Drucksache - DS/0235/III  

 
 
Betreff: Abgeschoben - Nasima El-Zein - ein Mädchen aus Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Integration und MigrationVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.12.2007 PDF-Dokument
DS 0235 Abgeschoben  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass  diese die Rückkehr der Nasima El-Zein (Nesrin Tekin) nach Berlin aktiv betreibt und ermöglicht, da wegen derer bevorstehenden Zwangsverheiratung dringende humanitäre Gründe vorliegen, ihr ein Bleiberecht einzuräumen. Zudem erfüllt Frau Nasima El-Zein mit einer bisherigen

Aufenthaltsdauer von mehr als 8 Jahren und umfangreichen Deutschkenntnissen weitere Kriterien der geltenden Bleiberechtsregelung.

 

Ergänzung der LINKE.PDS:

 

Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde den entsprechenden Eintrag im Fahndungssystem für Berlin und Deutschland löscht.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag ist angenommen mit dem Zusatz:

 

 

Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde den entsprechenden Eintrag im Fahndungssystem für Berlin und Deutschland löscht.

Herr Lenk:

Ich möchte ihnen ganz gerne bei ihrer Zustimmung eine etwas ausführlichere Begründung geben, als aus dem Text selber ersichtlich wird für diese Beschlussempfehlung (BE). Frau Nasiam El-Zein ist ausgewiesen worden aus der BRD nach einer rechtmäßigen Ausweisungsverfügung auf der Basis des Vorwurfs, ihre Eltern haben Urkundenfälschung vorgenommen und sie hätte davon wissen müssen. Dagegen hat die Härtefallkommission eine einstimmige Gagenentscheidung vorgeschlagen, die der Innensenator in Berlin nicht erst genommen hat. Ich möchte ihnen deswegen ganz kurz darstellen, worum es geht. Ich will mich kurz fassen. Die Familie Nasiam ist 1993 nach Berlin gekommen, als die betreffende Person, also Nasiam El-Zein 8 Jahre alt war. Sie sind eingereist mit der Angabe Staatenlose  aus Beirut zu sein. In der Familie selber wird arabisch gesprochen. Die Familie stammt auf jeden Fall, soviel man heute weiß, nach Recherchen jedenfalls aus der Gegend um M..., wo eben familiäre Beziehungen und Migrationflüsse zwischen dem heutigen Libanon und der Türkei seit langem üblich sind. Da gibt es viele familiäre Bekanntschaften. Die Familie hat damals Asylantrag gestellt, ist geduldet worden, vorbehaltlich der ungeklärten Staatsbürgerschaft und 2004 hat dann das LKA festgestellt, bei einer Überprüfung von Personenregistern in der Türkei, dass die Familie in der Türkei angemeldet ist. Es gibt da die Lesart, dass vom Großvater sozusagen ja im Alleingang unternommen worden ist. Der Vater selber von Nasima El-Zein ist vor 2 Jahren von der Familie getrennt, ist vor 2 Jahren in die Türkei zurück gegangen und jetzt ist die Ausbürgerungsverfügung gegen Nasima El- Zein wirksam geworden am 1.1 April diesen Jahres, nachdem alles sonst seinen gewöhnlichen Gang gegangen ist. Also, noch mal kurz zusammengefasst, können sie da etwas ruhiger sein – danke – Nasima El Zein müsste jetzt in dem Alter, wo sie bereits erwachsen ist, von dem Täuschungsmanöver der Eltern gewusst haben. Die Härtefallkommission hatte dann am 23.3.06 einstimmig gegen die Ausweisung votiert, dennoch ist am 1.3. diesen Jahres die Abschiebung erfolgt und erst am 14. 3. diesen Jahres hat dann das Verwaltungsgericht, 25. Kammer in einem Verfahren noch einige Zweifel formuliert  an der Rechtmäßigkeit der Begründung dieser Ausweisung. Das ist aber keine Unrechtmäßigkeitserklärung der Abschiebung als solche. Das muss man genau unterscheiden. Ich zitiere ihnen hier mal kurz aus dem Passus „Die Ausweisungsverfügung habe nicht ausreichend die gebotenen Ermessungserwägungen angestellt, die mit dem familiären Konflikt zusammen hängen, der mit dieser Lage verknüpft ist nämlich der familiäre Konflikt besteht darin, dass die von Nasima El-Zein erwartete Offenbarung ihrer, von ihren Eltern gezielt verdeckten türkischen Herkunft insbesondere für ihre Eltern zu erheblichen Ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen geführt hätte und folglich eine erhebliche Belastung für ihre familiären Beziehungen mit sich gebracht hätte.“ So die Entscheidung des Verwaltungsgereichtes Berlin vom 14.3. diesen Jahres. Dies bedeutet  und ich sage das jetzt auch ganz direkt an die SPD Fraktion, dass es keinesfalls darum geht, wie die Berliner Zeitung schrieb, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung zur Abschiebung für unrechtmäßig erklärt hat, sondern es hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Begründung geäußert, die Abschiebung als solche nicht aufgehoben. Es geht, um es deutlich zu sagen nicht darum, Herrn Körting als Bösewicht darzustellen, ihn aber wohl als jemand darzustellen, ihn aber wohl als jemand darzustellen, der tätig werden kann. Wir wissen ja auch alle, dass Herr Körting bzw. die Innensenatsverwaltung im Verhältnis zu anderen Bundesländern ein ausgesprochen offenes Ohr hat für die Voten der Härtefallkommission, in diesem Fall aber die Entscheidung wohl aus mehren Gründen nicht mehr human nachvollziehbar ist. Dazu jetzt noch einige letzten Bemerkungen. Ich beginne damit, dass ich noch mal verweise auf den Artikel der Berliner Zeitung vom 11.4. diesen Jahres, nachdem allerdings auch hier nicht in ausreichender Zahl. Es ist bekannt geworden durch die Recherchen der Berliner Zeitung aber auch durch die Presseerklärung der Anwälte von Nasima El-Zein, die übrigens bereits in ihrem Namen einen Visumsantrag zur Rückeinreise gestellt haben, erst vor wenigen Tagen, dass der Vater der Nasima El-Zein beabsichtigt, seine Tochter an eine weitaus älteren Mann gegen eine Geldzahlung von mehreren tausend € zu verheiraten. Der Vater ist hoch verschuldet und benutzt eben die Zwangsverheiratung, um seine ökonomische Situation zu klären. Zudem berichtete, ich zitiere aus der Presseerklärung „unsere Mandantin darüber, dass ihr Vater sie drangsaliere, sie ihrer Bewegungsfreiheit beraube und schlägt“. Es liegen also, wenn man das zusammenfassen darf, mehrere Gründe vor, die dafür sprechen, Nasima El-Zein in die Bleiberechtsregelung nach dem neuen Aufenthaltsrecht einzubeziehen. Der Hauptgrund ist natürlich die drohende Zwangsverheiratung, weitere Gründe sind, sie hat über 8 Jahre in der Bundesrepublik gelebt, sie hat sehr gute Deutschkenntnisse, sie ist, ich zitiere „ dem Chef der Jugendbetreuungseinrichtung Manage in Neukölln ein Musterfall gelingender Integration“. Sie ist in Berlin eingeschult worden, hier in Kreuzberg, hat praktisch ihre gesamte Ausbildunsgkariere und Biografie hier absolviert. In diesem Jugendbetreuungsprojekt hat sie ehrenamtlich gearbeitet mit anderen Schulkindern. Das soll genügen. Ich bitte sie deshalb eindringlich, möglichst deutlich sich dafür auszusprechen, dass das BA sich dafür einsetzt bei der Innensenatsverwaltung, Nasiam El-Zein aktiv die Rückkehr nach Berlin zu ermöglichen.

     

Frau Seid:

Den Ausführungen des Ausschussvorsitzenden ist nicht viel hinzu zufügen oder eigentlich gar nichts mehr. An dieser Stelle möchte ich auch mal sagen, dass er die Zusammenfassung der Beschlussempfehlung ganz hervorragend gemacht hat und das man da auch, denke ich alle dahinter stehen können. Mir ist danach zu Ohren gekommen der ich habe danach erst leider erfahren, dass im Fahndungssystem immer noch ihr Name erscheint. Das ist auch richtig so. In dem Moment wo jemand ausgewiesen wird, ist selbstverständlich der Name im Fahndungssystem drin. Dieser Name muss noch gelöscht werden und darum bitte ich darum, die Beschlu0ßempfehlung noch um einen Satz zu erweitern, weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Ausländerbehörde den enstpr. Eintrag im Fahndungssystem für Berlin und Deutschland löscht.

 

Herr Wesener:

Lieber Herr Lenk, noch mal Dank für diese ausführliche Begründung. Wir Grünen hatten darum gebeten die BE noch mal ins Plenum zu nehmen, wir haben ja bereits im Ausschuss zugestimmt und werden das heute auch hier tun. Wir fanden es aber wichtig, diese BE nicht einfach auf die Konsensliste zu setzen und damit im wahrsten Sinne des Wortes zur TO über zu gehen, weil wir glauben, solche Fälle brauchen Öffentlichkeit, gerade auch die mediale Öffentlichkeit und ich denke dieser Fall hat das ganz deutlich gezeigt. Nun kann man über viele vergleichbare, ähnlich gelagertes oder auch andere Abschiebefälle reden. Das ist ein Fall, der macht mich eigentlich aufgrund von 3 Umständen besonders hoffnungslos. Das eine ist die Tatsache, das steht ja auch n der Beschlussempfehlung drin, dass die Betroffene eine derjenigen ist, die in den Genuss der neuen Bleiberechtsregelung hätte kommen können. Wir wissen ja, dass wird sehr restriktiv gehandhabt. Sie ist länger als 8 Jahre in der Bundesrepublik, sie spricht gut deutsch, sie gilt als sozial gut integriert, wäre das möglich gewesen. Der 2. Umstand der mich fassungslos macht ist , es gab diese positive Empfehlung der Härtefallkommission und wer aber die Härtefallkommbison kennt, der weiß es geht hier nicht nur um die Lebensumstände der Betroffenen hier, sondern es geht ja auch um die Prognose, was passiert mit den Betroffenen, wenn sie denn abgeschoben werden ins Heimatland und siehe da, in dem Falle, auch das haben sie noch mal ausgeführt Herr Lenk, droht die Zwangsverheiratung. Es handelt sich, vielleicht auch um Ergänzung zusätzlich um ein arabischen Kurden, die kein türkisch spricht und sich jetzt in der Türkei befindet und da habe ich mich doch sehr gewundert und ich denke, man muss da Herrn Körting nicht zum Buhmann machen oder so ähnlich haben sie es formuliert, aber es ist nicht der einzigste Fall, wo er Empfehlungen der Härtekommission nicht angenommen hat, ihnen nicht gefolgt ist. Der 3. Umstand, der mich sehr wundert, das haben sie angerissen, die Ausländerbehörde hat ja inzwischen die Ausweisungsverfügung aufgehoben aufgrund des parallel gelagerten Falles, wo das Verwaltungsgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung erhoben hat und jetzt lese ich in der Berliner Zeitung von gestern, dass Körting wird dort zitiert mit den Worten „die Ausweisung sei recht mäßig gewesen“ – rein juristisch formal gesehen ist das so, dennoch hätte ich mir gerade bei dem Vorspann bei der Diskussion eine andere politische Bewertung des Falles gewünscht und ich denke, es bleibt leider im Land Berlin noch viel zu tun, wenn wir wirklich die Träume des Zuwanderungsgesetzes in Gänze ausschöpfen wollen und wenn wir zu vernünftigen humanitären Lösungen kommen wollen.

    

Herr Stry:

Ich habe bei dieser BE so meine Bedenken und zwar hätte ich erst mal eine Frage an den Herrn Lenk. Er hat gerade aus einem Urteil zitiert, dieses Urteil liegt mir nicht vor und es ist auch unserer Fraktion nicht zugegangen. Wir haben zwar 2 Kopien eines Urteils Herrn Gruder, der da besagten Person und einmal ein Urteil, was die 25. Kammer des Verwaltungsgerichtes ausgesprochen hat. Das ist die eine Sache, aber wie Herr Lenk schon ausgeführt hat und andere meine Vorredner gesagt haben, wollen wir hier an der Gerichtsurteil, sage mal Ausweisung oder Abschiebung usw. kritisieren. Da gibt es bestimmt das eine oder andere noch dazu zu sagen, aber wenn ich mir hier die BE durchlese, heißt es hier „ da wegen der bevorstehenden Zwangsverheiratung dringende humanitäre Gründe vorliegen...“ Das hier eine Zwangsverheiratung stattfinden soll, kann ich nicht entnehmen, es sind alles nur Vermutungen und Gerüchte. Das ist die eine Sache, die andere Sache ist natürlich, diese Dame lebt in der Türkei und meines Erachtens ist sie 1. volljährig und 22 Jahre alt und wie auch aus dem Zeitungsbericht der Berliner Zeitung zu entnehmen ist, 2. ist es auch, wie mir meine türkischen Freunde und Parteikollegen mehrfach bestätigt haben, auch in der Türkei verboten, dass es Zwangsverheiratungen und Ehen durchgeführt werden. Das ist nun mal so diese Angelegenheit. Auf den bloßen Verdacht, dass eventuell so etwas passieren könnte, glaube ich kaum, dass man da diese BE nachvollziehen kann oder auch nur in der einen oder anderen Form zustimmen. Es mag zwar so sein, dass solche Gerüchte gestreut worden sind, aber uns fehlen da die handfesten Beweise und außerdem die junge Dame ist 22 Jahre alt und volljährig. Sie ist hier mit einem Bild in der Berliner Zeitung abgebildet wurden, man fragt sich natürlich, wenn ein Fotograf so freizügig sie ablichten kann in Gegenwart ihrer Verwandten, sie angeblich    einsperren, also auch Freiheitsberaubung und das ist in der Türkei auch verboten. Sie hätte man auch bei der Hand nehmen können und sagen, wir gehen jetzt zur örtlichen Polizei oder wir besorgen dir einen Anwalt, wir sagen dir also, du bist deiner Freiheit nicht beraubt und du hast die Möglichkeiten also auch vor türkischen Gerichten, eine eventuell stattfindende Zwangsverheiratung zu klagen oder dort Einspruch zu erheben. Das was hier in der BE angesagt wird, dringende humanitäre Gründe, liegen für mich nicht vor. Das ist ein Punkt, eine andere Sache ist natürlich, wenn wir auch immer von verschiedenen Kulturen hier reden, wir müssen dann eventuell, also auch solche Dinge, die in anderen Kulturen stattfinden, also auch tolerieren, falls es so etwas geben sollte und wie gesagt, Zwangsverheiratungen sind in der Türkei ebenfalls verboten und die Dame ist alt genug, um sich dagegen wehren zu können.

 

Herr Lüdecke:

Es ist ja sehr höflich, dass sie in den anderen Ländern die Kulturen akzeptieren und tolerieren wollen, aber hier geht es um Handlungen, die dort stattfinden, sondern was her stattfindet und was hier stattfindet, muss sich nach dem deutschen Recht richten. Wer eine Frau mit Gewalt zu außerehelichen Beischlaf zwingt, Nötigung heißt es im Gesetz, ist ein Vergewaltiger. So heißt es im 177 Strafgesetzbuch und dabei spielt es keine Rolle, das er selbst der Täter ist. Er kann ja auch einen anderen zuführen und er kann es auch im Ausland machen. Wer solche Gesetze erlässt, erlässt Gesetze zur schlichtweg zur Vergewaltigung. das ist kriminell so ein verhalten. Mag ja sein, dass sie in der Türkei dafür nicht verfolgt werden, solange sie das hier in Deutschland machen, ich sage aber, dass der Berliner Senat es macht und das ist schlimm genug und ich sage, dass es der deutsche Staat gemacht hat und das ist noch viel schlimmer, weil er Gesetze macht, die den Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar zu sei n hat, offensichtlich missachtet. Jede Frau, die zwangsweise ins Ausland transportiert wird und sie nicht sicherstellen können, dass sie dort, nach unseren Rechtsvorstellungen jedenfalls nicht ehrlich zu diesen Dingen gezwungen werden kann, mit anderen Worten nach unseren Vorstellungen vergewaltigt wird, darf nicht abgeschoben werden nach unserem Recht.  Wenn die da erst mal angelangt ist, wird sie nicht wieder zurück zu bewegen sein. Wie wollen sie denn die Türkei dazu bewegen. Was erwarten sie eigentlich, sie können das nicht nachweisen im Einzelfalle. Es genügt doch wohl, dass der Verdacht besteht, um es nicht billigend in Kauf zu nehmen. Hier hat die Betreffende selber gesagt, was auf sie zukommt. Der Ausschuss hat es gesagt und wir wissen es auch, dass es in der Türkei nun mal Praxis ist, akzeptieren sie diese Kultur, dann nehmen sie aber auch zur Kenntnis, dass dort Praxis ist. Ich kann es nicht hinnehmen, dass wir dies einfach nur unter eines der schweren Fälle betrachten, die immer wieder mal vorkommen. Es wird Zeit, dass wir uns dazu positionieren und sagen, solche Zustände wollen wir nie wieder und die wollen wir so schnell wie möglich abstellen.

 

Frau Hauser-Jabs:

Ja, liebe KollegInnen, wir haben uns ja in diesem Bezirk lange und ausführlich über Zwangsheirat auseinander gesetzt und wir haben im eigenen Bezirk auch erwogen, wie es ausschaut und wir haben einen Start gegeben, das landesweit anders hingeschaut wurde und das hat ja gute Gründe, weil es sie eben gibt, ja, weil es sie eben gibt und das heißt, wenn ihnen Kollegen auf türkisch oder deutscher Herkunft ist jetzt mal vollkommen egal, das kann nicht sein, weil es rechtlich nicht zulässig ist, so kann auch vieles andere nicht zulässig sein, weil es ungesetzlich ist. Einbruch gibt’s nicht, weil es ist verboten aber wie sie sehen, spricht die Statistik für sich und in anderen Dingen auch. D.h. in dem Fall hat die Härtefallkommission den 2. Fakt zu sagen, wie sind die Perspektiven und die Aussichten, nicht nur auf laue Gerüchte basierend, als sehr schlecht gesehen und gebeten, dass man diese junge Frau hier behält und die Beweisführung, die sie vermissen, ob sie wirklich zwangsverheiratet wird wäre ja die Zwangsverheiratung selbst und das ist ein bisschen irrsinnig, also wir möchte die junge Frau zurück haben. 

 

Herr Müller:

Ich wollte zunächst mal 2 Sachen völlig klar stellen. Die CDU und insb. die CDU FK ist schon immer gegen Zwangsverheiratungen gewesen und wenn hier nun der Verdacht besteht, dass eine Zwangsverheiratung durchgeführt werden soll, dann ist das natürlich ein schwerer Vorwurf, der mit Sicherheit durch zur Kenntnisgabe dieses Urteils auch für die letzten Zweifler belegt werden kann und von daher würde ich vorschlagen, dass wenn dieses Urteil gerade hier in der Tasche mitgeführt wird, dass es mal ausgehändigt wird und wir es dann anschauen und dann unser Abstimmungsverhalten, also ich bin zumindest gerne bereit, sollte sich das anhand dieses Urteils und der Begründung ergeben, diesem Antrag zu zustimmen, ansonsten Zwangsverheiratung ist für mich ein so herber Vorwurf, dass ich diesen Antrag nicht von vornherein ablehnen werde aber ansonsten werde ich mich hier enthalten. 

 

Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten!

 

Herr Glatzel:

Ein Teil der CDU Fraktion fordert bitte zu diesem Fall eine geheime Abstimmung.

 

 

 

 16.09.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes  wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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