Drucksache - DS/0617/III  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Gesundheit, Soziales und BeschäftigungStellvertretender Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1. Frau Katharina Daube

 

2. Herr Dincer Sahin

 

3. Herr Klaus Schulz

 

4. Herr Hans-Gotthard Martin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.03.2008 zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des Bezirksamtes berufen.

A). Begründung:

Nach der "Allgemeinen Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August 1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

Frau Daube arbeitet in der Sozialkommission K4, Herr Schulz in der Sozialkommission F10, Herr Sahin arbeitet in der Migrantengruppe mit und Herr Martin unterstützt die Seniorenfreizeitstätte Palisadenstraße.

Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.

B). Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

                        Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.

Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 13.11.2008

 

 

 

26.02.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Frau Katharina Daube

 

2. Herr Dincer Sahin

 

3. Herr Klaus Schulz

 

4. Herr Hans-Gotthard Martin

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.03.2008 zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des Bezirksamtes berufen.

A). Begründung:

Nach der "Allgemeinen Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August 1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

Frau Daube arbeitet in der Sozialkommission K4, Herr Schulz in der Sozialkommission F10, Herr Sahin arbeitet in der Migrantengruppe mit und Herr Martin unterstützt die Seniorenfreizeitstätte Palisadenstraße.

Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.

B). Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

                        Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.

Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 13.11.2008

 

 

 
 

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