig verweisen wir Eltern, die keine kommerziellen Anbieter nutzen können oder wollen an folgende Einrichtungen:

 

Großelterndienst, Warschauer Straße 58, 10245 Berlin

Hier werden Kontakte zwischen älteren Menschen und Familien oder Alleinerziehenden vermittelt, die keine Verwandte in der Nähe haben. Die „Großeltern“ betreuen die Kinder im elterlichen Haushalt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Zwar gibt es mehr Nachfrage von Eltern als abgedeckt werden kann, aber es wird sehr individuell nach einer „passenden“ Verbindung gesucht.  Ziel ist eine längere Beziehung zu beidseitigem Nutzen.

Dieser Dienst kann auch in manchen Fällen notwendiger kurzfristiger Unterbringung helfen.

 

 

SHIA e.V., Rudolf-Schwarz-Str. 29/31, 10407 Berlin

Dieser Betreuungsdienst für Alleinerziehende wird seit Jahren vornehmlich durch ABM und MAE realisiert.

Leider ist in diesem Jahr in unserem Bezirk keine der beantragten Maßnahmen von SHIA bewilligt worden, obwohl  das Jugendamt die Anträge als sehr förderungswürdig bewertet hat.

 

Weitere uns bekannte Anbieter von Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten sind für die Familien mit z.T. hohen Kosten verbunden, weil die  Finanzierung nicht oder kaum durch öffentliche Mittel  bezuschusst wird. (z.B. Kinderbetreuung Rund-um die Uhr, UFA- Fabrik, 10 € pro Std.)

 

 

 

 

3. Gibt es Möglichkeiten einer so genannten Rund- um- die Uhr- Betreuung (24- Stunden-Kita), wie dies u. a. in Schwedt oder z.B. für die MitarbeiterInnen in der chemischen Industrie, die im Schichtdienst arbeiten, möglich ist?

 

24-Std.- Einrichtungen gibt es in Berlin-Pankow  von SEHstern e.V. für Kinder ab 8 Wochen und in Mitte von der Kinderinsel Berlin gmbH.

Die Kosten pro Betreuungsstunde sind einkommensgestaffelt, aber nicht unerheblich.

 

Eltern werden auf diese Angebote bei Nachfrage im Jugendamt direkt oder durch Ausgabe der Broschüre „Kinderbetreuung in Berlin“ (Hrsg. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen) aufmerksam gemacht.

 

Auch die von ANE gestaltete Internetseite ben-elternnetz. de ist sehr informativ. (Eine Verlinkung mit der Internetseite des Jugendamtes wird eingerichtet.)

 

 

Monika Herrmann

 

 

 

 
 

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