Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0631/III
Ich frage das
Bezirksamt: Wie werden
bei der Erstellung und Aufstellung von Gedenk- und Hinweistafeln die Kriterien
der Barrierefreiheit berücksichtigt? Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: Ausgehend
von nachfolgender Definition von Barrierefreiheit: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie
für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit
von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl
sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher
Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte
Menschen sind ... kann dieses Prinzip bei der Erstellung und Aufstellung von
Gedenk- und historischen Informationstafeln in der Regel nicht vollständig
eingehalten werden. Zwar sind Gedenk- und Informationstafel im wesentlichen
erreichbar und zugänglich, bei Entwurf und Hängung einer Information / Tafel
wird jedoch die Augenhöhe eines mittleren bis kleinen stehenden Menschen
zugrunde gelegt. Die Schrift ist meist in relativ großen Lettern gehalten.
Teilweise sind die Tafeln mehrsprachig (deutsch/englisch) oder – wie bei der
Geschichtsmeile Berliner Mauer (deutsch, englisch, französisch, russisch),
allerdings keine Blindenschrift. Die neuen Informationssäulen des Berliner Senates zur
Geschichte der Teilung der Stadt (z.B. an der Oberbaumbrücke / Ecke Stralauer
Allee) bieten auch akustische Informationen (nicht nur für Blinde), die auf
Knopfdruck, angebracht in Rollstuhlfahrerhöhe, in mehreren Sprachen (auch
japanisch) abgerufen werden können. Solche Systeme sind wünschenswert, aber mit
den begrenzten Mitteln des Bezirksamtes (Haushaltsansatz für Gedenktafeln 1000
€) nicht realisierbar. Mit freundlichen Grüßen Klebba Bezirksstadträtin |
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