Drucksache - DS/0631/III  

 
 
Betreff: Barrierefreier Bezirk 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Diener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

Wie werden bei der Erstellung und Aufstellung von Gedenk- und Hinweistafeln die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Ausgehend von nachfolgender Definition von Barrierefreiheit:

 

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind ...

 

kann dieses Prinzip bei der Erstellung und Aufstellung von Gedenk- und historischen Informationstafeln in der Regel nicht vollständig eingehalten werden. Zwar sind Gedenk- und Informationstafel im wesentlichen erreichbar und zugänglich, bei Entwurf und Hängung einer Information / Tafel wird jedoch die Augenhöhe eines mittleren bis kleinen stehenden Menschen zugrunde gelegt. Die Schrift ist meist in relativ großen Lettern gehalten. Teilweise sind die Tafeln mehrsprachig (deutsch/englisch) oder – wie bei der Geschichtsmeile Berliner Mauer (deutsch, englisch, französisch, russisch), allerdings keine Blindenschrift.

 

 

 

 

Die neuen Informationssäulen des Berliner Senates zur Geschichte der Teilung der Stadt (z.B. an der Oberbaumbrücke / Ecke Stralauer Allee) bieten auch akustische Informationen (nicht nur für Blinde), die auf Knopfdruck, angebracht in Rollstuhlfahrerhöhe, in mehreren Sprachen (auch japanisch) abgerufen werden können. Solche Systeme sind wünschenswert, aber mit den begrenzten Mitteln des Bezirksamtes (Haushaltsansatz für Gedenktafeln 1000 €) nicht realisierbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klebba

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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