Drucksache - DS/0595/III  

 
 
Betreff: Geschäftsverteilung des Bezirksamtes ¿ Zuordnung des Bereiches
Quartiersmanagement zum Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellungstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2007 beschlossen:

1. Die Beschlüsse des Bezirksamtes III/02/2006 vom 06.11.2006 und III/26/06 vom

19.12.2006 (jew. „Geschäftsverteilung des Bezirksamtes und Vertretungsregelung

der Bezirksstadträte/innen“) werden in Bezug auf die Zuordnung des

Bereiches Quartiersmanagement geändert.

2. Der Bereich Quartiersmanagement (QM) wird mit Wirkung vom 17. Januar 2008

dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung

zugeordnet.

3. Die weitere Verteilung der Geschäftsbereiche und die Vertretungsregelung der

Bezirksstadträte/innen bleibt unverändert bestehen. (Stand Beschluss III/26/06)

4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung,

Personal und Gleichstellung beauftragt.

A). Begründung

Das Bezirksamt hatte sich in seiner konstituierenden Sitzung vom 06.11.2006 darauf

verständigt, die damals vereinbarte Zuordnung des Bereiches QM zum

Geschäftsbereich Jugend, Familie und Schule nach Ablauf eines Jahres zu

überprüfen.

Der Rat der Bürgermeister (RdB) hat in seiner Sitzung vom 31.05.2007 zur Vorlage

R-98/2007 – Einheitliche Ämterstrukturen – unter anderem entschieden, dass der

Bereich Quartiersmanagement ob seiner Eigenschaft als Element des besonderen

Städtebaurechts und Bestandteil des Programms Soziale Stadt verbindlich dem

Produktbereich Stadtentwicklung zugeordnet wird. Die Begleitung der Verfahren

erfolgt auf Senatsebene bereits jetzt durch die Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung.

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Den Empfehlungen des RdB zu einheitlichen Ämterstrukturen ist der Senat von

Berlin durch Vorlage eines Entwurfes zum Achten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes auch in diesem Punkt gefolgt. Eine Verabschiedung der

entsprechenden RdB-Vorlage R-208/2007 auf der Sitzung des RdB am 17. Januar

2008 ist unbedingt wahrscheinlich. Unter Vorwegnahme sachlich und inhaltlich richtiger Strukturentscheidungen des RdB und des Senates von Berlin wird der Bereich Quartiersmanagement ab Beschlussdatum des RdB zur Vorlage R-208/2007 (17. Januar 2008) dem Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht und damit dem Geschäftsbereich

StadtPG zugeordnet.

B). Rechtsgrundlage:

§15 BezVG

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben/Personalwirtschaftliche Ausgaben:

Stellen und Mittel sind umzusetzen

Berlin, den 11.12.2007

Bezirksbürgermeister

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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