Drucksache - DS/0639/III  

 
 
Betreff: Halbinsel Stralau I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Leese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.02.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in Höhe der Grundstücke Alt-Stralau 20/ 21 aufgrund der derzeit stattfindenden Bauarbeiten der Uferwanderweg gesperrt ist, obwohl dort offensichtlich nur Baumaterial lagert, welches auch auf anderen Teilen des Grundstücks deponiert werden könnte?

 

  1. Hat das Bezirksamt die Sperrung des Uferwanderwegs an dieser Stelle genehmigt?

 

  1. Warum ist der Uferwanderweg einige Meter weiter östlich (am Grundstück Alt-Stralau Nr. 29) nunmehr zwar durchgängig, aber auf der Länge dieses Grundstücks etwas behelfsmäßig und nicht barrierefrei angelegt?

 

  1. Zusatzfrage:

 

Ist es eigentlich rechtmäßig, dass im Zuge der Bauarbeiten auf dem Grundstück Alt-Stralau Nr.29 die Grundstücksgrenze (hier: massive Mauer) sehr weit auf den Gehweg gerückt wurde und dieser an dieser Stelle sehr beengt ist?

 

2. Zusatzfrage:

 

Beabsichtigt das Bezirksamt, an der derzeitigen Beschaffenheit des Uferwanderwegs etwas zu ändern, so dass auch Rollstuhlfahrer/innen bzw. Familien mit Kinderwagen diesen Abschnitt gefahrlos nutzen können?

 

3. Zusatzfrage:

 

Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?

 

 

Sehr geehrte Frau Leese,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in Höhe der Grundstücke Alt-Stralau 20/21 aufgrund der derzeit stattfindenden Bauarbeiten der Uferwanderweg gesperrt ist, obwohl dort offensichtlich nur Baumaterial lagert, welches auch auf anderen Teilen des Grundstücks deponiert werden könnte?

 

Bei der Immobilie Alt-Stralau 20/21 handelt es sich um ein privates Grundstück mit einem laufenden Bauvorhaben. Auf die Art und Weise der dortigen Baustelleneinrichtung hat der Fachbereich Naturschutz und Grünflächen keinen Einfluss. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist die Herstellung dieses Bereiches des Uferwanderweges vorgesehen.

 

  1. Hat das Bezirksamt die Sperrung des Uferwanderwegs an dieser Stelle genehmigt?

 

Aussagen über genehmigte Sperrungen/Einschränkungen dieses Bereiches des Uferwanderweges können nicht durch den Fachbereich Naturschutz und Grünflächen dargelegt werden, da diese Uferabschnitte sich noch nicht im Fachvermögen des Bereiches Naturschutz und Grünflächen befinden.

 

  1. Warum ist der Uferwanderweg einige Meter weiter östlich (am Grundstück Alt-Stralau Nr. 29) nunmehr zwar durchgängig, aber auf der Länge dieses Grundstücks etwas behelfsmäßig und nicht barrierefrei angelegt?

 

Da das Land Berlin noch nicht über die erforderliche Fläche verfügt und ein entsprechendes Enteignungsverfahren seit mehreren Jahren anhängig ist, hatte sich die Wasserstadt für eine übergangsweise, provisorische Herrichtung des Uferweges auf der landeseigenen Vorlandfläche entschieden. Wenn die Enteignung abschließend rechtskräftig wird, kann der Uferweg auch hier barrierefrei angelegt werden.

 

1. Zusatzfrage:

Ist es eigentlich rechtmäßig, dass im Zuge der Bauarbeiten auf dem Grundstück Alt-Stralau Nr.29 die Grundstücksgrenze (hier: massive Mauer) sehr weit auf den Gehweg gerückt wurde und dieser an dieser Stelle sehr beengt ist?

 

Antwort analog zu 3.

 

2. Zusatzfrage:

Beabsichtigt das Bezirksamt, an der derzeitigen Beschaffenheit des Uferwanderwegs etwas zu ändern, so dass auch Rollstuhlfahrer/innen bzw. Familien mit Kinderwagen diesen Abschnitt gefahrlos nutzen können?

 

Die Vervollständigung des Uferwanderweges ist nach der zu erwartenden Gerichtsentscheidung vorgesehen, notwendige Mittel sind eingeplant.

 

3. Zusatzfrage:

Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?

 

Die Fertigstellung dieses Teilabschnittes des Uferwanderweges ist voraussichtlich in 2009 realistisch.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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