Drucksache - DS/0645/III  

 
 
Betreff: Halbinsel II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Leese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.02.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann und an welcher Stelle genau sollen die so genannten „Floating Homes“ an der Rummelsburger Bucht errichtet werden?
  2. Sind für die zukünftigen Eigner PKW-Stellplätze eingeplant und wenn ja, wo?
  3. Kann das Bezirksamt Konflikte zwischen den zukünftigen Bewohner/innen der „Floating Homes“ und den benachbarten Nutzern (Schule, Schulhof, Sportplatz, Behindertenwohnheim für geistig schwerstbehinderte Menschen) ausschließen?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Wenn nein, warum hält das Bezirksamt an den Planungen für die „Floating Homes“ fest und nimmt dafür z.B. eingeschränkte Nutzungszeiten des Sportplatzes in Kauf?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Welchen Mehrwert bringen die „Floating Homes“ dem Bezirk und den Anwohner/innen überhaupt angesichts einer immer dichter werdenden Bebauung der Stralauer Halbinsel, zunehmender Parkplatznot und den Bedürfnissen von Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern, die die Stralauer Halbinsel gern als Ausflugsziel nutzen und einen möglichst unverbauten Zugang zur Spree und zur Rummelsburger Bucht haben wollen?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Welches Vertragsverhältnis würde im Falle der Errichtung der „Floating Homes“ zwischen Bauherrn bzw. Eigentümern der „Floating Homes“ und dem Bezirksamt entstehen und welche Einnahmen würde der Bezirk über welchen Zeitraum erzielen?

 

 

Sehr geehrte Frau Leese,

 

Ihre o. g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

  1. Wann und an welcher Stelle genau sollen die so genannten „Floating Homes“ an der Rummelsburger Bucht errichtet werden?

 

Die Floating Homes sollen im Rummelsburger See, vor den Grundstücken Alt Stralau 32B- 34 realisiert werden. Wenn der Investor die Mietmodalitäten für die Wasserfläche geklärt hat, kann er die Floating Homes unverzüglich errichten.

 

  1. Sind für die zukünftigen Eigner PKW-Stellplätze eingeplant und wenn ja, wo?

 

Die Stellplätze für die künftigen Eigentümer sind mit dem B-Plan V-16 auf dem Flurstück 142 (zwischen Alt-Stralau 33 und 32B) eingeplant worden.

 

  1. Kann das Bezirksamt Konflikte zwischen den zukünftigen Bewohner/innen der „Floating Homes“ und den benachbarten Nutzern (Schule, Schulhof, Sportplatz, Behindertenwohnheim für geistig schwerstbehinderte Menschen) ausschließen?

 

Zu erwartende und dem Stadtplanungsamt benannte Konflikte sind teilweise im Bebauungsplan V-16 und teilweise in der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Genehmigung der Anlage an die Wasserbehörde des Landes Berlin gewürdigt worden.

 

1. Zusatzfrage:

Wenn nein, warum hält das Bezirksamt an den Planungen für die „Floating Homes“ fest und nimmt dafür z.B. eingeschränkte Nutzungszeiten des Sportplatzes in Kauf?

 

Ausgehend von den Standortplanungen für die Floating Homes sind dem Stadtplanungsamt keine zusätzlichen Nutzungseinschränkungen für den Sportplatz bekannt.

Die eingeschränkten Nutzungszeiten für den Sportplatz ergeben sich grundsätzlich aus den unmittelbar angrenzenden, schutzwürdigen allgemeinen Wohngebieten.

 

 

 

Weitere 1. Zusatzfrage:

Welchen Mehrwert bringen die „Floating Homes“ dem Bezirk und den Anwohner/innen überhaupt angesichts einer immer dichter werdenden Bebauung der Stralauer Halbinsel, zunehmender Parkplatznot und den Bedürfnissen von Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern, die die Stralauer Halbinsel gern als Ausflugsziel nutzen und einen möglichst unverbauten Zugang zur Spree und zur Rummelsburger Bucht haben wollen?

 

Der Mehrwert für das Land Berlin kann mit einem zweistelligen Millionenbetrag beziffert werden, den die Wasserstadt GmbH für den Verkauf der Spundwand, vor der die Floating Homes geplant wurden, für das Land Berlin erzielt hat. Der Betrag kommt grundsätzlich den Infrastrukturmaßnahmen im Entwicklungsgebiet zu Gute. Der öffentliche Zugang zum See und die Blickachsen sind durch das Vorhaben gewährleistet.

 

2. Zusatzfrage:

Welches Vertragsverhältnis würde im Falle der Errichtung der „Floating Homes“ zwischen Bauherrn bzw. Eigentümern der „Floating Homes“ und dem Bezirksamt entstehen und welche Einnahmen würde der Bezirk über welchen Zeitraum erzielen?

 

Soweit dem Stadtplanungsamt bekannt, gibt es keine Einnahmen für den Bezirk, da bereits mit dem Kaufpreis alle Ansprüche abgegolten sind (NGA muss prüfen).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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