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Drucksache - DS/0630/III
Ich frage das
Bezirksamt: 1. Ist dem Bezirksamt das
Projekt „Top Titel“ des Bezirkes Lichtenberg bekannt und gibt es ein
vergleichbares in Friedrichshain-Kreuzberg? 2. Wie bewertet das
Bezirksamt dieses Projekt? 3. Welches Probleme sieht
das Bezirksamt, die gegen die Umsetzung
dieses Projektes in unserem Bezirk sprechen? Sehr
geehrter Herr Diener, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bezirksamt das Projekt „TOP Titel“ des Bezirkes
Lichtenberg bekannt und gibt es ein vergleichbares in Friedrichshain-Kreuzberg Das
Projekt „TOP Titel“ des Bezirkes Lichtenberg ist dem Bezirksamt bekannt. Dieses
Angebot gibt es unter dem Namen „Bestsellerservice“ auch in anderen Berliner
Bezirksbibliotheken. Bei
diesen Bestsellerservice-Angeboten werden besonders publikumswirksame und
nachgefragte Titel in höherer Exemplarzahl gegen ein Entgelt zu verkürzten
Ausleihkonditionen (Ausleihe für 2 statt 4 Wochen, ohne
Verlängerungsmöglichkeit) verliehen. Als
„Bestseller“ gilt in einigen Bibliotheken nur belletristische Literatur, in
anderen werden auch CDs und DVDs in diesem Service angeboten. Auswahlgrundlage
sind zumeist die diversen Bestseller-Listen aus Wochenzeitschriften,
insbesondere die Bestseller-Listen des „Spiegels“ und des „Focus“. Teilweise –
so z.B. in Lichtenberg - handelt es sich um Titel, die die
Bibliotheksmitarbeiter/innen empfehlen bzw. in den Bibliotheken besonders
nachgefragt, also sogenannte „Ausleihrenner“, sind. Die Entgelte für die Bestseller-Ausleihe betragen pro Buch/Medium in der Regel zwischen 2,- € und 2,50 € für eine 14-tägige Ausleihfrist. Die
Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg stellt ihren Benutzer/innen
Bestseller-Titel ebenfalls zur Verfügung. Jedoch werden weder eine erhöhte
Anzahl einzelner Titel angeboten, noch werden für die Entleihung Entgelte
erhoben. Frage 2:
Wie bewertet das Bezirksamt dieses Projekt? Das
Bezirksamt bewertet das Projekt differenziert. Grundsätzlich erweitert ein solches Angebot die regulären
Bibliotheksbestände, indem besonders publikumswirksame Titel in höherer
Exemplaranzahl in das Angebot aufgenommen werden. Die Nachfrage nach
„Bestsellern“ kann durch die Staffelexemplare besser befriedigt werden. Allerdings
müssen auch die sozialen, inhaltlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in die Bewertung
einbezogen werden. Die
Benutzungs- und Entgeltordnung der Öffentlichen Bibliotheken Berlins sieht
grundsätzlich die entgeltfreie Benutzung der Bibliotheken vor, lediglich der
Jahresausweis ist kostenpflichtig – und das nur für Erwachsene mit
Erwerbseinkommen. Die letzte Änderung der Entgeltordnung aus dem Jahr 2006
wurde nicht zuletzt vorgenommen, um für Bürger/Innen, die finanziell sehr
eingeschränkt leben müssen, die Entgelte zu reduzieren bzw. ganz zu erlassen
(z.B. Jahresausweis). Die Entgeltordnung lässt jedoch die Möglichkeit zu, für
besondere Angebote wie den Bestsellerservice, Entgelte zu erheben. Im
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzen sehr viele Bürgerinnen und Bürger die
Bibliotheken. Der Anteil an Benutzer/innen, denen ein kostenloser
Bibliotheksausweis zusteht, liegt deutlich über dem von Bürger/innen, die das
Jahresentgelt in Höhe von 10,- € zahlen müssen. Es steht somit zu befürchten,
dass eine große Zahl von Benutzer/innen der Bibliotheken in unserem Bezirk aus
finanziellen Gründen von der Nutzung des Bestsellerservices ausgeschlossen
wären. Darüber
hinaus sind fachliche bzw. inhaltliche Aspekte in die Bewertung einzubeziehen.
Nicht jedes Buch oder Medium, das zum Bestseller wird, entspricht den
qualitativen Standards und nicht jeder Bestseller findet den Zuspruch der
Benutzer/innen der Bibliotheken in Friedrichshain-Kreuzberg (z.B. 2006 waren
diverse Titel von und über Josef Ratzinger/Papst Benedikt auf der
Bestseller-Liste; diese Bücher fanden in Friedrichshain-Kreuzberg so gut wie
keine Leser/innen). Es muss deshalb abgewogen werden, welche Titel in welcher
Staffelung in einem solchen Service in unserem Bezirk angeboten werden sollten. (Dies gilt
insbesondere bei äußerst knappem Medienetat) Da Bestsellerservices nicht nur in Berliner sondern seit
Jahren auch in anderen deutschen Bibliotheken angeboten werden, hat der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels Ende 2005 rechtliche Bedenken gegenüber
diesem Angebot geäußert. Es geht
bei der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Börsenverein des Deutschen
Buchhandels und dem deutschen Bibliotheksverband um eine unterschiedliche
urheberrechtliche Beurteilung der Ausleihe von Bestsellern gegen Entgelte bzw.
Gebühren (zur Erläuterung: der Börsenverein sieht in der Ausleihe gegen Entgelt
den Akt der Vermietung, für die es gemäß § 17 Urheberrecht zwingend der
Zustimmung der Rechteinhaber, d.h. der Verlage, bedarf. Der Deutsche
Bibliotheksverband sieht in der entgeltpflichtigen Ausleihe den Akt des Verleihs,
da die Entgelte in keinem Fall kostendeckend sind.). Frage 3: Welche Probleme sieht das Bezirksamt, die gegen die
Umsetzung dieses Projektes in unserem Bezirk sprechen? In den
Bezirken mit Bestsellerservice werden die Einnahmen aus dem Angebot den
Bibliotheken unmittelbar zur Refinanzierung dieser zusätzlichen Dienstleistung
zur Verfügung gestellt. In erster Linie muss bedacht werden, dass es einer
Startinvestition von mehreren tausend EURO bedarf, um das Angebot aufzubauen.
Die Höhe dieser Startinvestition hängt vom Umfang ab, also: wie viele und
welche Titel und Medienarten sollen einbezogen werden, wie hoch soll die
Staffelung der einzelnen Titel sein, in wie vielen Bibliotheken des Bezirkes
will man das Angebot einführen. Die Erfahrungen aus den anderen Bezirken
zeigen, dass nach etwa einem halben Jahr die Anschaffungskosten refinanziert
werden können. Da der
Medienetat der Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg in diesem Jahr aufgrund
der Einsparvorgaben um 35 T€ gekürzt werden musste, stehen die Mittel für die
Startinvestition zur Zeit nicht zur Verfügung, wenn nicht auf andere notwendige
Ankäufe verzichtet werden soll. Darüber
hinaus müsste die Frage nach dem sozialen Aspekt eines solches Services geklärt
werden. In einigen Bezirken, die den Bestsellerservice anbieten, gibt es ein
zusätzliches Exemplar der jeweiligen Titel, das entgeltfrei entliehen werden
kann. Um jedoch wirklich allen Bürger/Innen in relativ kurzer Zeit einen Zugang
zu diesen Bestsellern oder „Top Titeln“ zu ermöglichen und damit dem Auftrag
der Bibliotheken, nämlich den freien Zugang zu allen Informationen, gerecht zu
werden, müsste der Bestsellerservice entgeltfrei angeboten werden. Dies ist aus
finanziellen Gründen wiederum nicht möglich. Fazit: Das
Bezirksamt hat nichts gegen das Top-Titel-Projekt einzuwenden, jedoch wird eine
Realisierung erst dann konkret, wenn der Medienetat den Standard von 1,00 €/pro
Einwohner erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen Klebba Bezirksstadträtin |
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