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Drucksache - DS/0235/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
bei der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass diese die Rückkehr der Nasima El-Zein (Nesrin Tekin) nach
Berlin aktiv betreibt und ermöglicht, da wegen derer bevorstehenden
Zwangsverheiratung dringende humanitäre Gründe vorliegen, ihr ein Bleiberecht
einzuräumen. Zudem erfüllt Frau Nasima El-Zein mit einer bisherigen Aufenthaltsdauer von mehr als 8
Jahren und umfangreichen Deutschkenntnissen weitere Kriterien der geltenden
Bleiberechtsregelung. Ergänzung
der LINKE.PDS: Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde
den entsprechenden Eintrag im Fahndungssystem für Berlin und Deutschland
löscht. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag ist angenommen mit dem Zusatz: Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde
den entsprechenden Eintrag im Fahndungssystem für Berlin und Deutschland
löscht. Herr
Lenk: Ich
möchte ihnen ganz gerne bei ihrer Zustimmung eine etwas ausführlichere
Begründung geben, als aus dem Text selber ersichtlich wird für diese Beschlussempfehlung
(BE). Frau Nasiam El-Zein ist ausgewiesen worden aus der BRD nach einer
rechtmäßigen Ausweisungsverfügung auf der Basis des Vorwurfs, ihre Eltern haben
Urkundenfälschung vorgenommen und sie hätte davon wissen müssen. Dagegen hat
die Härtefallkommission eine einstimmige Gagenentscheidung vorgeschlagen, die
der Innensenator in Berlin nicht erst genommen hat. Ich möchte ihnen deswegen
ganz kurz darstellen, worum es geht. Ich will mich kurz fassen. Die Familie
Nasiam ist 1993 nach Berlin gekommen, als die betreffende Person, also Nasiam
El-Zein 8 Jahre alt war. Sie sind eingereist mit der Angabe Staatenlose aus Beirut zu sein. In der Familie
selber wird arabisch gesprochen. Die Familie stammt auf jeden Fall, soviel man
heute weiß, nach Recherchen jedenfalls aus der Gegend um M..., wo eben
familiäre Beziehungen und Migrationflüsse zwischen dem heutigen Libanon und der
Türkei seit langem üblich sind. Da gibt es viele familiäre Bekanntschaften. Die
Familie hat damals Asylantrag gestellt, ist geduldet worden, vorbehaltlich der
ungeklärten Staatsbürgerschaft und 2004 hat dann das LKA festgestellt, bei
einer Überprüfung von Personenregistern in der Türkei, dass die Familie in der
Türkei angemeldet ist. Es gibt da die Lesart, dass vom Großvater sozusagen ja
im Alleingang unternommen worden ist. Der Vater selber von Nasima El-Zein ist
vor 2 Jahren von der Familie getrennt, ist vor 2 Jahren in die Türkei zurück
gegangen und jetzt ist die Ausbürgerungsverfügung gegen Nasima El- Zein wirksam
geworden am 1.1 April diesen Jahres, nachdem alles sonst seinen gewöhnlichen
Gang gegangen ist. Also, noch mal kurz zusammengefasst, können sie da etwas
ruhiger sein – danke – Nasima El Zein müsste jetzt in dem Alter, wo sie bereits
erwachsen ist, von dem Täuschungsmanöver der Eltern gewusst haben. Die
Härtefallkommission hatte dann am 23.3.06 einstimmig gegen die Ausweisung
votiert, dennoch ist am 1.3. diesen Jahres die Abschiebung erfolgt und erst am
14. 3. diesen Jahres hat dann das Verwaltungsgericht, 25. Kammer in einem
Verfahren noch einige Zweifel formuliert
an der Rechtmäßigkeit der Begründung dieser Ausweisung. Das ist aber
keine Unrechtmäßigkeitserklärung der Abschiebung als solche. Das muss man genau
unterscheiden. Ich zitiere ihnen hier mal kurz aus dem Passus „Die
Ausweisungsverfügung habe nicht ausreichend die gebotenen Ermessungserwägungen
angestellt, die mit dem familiären Konflikt zusammen hängen, der mit dieser
Lage verknüpft ist nämlich der familiäre Konflikt besteht darin, dass die von
Nasima El-Zein erwartete Offenbarung ihrer, von ihren Eltern gezielt verdeckten
türkischen Herkunft insbesondere für ihre Eltern zu erheblichen Ausländer- und
strafrechtlichen Konsequenzen geführt hätte und folglich eine erhebliche
Belastung für ihre familiären Beziehungen mit sich gebracht hätte.“ So die
Entscheidung des Verwaltungsgereichtes Berlin vom 14.3. diesen Jahres. Dies
bedeutet und ich sage das jetzt
auch ganz direkt an die SPD Fraktion, dass es keinesfalls darum geht, wie die
Berliner Zeitung schrieb, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung zur
Abschiebung für unrechtmäßig erklärt hat, sondern es hat Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Begründung geäußert, die Abschiebung als solche nicht
aufgehoben. Es geht, um es deutlich zu sagen nicht darum, Herrn Körting als
Bösewicht darzustellen, ihn aber wohl als jemand darzustellen, ihn aber wohl
als jemand darzustellen, der tätig werden kann. Wir wissen ja auch alle, dass
Herr Körting bzw. die Innensenatsverwaltung im Verhältnis zu anderen
Bundesländern ein ausgesprochen offenes Ohr hat für die Voten der
Härtefallkommission, in diesem Fall aber die Entscheidung wohl aus mehren
Gründen nicht mehr human nachvollziehbar ist. Dazu jetzt noch einige letzten
Bemerkungen. Ich beginne damit, dass ich noch mal verweise auf den Artikel der
Berliner Zeitung vom 11.4. diesen Jahres, nachdem allerdings auch hier nicht in
ausreichender Zahl. Es ist bekannt geworden durch die Recherchen der Berliner
Zeitung aber auch durch die Presseerklärung der Anwälte von Nasima El-Zein, die
übrigens bereits in ihrem Namen einen Visumsantrag zur Rückeinreise gestellt
haben, erst vor wenigen Tagen, dass der Vater der Nasima El-Zein beabsichtigt,
seine Tochter an eine weitaus älteren Mann gegen eine Geldzahlung von mehreren
tausend € zu verheiraten. Der Vater ist hoch verschuldet und benutzt eben die
Zwangsverheiratung, um seine ökonomische Situation zu klären. Zudem berichtete,
ich zitiere aus der Presseerklärung „unsere Mandantin darüber, dass ihr Vater
sie drangsaliere, sie ihrer Bewegungsfreiheit beraube und schlägt“. Es liegen
also, wenn man das zusammenfassen darf, mehrere Gründe vor, die dafür sprechen,
Nasima El-Zein in die Bleiberechtsregelung nach dem neuen Aufenthaltsrecht
einzubeziehen. Der Hauptgrund ist natürlich die drohende Zwangsverheiratung,
weitere Gründe sind, sie hat über 8 Jahre in der Bundesrepublik gelebt, sie hat
sehr gute Deutschkenntnisse, sie ist, ich zitiere „ dem Chef der
Jugendbetreuungseinrichtung Manage in Neukölln ein Musterfall gelingender
Integration“. Sie ist in Berlin eingeschult worden, hier in Kreuzberg, hat
praktisch ihre gesamte Ausbildunsgkariere und Biografie hier absolviert. In
diesem Jugendbetreuungsprojekt hat sie ehrenamtlich gearbeitet mit anderen
Schulkindern. Das soll genügen. Ich bitte sie deshalb eindringlich, möglichst
deutlich sich dafür auszusprechen, dass das BA sich dafür einsetzt bei der
Innensenatsverwaltung, Nasiam El-Zein aktiv die Rückkehr nach Berlin zu
ermöglichen. Frau
Seid: Den
Ausführungen des Ausschussvorsitzenden ist nicht viel hinzu zufügen oder
eigentlich gar nichts mehr. An dieser Stelle möchte ich auch mal sagen, dass er
die Zusammenfassung der Beschlussempfehlung ganz hervorragend gemacht hat und
das man da auch, denke ich alle dahinter stehen können. Mir ist danach zu Ohren
gekommen der ich habe danach erst leider erfahren, dass im Fahndungssystem
immer noch ihr Name erscheint. Das ist auch richtig so. In dem Moment wo jemand
ausgewiesen wird, ist selbstverständlich der Name im Fahndungssystem drin.
Dieser Name muss noch gelöscht werden und darum bitte ich darum, die
Beschlu0ßempfehlung noch um einen Satz zu erweitern, weiterhin darauf
hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde den enstpr. Eintrag im Fahndungssystem
für Berlin und Deutschland löscht. Herr
Wesener: Lieber
Herr Lenk, noch mal Dank für diese ausführliche Begründung. Wir Grünen hatten
darum gebeten die BE noch mal ins Plenum zu nehmen, wir haben ja bereits im
Ausschuss zugestimmt und werden das heute auch hier tun. Wir fanden es aber
wichtig, diese BE nicht einfach auf die Konsensliste zu setzen und damit im
wahrsten Sinne des Wortes zur TO über zu gehen, weil wir glauben, solche Fälle
brauchen Öffentlichkeit, gerade auch die mediale Öffentlichkeit und ich denke
dieser Fall hat das ganz deutlich gezeigt. Nun kann man über viele
vergleichbare, ähnlich gelagertes oder auch andere Abschiebefälle reden. Das
ist ein Fall, der macht mich eigentlich aufgrund von 3 Umständen besonders
hoffnungslos. Das eine ist die Tatsache, das steht ja auch n der
Beschlussempfehlung drin, dass die Betroffene eine derjenigen ist, die in den
Genuss der neuen Bleiberechtsregelung hätte kommen können. Wir wissen ja, dass
wird sehr restriktiv gehandhabt. Sie ist länger als 8 Jahre in der
Bundesrepublik, sie spricht gut deutsch, sie gilt als sozial gut integriert,
wäre das möglich gewesen. Der 2. Umstand der mich fassungslos macht ist , es
gab diese positive Empfehlung der Härtefallkommission und wer aber die
Härtefallkommbison kennt, der weiß es geht hier nicht nur um die Lebensumstände
der Betroffenen hier, sondern es geht ja auch um die Prognose, was passiert mit
den Betroffenen, wenn sie denn abgeschoben werden ins Heimatland und siehe da,
in dem Falle, auch das haben sie noch mal ausgeführt Herr Lenk, droht die
Zwangsverheiratung. Es handelt sich, vielleicht auch um Ergänzung zusätzlich um
ein arabischen Kurden, die kein türkisch spricht und sich jetzt in der Türkei
befindet und da habe ich mich doch sehr gewundert und ich denke, man muss da
Herrn Körting nicht zum Buhmann machen oder so ähnlich haben sie es formuliert,
aber es ist nicht der einzigste Fall, wo er Empfehlungen der Härtekommission
nicht angenommen hat, ihnen nicht gefolgt ist. Der 3. Umstand, der mich sehr
wundert, das haben sie angerissen, die Ausländerbehörde hat ja inzwischen die
Ausweisungsverfügung aufgehoben aufgrund des parallel gelagerten Falles, wo das
Verwaltungsgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung erhoben hat und
jetzt lese ich in der Berliner Zeitung von gestern, dass Körting wird dort
zitiert mit den Worten „die Ausweisung sei recht mäßig gewesen“ – rein
juristisch formal gesehen ist das so, dennoch hätte ich mir gerade bei dem
Vorspann bei der Diskussion eine andere politische Bewertung des Falles
gewünscht und ich denke, es bleibt leider im Land Berlin noch viel zu tun, wenn
wir wirklich die Träume des Zuwanderungsgesetzes in Gänze ausschöpfen wollen
und wenn wir zu vernünftigen humanitären Lösungen kommen wollen. Herr
Stry: Ich habe
bei dieser BE so meine Bedenken und zwar hätte ich erst mal eine Frage an den
Herrn Lenk. Er hat gerade aus einem Urteil zitiert, dieses Urteil liegt mir
nicht vor und es ist auch unserer Fraktion nicht zugegangen. Wir haben zwar 2
Kopien eines Urteils Herrn Gruder, der da besagten Person und einmal ein
Urteil, was die 25. Kammer des Verwaltungsgerichtes ausgesprochen hat. Das ist
die eine Sache, aber wie Herr Lenk schon ausgeführt hat und andere meine
Vorredner gesagt haben, wollen wir hier an der Gerichtsurteil, sage mal
Ausweisung oder Abschiebung usw. kritisieren. Da gibt es bestimmt das eine oder
andere noch dazu zu sagen, aber wenn ich mir hier die BE durchlese, heißt es
hier „ da wegen der bevorstehenden Zwangsverheiratung dringende humanitäre
Gründe vorliegen...“ Das hier eine Zwangsverheiratung stattfinden soll, kann
ich nicht entnehmen, es sind alles nur Vermutungen und Gerüchte. Das ist die
eine Sache, die andere Sache ist natürlich, diese Dame lebt in der Türkei und
meines Erachtens ist sie 1. volljährig und 22 Jahre alt und wie auch aus dem
Zeitungsbericht der Berliner Zeitung zu entnehmen ist, 2. ist es auch, wie mir
meine türkischen Freunde und Parteikollegen mehrfach bestätigt haben, auch in
der Türkei verboten, dass es Zwangsverheiratungen und Ehen durchgeführt werden.
Das ist nun mal so diese Angelegenheit. Auf den bloßen Verdacht, dass eventuell
so etwas passieren könnte, glaube ich kaum, dass man da diese BE nachvollziehen
kann oder auch nur in der einen oder anderen Form zustimmen. Es mag zwar so
sein, dass solche Gerüchte gestreut worden sind, aber uns fehlen da die
handfesten Beweise und außerdem die junge Dame ist 22 Jahre alt und volljährig.
Sie ist hier mit einem Bild in der Berliner Zeitung abgebildet wurden, man
fragt sich natürlich, wenn ein Fotograf so freizügig sie ablichten kann in
Gegenwart ihrer Verwandten, sie angeblich einsperren, also auch Freiheitsberaubung und das
ist in der Türkei auch verboten. Sie hätte man auch bei der Hand nehmen können
und sagen, wir gehen jetzt zur örtlichen Polizei oder wir besorgen dir einen
Anwalt, wir sagen dir also, du bist deiner Freiheit nicht beraubt und du hast
die Möglichkeiten also auch vor türkischen Gerichten, eine eventuell
stattfindende Zwangsverheiratung zu klagen oder dort Einspruch zu erheben. Das
was hier in der BE angesagt wird, dringende humanitäre Gründe, liegen für mich
nicht vor. Das ist ein Punkt, eine andere Sache ist natürlich, wenn wir auch
immer von verschiedenen Kulturen hier reden, wir müssen dann eventuell, also
auch solche Dinge, die in anderen Kulturen stattfinden, also auch tolerieren,
falls es so etwas geben sollte und wie gesagt, Zwangsverheiratungen sind in der
Türkei ebenfalls verboten und die Dame ist alt genug, um sich dagegen wehren zu
können. Herr
Lüdecke: Es ist ja
sehr höflich, dass sie in den anderen Ländern die Kulturen akzeptieren und
tolerieren wollen, aber hier geht es um Handlungen, die dort stattfinden,
sondern was her stattfindet und was hier stattfindet, muss sich nach dem
deutschen Recht richten. Wer eine Frau mit Gewalt zu außerehelichen Beischlaf
zwingt, Nötigung heißt es im Gesetz, ist ein Vergewaltiger. So heißt es im 177
Strafgesetzbuch und dabei spielt es keine Rolle, das er selbst der Täter ist.
Er kann ja auch einen anderen zuführen und er kann es auch im Ausland machen.
Wer solche Gesetze erlässt, erlässt Gesetze zur schlichtweg zur Vergewaltigung.
das ist kriminell so ein verhalten. Mag ja sein, dass sie in der Türkei dafür
nicht verfolgt werden, solange sie das hier in Deutschland machen, ich sage
aber, dass der Berliner Senat es macht und das ist schlimm genug und ich sage,
dass es der deutsche Staat gemacht hat und das ist noch viel schlimmer, weil er
Gesetze macht, die den Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des
Menschen unantastbar zu sei n hat, offensichtlich missachtet. Jede Frau, die
zwangsweise ins Ausland transportiert wird und sie nicht sicherstellen können,
dass sie dort, nach unseren Rechtsvorstellungen jedenfalls nicht ehrlich zu
diesen Dingen gezwungen werden kann, mit anderen Worten nach unseren
Vorstellungen vergewaltigt wird, darf nicht abgeschoben werden nach unserem
Recht. Wenn die da erst mal
angelangt ist, wird sie nicht wieder zurück zu bewegen sein. Wie wollen sie
denn die Türkei dazu bewegen. Was erwarten sie eigentlich, sie können das nicht
nachweisen im Einzelfalle. Es genügt doch wohl, dass der Verdacht besteht, um
es nicht billigend in Kauf zu nehmen. Hier hat die Betreffende selber gesagt,
was auf sie zukommt. Der Ausschuss hat es gesagt und wir wissen es auch, dass
es in der Türkei nun mal Praxis ist, akzeptieren sie diese Kultur, dann nehmen
sie aber auch zur Kenntnis, dass dort Praxis ist. Ich kann es nicht hinnehmen,
dass wir dies einfach nur unter eines der schweren Fälle betrachten, die immer
wieder mal vorkommen. Es wird Zeit, dass wir uns dazu positionieren und sagen,
solche Zustände wollen wir nie wieder und die wollen wir so schnell wie möglich
abstellen. Frau
Hauser-Jabs: Ja, liebe
KollegInnen, wir haben uns ja in diesem Bezirk lange und ausführlich über
Zwangsheirat auseinander gesetzt und wir haben im eigenen Bezirk auch erwogen,
wie es ausschaut und wir haben einen Start gegeben, das landesweit anders
hingeschaut wurde und das hat ja gute Gründe, weil es sie eben gibt, ja, weil
es sie eben gibt und das heißt, wenn ihnen Kollegen auf türkisch oder deutscher
Herkunft ist jetzt mal vollkommen egal, das kann nicht sein, weil es rechtlich
nicht zulässig ist, so kann auch vieles andere nicht zulässig sein, weil es
ungesetzlich ist. Einbruch gibt’s nicht, weil es ist verboten aber wie sie
sehen, spricht die Statistik für sich und in anderen Dingen auch. D.h. in dem
Fall hat die Härtefallkommission den 2. Fakt zu sagen, wie sind die
Perspektiven und die Aussichten, nicht nur auf laue Gerüchte basierend, als
sehr schlecht gesehen und gebeten, dass man diese junge Frau hier behält und
die Beweisführung, die sie vermissen, ob sie wirklich zwangsverheiratet wird
wäre ja die Zwangsverheiratung selbst und das ist ein bisschen irrsinnig, also
wir möchte die junge Frau zurück haben.
Herr
Müller: Ich wollte
zunächst mal 2 Sachen völlig klar stellen. Die CDU und insb. die CDU FK ist
schon immer gegen Zwangsverheiratungen gewesen und wenn hier nun der Verdacht
besteht, dass eine Zwangsverheiratung durchgeführt werden soll, dann ist das
natürlich ein schwerer Vorwurf, der mit Sicherheit durch zur Kenntnisgabe
dieses Urteils auch für die letzten Zweifler belegt werden kann und von daher
würde ich vorschlagen, dass wenn dieses Urteil gerade hier in der Tasche
mitgeführt wird, dass es mal ausgehändigt wird und wir es dann anschauen und
dann unser Abstimmungsverhalten, also ich bin zumindest gerne bereit, sollte
sich das anhand dieses Urteils und der Begründung ergeben, diesem Antrag zu
zustimmen, ansonsten Zwangsverheiratung ist für mich ein so herber Vorwurf, dass
ich diesen Antrag nicht von vornherein ablehnen werde aber ansonsten werde ich
mich hier enthalten. Unterbrechung der
Sitzung für 10 Minuten! Herr
Glatzel: Ein Teil
der CDU Fraktion fordert bitte zu diesem Fall eine geheime Abstimmung. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. |
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