Drucksache - DS/0572/III  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die Radsatzdreherei auf dem RAW "Franz Stenzer"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
21.10.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.10.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt  für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung (Kosten, Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.

 

 

Begründung:

 

Aus der Anlage geht hervor, dass entgegen der bisher angenommenen Faktenlage die Radsatzdreherei das älteste Gebäude (Industrieanlage) auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes sein könnte.

Bevor also gemäß neuen Bauplänen Hallen und Gebäude platt gemacht werden, sollte sich die Zeit genommen werden, um der Sache gemäß, Nachforschungen und Prüfungen angestellt werden. Einmal abgerissen, kann ein Industriedenkmal nicht wieder errichtet werden.

Gemäß Paragraf 1, Absatz 5, Satz 5 sind zu berücksichtigen „die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“. Den oben genannten Ausschüssen sind insbesondere über die Prüfung bzw. die Auslegung der Paragrafen 39 bis 44, die Entschädigungsfragen und –Verfahren regeln, zu informieren.

 

22.01.2008 ÄR mit Zustimmung des Antragstellers geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt  für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden.

Das Ergebnis der Prüfung (Kosten, Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.

 

 

Begründung:

 

Aus der Anlage geht hervor, dass entgegen der bisher angenommenen Faktenlage die Radsatzdreherei das älteste Gebäude (Industrieanlage) auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes sein könnte.

Bevor also gemäß neuen Bauplänen Hallen und Gebäude platt gemacht werden, sollte sich die Zeit genommen werden, um der Sache gemäß, Nachforschungen und Prüfungen angestellt werden. Einmal abgerissen, kann ein Industriedenkmal nicht wieder errichtet werden.

Gemäß Paragraf 1, Absatz 5, Satz 5 sind zu berücksichtigen „die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“. Den oben genannten Ausschüssen sind insbesondere über die Prüfung bzw. die Auslegung der Paragrafen 39 bis 44, die Entschädigungsfragen und –Verfahren regeln, zu informieren.

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt  für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des ehemaligen RAW Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung (Kosten, Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2008 folgendes Ersuchen mit der DS/0572/III an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Amt für Denkmalschutz zu prüfen, ob die Radsatzdreherei des ehemaligen RAW „Franz Stenzer“ unter Denkmalschutz gestellt werden und auf die Friedrichshainer Denkmalliste für die verloren gegangene Position 199 gesetzt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung (Kosten, Aufwand, Zeiten) soll bis zum 31. März 2008 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Kulturausschuss vorgelegt werden.

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat das o. g. Anliegen zur denkmalfachlichen Prüfung über die Untere Denkmalschutzbehörde an das zuständige Landesdenkmalamt übermittelt. Die erneute Prüfung des Landesdenkmalamts bzgl. einer Aufnahme der „Radsatzdreherei“ auf dem RAW-Gelände in die Berliner Denkmalliste ergab jedoch kein positives Ergebnis.

Die Denkmalbehörden und das Bezirksamt sind dennoch daran interessiert, dass im Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklung möglichst viel der vorhandenen Bausubstanz in das zukünftige Baukonzept integriert werden kann.

Das Bezirksamt hat vor diesem Hintergrund zwischenzeitlich mit den Eigentümern den Diskussionsstand erreicht, dass auch eigentümerseitig die „Radsatzdreherei“ nicht mehr in Frage gestellt wird.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 03.09.09

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

StadtBau 21.10.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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