Drucksache - DS/0616/III  

 
 
Betreff: Sehbehindertengerechte Markierungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Anhörung
26.03.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
08.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
04.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
10.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
13.01.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0616_Vzk_SehbehindertegerechteMarkierung  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt das Rathaus auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen dieser Markierungen ist schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2008 zu berichten.

 

 

 

Begründung:  

 

Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential für die Betroffenen. Als Beispiel sei hier der Eingangsbereich der Yorckstraße genannt. Die Treppe neben der Rampe weist keine Markierung auf. Ein/e sehbehinderte/r Rollstuhlfahrer/in wird hier gefährdet. Nötig ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse Immobilienservice und Verwaltung  und PesHausInvest ff. überwiesen.

 

26.03.2008

BE Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung

Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude im Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen dieser Markierungen ist schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2008 zu berichten.

 

Begründung:  

Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential für die Betroffenen. Als Beispiel sei hier der Eingangsbereich der Yorckstraße genannt. Die Treppe neben der Rampe weist keine Markierung auf. Ein/e sehbehinderte/r Rollstuhlfahrer/in wird hier gefährdet. Nötig ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

 

08.04.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude im Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen dieser Markierungen ist nach Beschlussfassung durch die BVV schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Die dafür anfallenden Kosten sind in der einzureichenden Bezirksamts-Vorlage gebäudebezogen darzustellen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung Juni 2008 zu berichten.

 

23.04.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude im Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen dieser Markierungen ist nach Beschlussfassung durch die BVV schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Die dafür anfallenden Kosten sind in der einzureichenden Bezirksamts-Vorlage gebäudebezogen darzustellen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung Juni 2008 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

(Text siehe Anlage)

 

BVV 22.10.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung, Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

 

Soz/Ges am 04.12.08

 

Empehlung an PHI: Die DS 616/III zur Kenntnis zu nehmen.

 

13.01.2009 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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