Drucksache - DS/0453/III  

 
 
Betreff: Finanzzuweisung an die Bezirke zukunftsfähig gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenStellvertretender Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
09.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
23.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0451 u DS 453_VzK  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der BürgerInnen vor Ort beim Senat von Berlin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Bezirkshaushalte ihren kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen entsprechend auskömmlich ausgestattet werden.

Dazu gehört in einem ersten Schritt darauf hinzuwirken, dass in Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken verbindlich definiert werden soll, welche Leistungen von den Bezirken erwartet werden, wie sie qualitativ und quantitativ bemessen werden und was sie kosten dürfen, wobei die sozialen Unterschiede und Problemlagen in den Bezirken stärker als bisher berücksichtigt werden müssen.

In einem zweiten Schritt sollen für die so beschriebenen kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen zwischen Land und Bezirken qualitative Mindeststandards definiert werden, die von der Systematik der Kosten-und-Leistungsrechnung, wie sie vom Land für die Bezirke bisher angewendet wird, rechnerisch nicht unterlaufen werden können.

Dass Bezirksamt soll sich außerdem nachdrücklich dafür einsetzen, dass zusätzliche neue Aufgaben, die die Bezirke zu erbringen haben, diesen Anforderungen gemäß personell und finanziell befriedigend untersetzt werden. Das gleiche gilt für berlinweite Aufgaben, die ein Bezirk für das gesamte Land verantwortlich übernimmt.

Das Bezirksamt soll darüber hinaus darauf hinwirken, kameralistische Eingriffe, Vorgaben und Mindestveranschlagungen von Seiten der Landesfinanzverwaltung für die produktbasierten Bezirkshaushalte zu beenden. Die den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gemäße Steuerung der A- und T-Teile durch die zwölf Bezirke muss entsprechend den jeweiligen Anforderungen gewährleistet bleiben. Die Z-Teile müssen deshalb auch zukünftig von einer Budgetierung unberührt bleiben. Gesetzliche Leistungen, die der Bezirk 1:1 weiterreicht, sind praktisch nicht steuerbar und dürfen deshalb nicht im T-Teil behandelt werden. Wo Hilfe nötig ist, darf sie sich nicht ausschließlich an Kosten und Leistung bemessen, sondern erfordert die Solidarität der Gesellschaft.

 

Das Bezirksamt möge beim Senat von Berlin auf Folgendes hinwirken:

  1. Keine weiteren Absenkungen der jährlichen Personalmittel über die Fluktuationsrate.
  2. Es muss den Bezirken ermöglicht werden, seinen Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden kann. Durch die absehbare Personalentwicklung in den kommenden Jahren, insbesondere das Ausscheiden von Mitarbeitern durch Pensionierung und Rente, droht den Bezirken ein erheblicher Verlust an qualifiziertem Fachpersonal.
  3. Mindestveranschlagungsvorgaben sind zu unterlassen. Stattdessen sind für die 50 wichtigsten Produkte qualitative und quantitative Mindeststandards in Zusammenarbeit mit den Bezirken zu entwickeln. Dafür sind dann die Finanzmittel innerhalb der Globalsumme so ausreichend zu­zumessen, dass der Spielraum für eigene bezirkliche Schwerpunktsetzungen verbleibt. Eine politische Steuerung der A- und T-Teile durch die Bezirke, die von ihrer Bevölkerungszahl jeweils bundesdeutschen Großstädten entsprechen, muss gewährleistet bleiben.
  4. Sonderprogramme des Senats in Bezug auf bezirkliche Aufgaben sind als Anreizprogramme auszugestalten. Die Mittel für Sonderprogramme sind den Bezirken direkt in die Globalsummen einzustellen oder zur auftrags­weisen Bewirtschaftung zu überlassen.
  5. Das Verfahren der Normierung der Produktkostenberechnungen ist zu be­enden. Kappungen von Produktpreisen sind nur noch auf Grundlage qualita­tiver oder quantitativer Veränderung der Mindeststandards vorzunehmen.
  6. Bei der Kostenberechnung für bezirkseigene Schulen sollen alle nichtsteuerbaren Kosten nicht in die Berechnungen einfließen.
  7. Für die bezirklichen Immobilien sollen bezüglich der Kostenberechnung die gleichen Regeln wie für die BIM gelten.

 

 

Begründung:

 

Im Land Berlin ist eine Diskussion über die Auskömmlichkeit der bezirklichen Haushalte im Gang. In der Sitzung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses am 26. September herrschte quer durch alle Fraktionen Übereinstimmung darüber, dass es einer grundsätzlichen Debatte über Ausstattung der Bezirke, ihrer Aufgaben und der Systematik der Finanzzuweisungen bedarf. Der Antrag enthält Punkte, die aus bezirklicher Sicht Gegenstand dieser Diskussion sein müssen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit den von der BVV mit der DS/0451/III beschlossenen Neu- und Nachverhandlungen mit dem Berliner Senat, die Debatte über die künftige Finanzierung der Berliner Bezirke anzuregen.

In diese Debatte sollen sowohl Senat und Senatsverwaltung für Finanzen, das Abgeordnetenhaus von Berlin, dessen Hauptausschuss, die haushaltspolitischen Sprecher/-innen der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, das Forum der Bezirksstadträtinnen und –stadträte und Vertreter/-innen der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen einbezogen werden.

 

In Debatten sollte vor allem auf Folgendes hingewirkt werden:

 

  • Keine weiteren Absenkungen der jährlichen Personalmittel
  • Es muss den Bezirken ermöglicht werden, seinen Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden kann
  • Einstellung von globalsystemwidrigen Eingriffen
  • Entwicklung von qualitativen und quantitativen Mindeststandards/Qualitätsindikatoren im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung und des Budgetierungsverfahrens
  • Ausstattung der Sonderprogramme des Senats in Bezug auf bezirkliche Aufgaben als Anreizprogramme. Die Mittel für Sonderprogramme sind direkt in die Bezirkshaushalte einzustellen.
  • Einstellung  der Eingriffe der Senatsverwaltung für Finanzen mit der ersten Normierung sowie den produktbezogenen Normierungskorrekturen (Medianfaktor)
  • Es ist zu sichern, dass bei der Kostenberechnung für bezirkseigene Schulen alle nichtsteuerbaren Kosten nicht in Budgetberechnungen einfließen und durch ein kennzahlengestütztes System ersetzt werden.

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/ 0453/III wird zur Kenntnis genommen.

 

 

(Text s. Anlage oder DS/0451/III)

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes  wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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