Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0645/III
Ich frage das Bezirksamt:
Wenn nein, warum hält das Bezirksamt an den Planungen für
die „Floating Homes“ fest und nimmt dafür z.B. eingeschränkte Nutzungszeiten
des Sportplatzes in Kauf?
Welchen Mehrwert bringen die „Floating Homes“ dem Bezirk und
den Anwohner/innen überhaupt angesichts einer immer dichter werdenden Bebauung
der Stralauer Halbinsel, zunehmender Parkplatznot und den Bedürfnissen von
Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern, die die Stralauer Halbinsel gern
als Ausflugsziel nutzen und einen möglichst unverbauten Zugang zur Spree und
zur Rummelsburger Bucht haben wollen?
Welches Vertragsverhältnis würde im Falle der Errichtung der
„Floating Homes“ zwischen Bauherrn bzw. Eigentümern der „Floating Homes“ und
dem Bezirksamt entstehen und welche Einnahmen würde der Bezirk über welchen
Zeitraum erzielen? Sehr geehrte Frau Leese, Ihre o. g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie
folgt:
Die
Floating Homes sollen im Rummelsburger See, vor den Grundstücken Alt Stralau
32B- 34 realisiert werden. Wenn der Investor die Mietmodalitäten für die
Wasserfläche geklärt hat, kann er die Floating Homes unverzüglich errichten.
Die Stellplätze für die künftigen Eigentümer sind mit dem B-Plan V-16 auf dem Flurstück 142 (zwischen Alt-Stralau 33 und 32B) eingeplant worden.
Zu erwartende und dem Stadtplanungsamt benannte Konflikte sind teilweise im Bebauungsplan V-16 und teilweise in der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Genehmigung der Anlage an die Wasserbehörde des Landes Berlin gewürdigt worden. 1. Zusatzfrage: Wenn nein, warum hält das Bezirksamt an den
Planungen für die „Floating Homes“ fest und nimmt dafür z.B. eingeschränkte
Nutzungszeiten des Sportplatzes in Kauf? Ausgehend von den Standortplanungen für die Floating Homes sind dem Stadtplanungsamt keine zusätzlichen Nutzungseinschränkungen für den Sportplatz bekannt. Die eingeschränkten Nutzungszeiten für den Sportplatz ergeben sich grundsätzlich aus den unmittelbar angrenzenden, schutzwürdigen allgemeinen Wohngebieten. Weitere 1. Zusatzfrage: Welchen Mehrwert
bringen die „Floating Homes“ dem Bezirk und den Anwohner/innen überhaupt
angesichts einer immer dichter werdenden Bebauung der Stralauer Halbinsel,
zunehmender Parkplatznot und den Bedürfnissen von Erholung suchenden
Bürgerinnen und Bürgern, die die Stralauer Halbinsel gern als Ausflugsziel
nutzen und einen möglichst unverbauten Zugang zur Spree und zur Rummelsburger
Bucht haben wollen? Der Mehrwert für das Land
Berlin kann mit einem zweistelligen Millionenbetrag beziffert werden, den die
Wasserstadt GmbH für den Verkauf der Spundwand, vor der die Floating Homes
geplant wurden, für das Land Berlin erzielt hat. Der Betrag kommt grundsätzlich
den Infrastrukturmaßnahmen im Entwicklungsgebiet zu Gute. Der öffentliche
Zugang zum See und die Blickachsen sind durch das Vorhaben gewährleistet. 2.
Zusatzfrage: Welches
Vertragsverhältnis würde im Falle der Errichtung der „Floating Homes“ zwischen
Bauherrn bzw. Eigentümern der „Floating Homes“ und dem Bezirksamt entstehen und
welche Einnahmen würde der Bezirk über welchen Zeitraum erzielen? Soweit dem
Stadtplanungsamt bekannt, gibt es keine Einnahmen für den Bezirk, da bereits
mit dem Kaufpreis alle Ansprüche abgegolten sind (NGA muss prüfen). Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz
Schulz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin