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Drucksache - DS/0639/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Ist es eigentlich rechtmäßig, dass im Zuge der Bauarbeiten
auf dem Grundstück Alt-Stralau Nr.29 die Grundstücksgrenze (hier: massive
Mauer) sehr weit auf den Gehweg gerückt wurde und dieser an dieser Stelle sehr
beengt ist? 2. Zusatzfrage: Beabsichtigt das Bezirksamt, an der derzeitigen
Beschaffenheit des Uferwanderwegs etwas zu ändern, so dass auch Rollstuhlfahrer/innen
bzw. Familien mit Kinderwagen diesen Abschnitt gefahrlos nutzen können? 3. Zusatzfrage: Wenn ja, bis wann soll dies geschehen? Sehr geehrte Frau Leese, Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie
folgt:
Bei der
Immobilie Alt-Stralau 20/21 handelt es sich um ein privates Grundstück mit
einem laufenden Bauvorhaben. Auf die Art und Weise der dortigen
Baustelleneinrichtung hat der Fachbereich Naturschutz und Grünflächen keinen
Einfluss. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist die Herstellung dieses Bereiches
des Uferwanderweges vorgesehen.
Aussagen über genehmigte
Sperrungen/Einschränkungen dieses Bereiches des Uferwanderweges können nicht
durch den Fachbereich Naturschutz und Grünflächen dargelegt werden, da diese
Uferabschnitte sich noch nicht im Fachvermögen des Bereiches Naturschutz und
Grünflächen befinden.
Da das Land Berlin noch
nicht über die erforderliche Fläche verfügt und ein entsprechendes
Enteignungsverfahren seit mehreren Jahren anhängig ist, hatte sich die
Wasserstadt für eine übergangsweise, provisorische Herrichtung des Uferweges
auf der landeseigenen Vorlandfläche entschieden. Wenn die Enteignung
abschließend rechtskräftig wird, kann der Uferweg auch hier barrierefrei
angelegt werden. 1.
Zusatzfrage: Ist es
eigentlich rechtmäßig, dass im Zuge der Bauarbeiten auf dem Grundstück
Alt-Stralau Nr.29 die Grundstücksgrenze (hier: massive Mauer) sehr weit auf den
Gehweg gerückt wurde und dieser an dieser Stelle sehr beengt ist? Antwort
analog zu 3. 2. Zusatzfrage: Beabsichtigt
das Bezirksamt, an der derzeitigen Beschaffenheit des Uferwanderwegs etwas zu
ändern, so dass auch Rollstuhlfahrer/innen bzw. Familien mit Kinderwagen diesen
Abschnitt gefahrlos nutzen können? Die
Vervollständigung des Uferwanderweges ist nach der zu erwartenden
Gerichtsentscheidung vorgesehen, notwendige Mittel sind eingeplant. 3.
Zusatzfrage: Wenn ja,
bis wann soll dies geschehen? Die Fertigstellung dieses
Teilabschnittes des Uferwanderweges ist voraussichtlich in 2009 realistisch. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz
Schulz |
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