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Drucksache - DS/0504/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1) Um welche Uhrzeit tagt der
Frauenbeirat für Stadtplanung und wer legt die Anfangszeit fest? 2) Besteht die Möglichkeit, die
Anfangszeit nach hinten zu verlegen, um auch berufstätigen Frauen die Teilnahme
zu ermöglichen? 3) Wie viele ständige Teilnehmerinnen
hat der Beirat und wie viele Teilnehmerinnen sind es im Durchschnitt? 4) Woher kommen die Teilnehmerinnen? 5) Gibt es Protokolle und
Teilnehmerinnenlisten? 6) Werden die Teilnehmerinnen
entschädigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage geschieht das? Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie
folgt: 1)
Um welche Uhrzeit tagt der Frauenbeirat für Stadtplanung
und wer legt die Anfangszeit fest? Die Teilnehmerinnen des Frauenbeirats für Stadtplanung
haben vereinbart, den Sitzungstermin von 17.00 Uhr auf 16.30 Uhr zu verlegen. Die Sitzungstermine sowie die Sitzungszeiten werden von den
Mitgliedern des Frauenbeirats vereinbart. Begehungen von Standorten können derzeit aufgrund der
Jahreszeit und frühzeitiger Dunkelheit wochentags nur bis 16.00 Uhr
stattfinden. 2)
Besteht die Möglichkeit, die Anfangszeit nach hinten zu
verlegen, um auch berufstätigen Frauen die Teilnahme zu ermöglichen? Natürlich können die Sitzungszeiten verändert werden,
sofern alle Mitglieder des
Frauenbeirates damit einverstanden sind. 3)
Wie viele ständige Teilnehmerinnen hat der Beirat und wie
viele Teilnehmerinnen sind es im Durchschnitt? Die Beteiligung an den Sitzungen des Frauenbeirats sind
unterschiedlich und sind oft Themen abhängig.
Zur Zeit nehmen durchschnittlich ca. acht bis zehn Frauen an der Sitzung teil. Der Verteiler umfasst
derzeit 25 interessierte Bürgerinnen. 4)
Woher kommen die Teilnehmerinnen? Die Teilnehmerinnen kommen sowohl aus dem Ortsteil
Friedrichshain als auch aus dem Ortsteil Kreuzberg, die Alterstruktur liegt
zwischen 20 bis 70 Jahren. Die Akteurinnen des Frauenbeirats leben und arbeiten in der
Regel im Bezirk und sind Architektinnen, Stadtplanerinnen, Studentinnen aus den
Bereichen Stadtplanung und Architektur, berufstätige Mütter mit Kindern,
Sozialwissenschaftlerinnen, Sozialpädagoginnen, Frauen aus Bürgerinitiativen
(AG Gleisdreieck), eine Vertreterin der
ASUM, Rentnerinnen und an der Ortsgestaltung interessierte Bürgerinnen. 5)
Gibt es Protokolle und Teilnehmerinnenlisten? Selbstverständlich fertigt der Frauenbeirat bei jeder
Sitzung Kurzprotokolle an. Es gibt des weiteren Teilnehmerinnenlisten. 6)
Werden die Teilnehmerinnen entschädigt? Wenn ja, auf
welcher Grundlage geschieht das? Nein, leider werden die Teilnehmerinnen nicht entschädigt. Es gibt derzeit noch keine Aufwandsentschädigung. Es besteht Einvernehmen bei allen Teilnehmerinnen darin, dass im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der Geschäftsordnung, der Frauenbeirat für Stadtplanung, der mittlerweile seit 1998 besteht und ehrenamtlich wie ein Träger öffentlicher Belage fungiert, als ordentlich tagender Beirat entsprechend entschädigt werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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