Drucksache - DS/0636/III  

 
 
Betreff: Übertragung des Gebäudes des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums (ersetzt DS 0589/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Eggert, Björn
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.02.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Wie lief das Verfahren über die Übertragung des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums an den Trägerverein „Die Kappe e.V.“ ab?

2.      Wieso sind die BVV und die Ausschüsse der BVV erst im Jahre 2008 über dieses Verfahren informiert worden?

3.      Wieso hat sich das Bezirksamt vorvertraglich in der Art und Weise verpflichtet, dass es sich der Gefahr einer Vertrauensschaffung ausgesetzt hat, ohne die BVV vorher zu informieren?

 

 

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.02.2008 beantworte ich wie folgt:

 

1.        Wie lief das Verfahren über die Übertragung des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums an den Trägerverein „Die Kappe e.V.“ ab?

Antwort:

·          Mit Schreiben vom 16.05.07 hat der Kappe e.V. erstmalig sein Interesse an der Liegenschaft für die Einrictung einer BIP-Kreativitätsschule bekundet. Die Liegenschaft Strausberger Straße 38 wurde temporär bis 31.07.07 durch das Oberstufenzentrum genutzt.

·          Mit abteilungsübergreifender Abfrage nach fachlichen Bedarfen vom 25.07.07 erfolgte die Prüfung auf zukünftigen fachlichen Bedarf der Liegenschaft, der nicht bestätigt werden konnte.

·          Das Schulamt hat mit Schreiben vom 31.07. den Antrag des Kappe e.V. auf Nachnutzung der Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule befürwortet , da es für die Einrichtung einen überbezirklichen Bedarf gibt.

·          Mit dem Kappe e.V. wurden die Modalitäten des Pachtvertrages anschließend verhandelt, was auf Grund der Komplexität den längeren Bearbeitungszeitraum bis Jahresende 2007 begründet.

·          Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 11.12.08 dem Vertragsverhältnis mit Kappe e.V. mit Änderungen vom 08.01.08 (Einarbeitung Sporthallennutzung für Vereine) zugestimmt.

 

 

1.        Wieso sind die BVV und die Ausschüsse der BVV erst im Jahre 2008 über dieses Verfahren informiert worden?

Antwort:
Die BVV hat v.g. BA-Beschluss unverzüglich zur Kenntnis erhalten.

 

2.        Wieso hat sich das Bezirksamt vorvertraglich in der Art und Weise verpflichtet, dass es sich der Gefahr einer Vertrauensschaffung ausgesetzt hat, ohne die BVV vorher zu informieren?

Antwort:

Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verhandlungen war das heute angestrebte Verfahren zur Vergabe von Liegenschaften an Dritte nicht geregelt, vielmehr wurde verfahren wie bislang im Bezirk üblich. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verhandlungen mit Kappe e.V. musste entsprechend der vorliegenden Stellungnahmen vom Einverständnis der Abteilungen ausgegangen werden. Die Verhandlungen, die im Zusammenhang mit dem dinglichen Rechtsgeschäft zu führen sind, setzen jedoch Bereitschaft zum Vertragsabschluss auf beiden Seiten voraus.

 

Die Übertragung einer aufgegebenen Einrichtung unterliegt nicht dem Zustimmungsvorbehalt der BVV; eine Vorlage zur Kenntnisnahme ist mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: