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Drucksache - DS/0595/III
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 11.12.2007 beschlossen: 1. Die Beschlüsse des Bezirksamtes
III/02/2006 vom 06.11.2006 und III/26/06 vom 19.12.2006 (jew. „Geschäftsverteilung
des Bezirksamtes und Vertretungsregelung der Bezirksstadträte/innen“) werden
in Bezug auf die Zuordnung des Bereiches Quartiersmanagement
geändert. 2. Der Bereich Quartiersmanagement
(QM) wird mit Wirkung vom 17. Januar 2008 dem Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung zugeordnet. 3. Die weitere Verteilung der
Geschäftsbereiche und die Vertretungsregelung der Bezirksstadträte/innen bleibt
unverändert bestehen. (Stand Beschluss III/26/06) 4. Mit der Durchführung des Beschlusses
wird die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
beauftragt. A). Begründung Das Bezirksamt hatte sich in seiner
konstituierenden Sitzung vom 06.11.2006 darauf verständigt, die damals vereinbarte
Zuordnung des Bereiches QM zum Geschäftsbereich Jugend, Familie und
Schule nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Der Rat der Bürgermeister (RdB) hat
in seiner Sitzung vom 31.05.2007 zur Vorlage R-98/2007 – Einheitliche
Ämterstrukturen – unter anderem entschieden, dass der Bereich Quartiersmanagement ob
seiner Eigenschaft als Element des besonderen Städtebaurechts und Bestandteil des
Programms Soziale Stadt verbindlich dem Produktbereich Stadtentwicklung
zugeordnet wird. Die Begleitung der Verfahren erfolgt auf Senatsebene bereits
jetzt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2 von 2 Den Empfehlungen des RdB zu
einheitlichen Ämterstrukturen ist der Senat von Berlin durch Vorlage eines Entwurfes
zum Achten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes auch in diesem
Punkt gefolgt. Eine Verabschiedung der entsprechenden RdB-Vorlage
R-208/2007 auf der Sitzung des RdB am 17. Januar 2008 ist unbedingt wahrscheinlich.
Unter Vorwegnahme sachlich und inhaltlich richtiger Strukturentscheidungen des
RdB und des Senates von Berlin wird der Bereich Quartiersmanagement ab
Beschlussdatum des RdB zur Vorlage R-208/2007 (17. Januar 2008) dem Amt für
Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht und damit dem Geschäftsbereich StadtPG zugeordnet. B). Rechtsgrundlage: §15 BezVG C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben/Personalwirtschaftliche Ausgaben: Stellen und Mittel sind umzusetzen Berlin, den 11.12.2007 Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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