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Drucksache - DS/0550/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: In wievielen Beschäftigungsmaßnahmen
des JobCenters und sonstigen aus Mitteln geförderten Projekten im Bezirk haben
die Beschäftigten regelmäßig direkten Kontakt zu Kindern im Vorschulalter oder
zu Behinderten. Wie werden die dort Beschäftigten vor dem erhöhten Infektionsrisiko wie gegenüber Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Gürtelrose, Keuchhusten und Windpocken oder Hepatitis-B und -C geschützt?
Wie viele entsprechende
Krankheitsfälle traten dabei in diesem Jahr auf? Welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um einer Ausbreitung derartiger Erkrankungen zu verhindern? Herr Mildner-Spindler: Zu 1: Dazu liegen weder dem Jobcenter noch im BA exakte Angaben
vor. Es gibt dazu keine statistischen Erhebungen. Zu 2: Auch dazu liegen dem
Jobcenter keine statistischen Erhebungen vor. Ich will aus der Antwort des
Gesundheitsamtes zitieren „ grundsätzlich ist festzustellen, dass für
präventive Maßnahmen der/die Betriebsärztin der jeweiligen Einrichtung
zuständig ist, in dem eine Beschäftigungsmaßnahme erfolgt. Die präventiven
Maßnahmen richten sich nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission. Die
ständige Impfkommission empfiehlt eine durch Impfung für ungeimpfte Personen,
die in diesen Bereichen tätig sind und nicht an diesen Infektionen erkrankt
waren für Hepatitis A, Hepatitis B. Für Hepatitis C gibt es keine Impfung. Für
Masern, Mumps, Keuchhusten, Röteln und Windpocken. Die MitarbeiterInnen sind an
die Empfehlungen jedoch nicht gebunden. Bei Erkrankung der Kinder dieser
Einrichtungen können die Beschäftigte, die nicht geimpft wurden und noch nicht
erkrankt waren und auch nicht erkrankt sind. Bei Masern eine sogenannte
Regelungsimpfung erhalten, d.h. dass bei auftretender Infektion an Masern, die
Beschäftigten mit Masernimpfstoff geimpft werden können, da der
Infektionsschutz durch die Impfung schneller eintritt, als die Erkrankung
ausbrechen kann. Das Gesundheitsamt wird durch Labore, Ärzte, Einrichtungen
über Infektionskrankheiten informiert. Eine Meldepflicht nach dem
Infektionsschutzgesetz erfolgt durch Labore und Ärzte für Masern und
Virushepatiten, das sind Hepatitis B und C. Die Information aus den Kitas
erfolgt bei Erkrankung durch Mumps, Keuchhusten und Windpocken. Nicht
meldepflichtig ist Gürtelrose“. Zu 3: Auch da liegen wiederum statistisch nicht
erhobene Erkenntnisse des Jobcenters vor. Dem Gesundheitsamt sind 2007 bisher
folgende Fälle gemeldet worden: 4 Masernfälle, 6 Keuchhustenfälle, 68
Windpockenfälle und ein Mumpsanfall. Röteln wurden uns nicht gemeldet. Bei den
Meldungen von Hepatitis handelt es sich nicht um Kinder. Zu 4: IN den
Einrichtungen der Kinderbetreuung werden üblicherweise Aushänge installiert mit
den Aussage zu Infektionskrankheiten. Inkubation, Erscheinungsbild,
Ansteckungsfähigkeit und Möglichkeit. Sperrungen für Aufnahmen von nicht
inkubierten, bisher nicht erkrankten und nicht geimpften Kindern. Bei Masern
werden die ungeimpften Kinder, die auch bisher nicht an Masern erkrankt waren
zur Regelungsgimpfung aufgefordert. Sollten die Eltern einer Regelungsimpfung
nicht zustimmen, dürfen diese Kinder die Einrichtung nicht betreten. Herr
Lüdecke: Habe ich
das richtig verstanden, dass das BA nicht ausschließen kann, dass auch hier in
FK das Jobcenter Arbeitsbeschäftigungsmaßnahmen organisiert, bei denen die
zugewiesenen in regelmäßigen Kontakt mit Kindern im Vorschulalter stehen, ohne
dass sie die Vorraussetzungen und Bedingungen, die sie in den enstpr.
Verordnungen, die seit 2005 gelten nach jeder, der solche Kontakte hat,
regelmäßig solche Kontakte hat, ersteinmal medizinisch zu untersuchen ist und
ggf. entspr. zu impfen ist. Herr
Mildner-Spindler: Wie
anhand der nicht unbekannten Maßnahmenstruktur bei Maßnahmen der
Eingliederungshilfe, die durch das Jobcenter FK mit Beschäftigungsträger
organisiert werden, ist es nicht auszuschließen oder zu vermuten, sondern es
ist tatsächlich gegeben, dass Kunden des Jobcenters in Maßnahmen der
Eingliederungshilfe mit Kindern regelmäßig zusammen arbeiten, wenn es Maßnahmen
der Kinderbetreuung sind. Hinsichtlich der Zuständigkeit für eine Impfung
ausgeschlossen, dass es keinen Impfzwang gibt, habe ich schon Ausführungen
gemacht. |
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