Drucksache - DS/0635/III  

 
 
Betreff: Erhalt des Nachbarschaftsgartens Rosa Rose
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Postler, Lorenz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.02.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann genau hatte der Bezirksbürgermeister Kenntnis von der Bedrohung des Gartens Rosa Rose und welche konkreten Schritte hat er bislang zur Unterstützung des Anliegens der Bürger unternommen ?

2.      Welche Möglichkeiten sieht das BA ,den Garten Rosa Rose zu erhalten - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung (BEP), welche über das betroffene Quartier folgende Aussage enthält: „Der Mangel an öffentlichen Grün- und Freiflächen kann nur im geringen Maße abgebaut werden. Die wenigen noch verfügbaren Flächen müssen für Grün erschlossen werden, das betrifft die Entsiegelung der Wohn- und Betriebshöfe ebenso wie die Pflege und Neugestaltung der vorhandenen und die Gewinnung neuer öffentlicher Grün- und Spielflächen“.

3.      Wie ist der Stand des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich eines Bauantrages bzw. eines Bauvorbescheides?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Kann ich ihnen natürlich nicht sagen, an welchem Tag, das ist schon einige Wochen her. Da bin ich von einem Bezirksamtskollegen angesprochen worden, es gäbe Gerüchte, dass das Grundstück verkauft sei und bebaut werden soll. Diesen Hinweisen bin ich dann nachgegangen und dann auch darauf gestoßen, das ein Bauantrag eingereicht worden ist und nicht solange danach gab es einen Vorfrühlingsfest dort Vorort, wo ich dann die Gelegenheit hatte, mich sachkundig zu machen zu der dortigen Nachbarschaftsinitiative auch zu sprechen. Wir hatten dann daraufhin eine Vereinbarung getroffen, dass ich von der Initiative den Eigentümer sozusagen Adresse bekomme und auch, dass es ein gemeinsames Gespräch zwischen dieser Nachbarschaftsinitiative und dem Eigentümer kommt. Nach etwas längerem Gesprächen mit dem Eigentümer ist das dann ja auch gelungen und es gab von mir moderiertes Gespräch zwischen der Nachbarschaftsinitiative und den Eigentümern. Wie sie der Presse entnehmen konnten, war das nicht von der Initiative  und mir gewünschten Ergebnis gekrönt. Der Eigentümer beharrt weiter darauf, dass er dort bauen kann, auch nicht verkaufen will. Nach seiner Argumentation hat er Verpflichtungen und Verträge abgeschlossen, sodass sein Ausstieg nicht möglich ist und auch von meiner Seite her nicht überprüft werden kann. Wir hatten als Ergebnis diesen Gesprächs noch eine Lösungsvariante ins Gespräch gebracht, ob es nicht möglicherweise Sinn gäbe, wenn die 11 bebaut wird, ob man da nicht die 13 und 15, also die beiden benachbarten Grundstücke für diese Nachbarschaftsinitiative und als Grünfläche dann gemeinsam kaufen könnte, ich meine damit nicht das BA sondern den Eigentümer und die Nachbarschaftsinitiative. Die Nachbarschaftsinitiative, die ja grundsätzlich bereit wäre, auch mit der Finanzierung rein zugehen und der Eigentümer der 11 andererseits, weil er Kaufgespräche hinsichtlich der 13 und 15 führt.  Das wäre sozusagen eine kleine Lösung gewesen. IN der Zwischenzeit ist es so, dass die Nachbarschaftsinitiative mir mitgeteilt hat, dass es eine nicht gute Lösung für sie wäre, weil auch die 13 und 15 von dem Lagefaktor insb. nicht das darstellt, wie die 11, wo ja im wesentlichen Rosa Rose existiert, sodass wir davon ausgehen können, dass es keine Lösungen in diese Richtung geben kann. Es hat dann noch mal ein Gespräch zwischen dem Eigentümer und mir gegeben, dass aber vom Ergebnis her gleichlautend war, dass der Eigentümer weiter darauf beharrt, dort sein Bauantrag beschieden zu bekommen. Zu 2: Die Beschreibung der BEP wird selbstverständlich im BA so geteilt, ich glaube, dass diese Beschreibung ein Bedarf umreißt, der aktueller ist denn je. Hier kommt ja noch hinzu zu der städtebaulichen Beschreibung, dass wir dort eine vorbildliche, nachbarschaftlich orientierte Initiative haben. Gleichwohl ist die BEP nur enthalten keine Rechtswirkung auf private Dritte. Das würde nur eine Bauleitplanung machen. Eine Bauleitplanung, die auf dieser Fläche eine öffentliche Grün- und Freifläche ausweisen würde, das Planungsrecht so mit sich bringt, als enteignungsgleicher Eingriff angesehen wird  und würde dann im Nachgang zu einer Einleitung eines Enteignungsverfahrens durch die Eigentümer führen und dann sogar zur Übernahmeverpflichtung des BA hinsichtlich dieser Flächen. Insoweit gibt es wenig rechtliche Möglichkeiten, ich denke trotzdem, dass mit dem Eigentümer weiter gesprochen werden sollte, weil auch das Thema der Resolution noch mal die Frage ist, was ist der Zeitpunkt der Räumung. Da denke ich, ist die Resolution eine richtige politische Unterstützung und das BA wird auf jeden Fall in diese Richtung mit dem Eigentümer verhandeln. Zu 3: Der Bauantrag wird z.z. bearbeitet. Meine Analyse oder das ist auch die fachliche Stellungnahme vom Stadtplanungsamt, die Genehmigungsfähigkeit ergibt sich dort aus §4 BauGB, sodass keine besonderen Befreiungen o.ä. erforderlich ist. Die Baukonzeption sieht die straß0enseitige Schließung vor. Geschlossene Bauweise ist dort die Typologie im Gebäudebestand und sieht weiterhin in der 2. reihe noch mal ein Quergebäude vor, aber das ist auch die Typologie der benachbarten Gebäude oder die Eigenart der benachbarten Gebäudestruktur, auf die sich dann die städtebauliche Einschätzung nach 34 BauGB zu beziehen hätte, sodass wir leider sagen müssen, nach mehrmaliger Prüfung, ob wir in diesem bereich etwas tun können, wegen diesem 34 BauGB, das wir keine Möglichkeiten haben, den Bauantrag abzulehnen. So weit.  Kann ich im Moment nicht sagen, aber ich schätze vor 4-8 Wochen.

 

Herr Assatzk:

Ausgehend von der Initiative Nachbarschaftsgarten und Zwischennutzung – gibt es da auch noch weitere Beispiele. Kann das BA ähnliche, laufende sich entwickelnde Vorfälle, wie bei Nachbarschaftsgarten Rosa Rose ausschließen oder ist da etwas...?

 

Dr. Schulz:

Weiß jetzt nicht, ob da etwas im ...ist, mir ist zumindest im Moment nicht erinnerbar, dass wir ein gleichgelagertes Konflikt hier im Bezirk FK haben. Dennoch wurde in einem der Beiträge zur Resolution darauf hingewiesen, dass wir ja Zwischennutzung von Brachen, da ja auch eine Anschubfinanzierung geben, um das als für uns auch Vorbilder sind von nachbarschaftlichen Argentement in den öffentlichen Räumen. Dort kann sich natürlich schnell ein Konflikt entwickeln, wenn diese Flächen dann von einem privaten Dritten dann bebaut werden sollen und die Initiativen dann die Zwischennutzung nicht enden wollen. Das ist aber im Moment aktuell keine Konflikt, der mir erinnerbar ist, auch nicht für das Samariterviertel.

 

Herr Postler:

Für den 29. ist ja die Räumung anvisiert bzw. angekündigt. Wir haben ja vorhin den Dringlichkeitsantrag mehrheitlich beschlossen. Wie können wir sicher sein, dass sie dann sozusagen umgehend mit der Polizei Kontakt aufnehmen, sodass dieser Termin aufgrund der Berliner Linie durch die Polizei nicht wahrgenommen wird.

 

Dr. Schulz:

Selbstverständlich werde ich mit der Polizei sprechen. Ob allerdings ihre Argumentation dann der Polizei plausibel sein wird, das kann ich ihnen heute hier nicht zusagen, also ich kann für diese Position werben, sie hat aber durchaus ihre rechtlichen Schwächen, so will ich das mal diplomatisch formulieren.  

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: