Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0636/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
lief das Verfahren über die Übertragung des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums
an den Trägerverein „Die Kappe e.V.“ ab? 2.
Wieso
sind die BVV und die Ausschüsse der BVV erst im Jahre 2008 über dieses
Verfahren informiert worden? 3.
Wieso
hat sich das Bezirksamt vorvertraglich in der Art und Weise verpflichtet, dass
es sich der Gefahr einer Vertrauensschaffung ausgesetzt hat, ohne die BVV
vorher zu informieren? Sehr geehrter Herr Eggert, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.02.2008 beantworte ich
wie folgt: 1.
Wie
lief das Verfahren über die Übertragung des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums
an den Trägerverein „Die Kappe e.V.“ ab? Antwort: ·
Mit
Schreiben vom 16.05.07 hat der Kappe e.V. erstmalig sein Interesse an der
Liegenschaft für die Einrictung einer BIP-Kreativitätsschule bekundet. Die
Liegenschaft Strausberger Straße 38 wurde temporär bis 31.07.07 durch das
Oberstufenzentrum genutzt. ·
Mit
abteilungsübergreifender Abfrage nach fachlichen Bedarfen vom 25.07.07 erfolgte
die Prüfung auf zukünftigen fachlichen Bedarf der Liegenschaft, der nicht
bestätigt werden konnte. ·
Das
Schulamt hat mit Schreiben vom 31.07. den Antrag des Kappe e.V. auf Nachnutzung
der Strausberger Str. 38 als Kreativitätsgrundschule befürwortet , da es für
die Einrichtung einen überbezirklichen Bedarf gibt. ·
Mit
dem Kappe e.V. wurden die Modalitäten des Pachtvertrages anschließend
verhandelt, was auf Grund der Komplexität den längeren Bearbeitungszeitraum bis
Jahresende 2007 begründet. ·
Das
Bezirksamt hat mit Beschluss vom 11.12.08 dem Vertragsverhältnis mit Kappe e.V.
mit Änderungen vom 08.01.08 (Einarbeitung Sporthallennutzung für Vereine)
zugestimmt. 1.
Wieso
sind die BVV und die Ausschüsse der BVV erst im Jahre 2008 über dieses
Verfahren informiert worden? Antwort: 2.
Wieso
hat sich das Bezirksamt vorvertraglich in der Art und Weise verpflichtet, dass
es sich der Gefahr einer Vertrauensschaffung ausgesetzt hat, ohne die BVV
vorher zu informieren? Antwort: Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verhandlungen war das heute
angestrebte Verfahren zur Vergabe von Liegenschaften an Dritte nicht geregelt,
vielmehr wurde verfahren wie bislang im Bezirk üblich. Zum Zeitpunkt der
Aufnahme der Verhandlungen mit Kappe e.V. musste entsprechend der vorliegenden
Stellungnahmen vom Einverständnis der Abteilungen ausgegangen werden. Die
Verhandlungen, die im Zusammenhang mit dem dinglichen Rechtsgeschäft zu führen
sind, setzen jedoch Bereitschaft zum Vertragsabschluss auf beiden Seiten
voraus. Die Übertragung einer aufgegebenen Einrichtung unterliegt nicht
dem Zustimmungsvorbehalt der BVV; eine Vorlage zur Kenntnisnahme ist mit
Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin