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Drucksache - DS/0453/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der BürgerInnen vor Ort beim
Senat von Berlin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Bezirkshaushalte
ihren kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen entsprechend auskömmlich
ausgestattet werden. Dazu
gehört in einem ersten Schritt darauf hinzuwirken, dass in Zusammenarbeit
zwischen Land und Bezirken verbindlich definiert werden soll, welche Leistungen
von den Bezirken erwartet werden, wie sie qualitativ und quantitativ bemessen
werden und was sie kosten dürfen, wobei die sozialen Unterschiede und
Problemlagen in den Bezirken stärker als bisher berücksichtigt werden müssen. In einem
zweiten Schritt sollen für die so beschriebenen kommunalen Aufgaben und
Dienstleistungen zwischen Land und Bezirken qualitative Mindeststandards
definiert werden, die von der Systematik der Kosten-und-Leistungsrechnung, wie
sie vom Land für die Bezirke bisher angewendet wird, rechnerisch nicht
unterlaufen werden können. Dass
Bezirksamt soll sich außerdem nachdrücklich dafür einsetzen, dass zusätzliche
neue Aufgaben, die die Bezirke zu erbringen haben, diesen Anforderungen gemäß
personell und finanziell befriedigend untersetzt werden. Das gleiche gilt für
berlinweite Aufgaben, die ein Bezirk für das gesamte Land verantwortlich
übernimmt. Das
Bezirksamt soll darüber hinaus darauf hinwirken, kameralistische Eingriffe,
Vorgaben und Mindestveranschlagungen von Seiten der Landesfinanzverwaltung für
die produktbasierten Bezirkshaushalte zu beenden. Die den
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gemäße Steuerung der A- und T-Teile
durch die zwölf Bezirke muss entsprechend den jeweiligen Anforderungen
gewährleistet bleiben. Die Z-Teile müssen deshalb auch zukünftig von einer
Budgetierung unberührt bleiben. Gesetzliche Leistungen, die der Bezirk 1:1
weiterreicht, sind praktisch nicht steuerbar und dürfen deshalb nicht im T-Teil
behandelt werden. Wo Hilfe nötig ist, darf sie sich nicht ausschließlich an
Kosten und Leistung bemessen, sondern erfordert die Solidarität der
Gesellschaft. Das
Bezirksamt möge beim Senat von Berlin auf Folgendes hinwirken:
Begründung: Im Land Berlin ist eine Diskussion über die Auskömmlichkeit
der bezirklichen Haushalte im Gang. In der Sitzung des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses am 26. September herrschte quer durch alle Fraktionen
Übereinstimmung darüber, dass es einer grundsätzlichen Debatte über Ausstattung
der Bezirke, ihrer Aufgaben und der Systematik der Finanzzuweisungen bedarf.
Der Antrag enthält Punkte, die aus bezirklicher Sicht Gegenstand dieser
Diskussion sein müssen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit den von der BVV mit der
DS/0451/III beschlossenen Neu- und Nachverhandlungen mit dem Berliner Senat,
die Debatte über die künftige Finanzierung der Berliner Bezirke anzuregen. In diese
Debatte sollen sowohl Senat und Senatsverwaltung für Finanzen, das
Abgeordnetenhaus von Berlin, dessen Hauptausschuss, die haushaltspolitischen
Sprecher/-innen der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, das Forum der
Bezirksstadträtinnen und –stadträte und Vertreter/-innen der Berliner
Bezirksverordnetenversammlungen einbezogen werden. In
Debatten sollte vor allem auf Folgendes hingewirkt werden:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/ 0453/III wird zur Kenntnis genommen. (Text s.
Anlage oder DS/0451/III) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. |
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