Drucksache - DS/0190/III  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendschutz in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
17.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.03.2007 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Aufbau von „Koordinierungsstellen Kinderschutz“ und bei der Umsetzung von einheitlichen Standards und Verfahren zur Prävention, Beratung, Früherkennung und Krisenintervention im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, wie sie im integrierten „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ unter Federführung der für Jugend und der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung vom 15. Februar 2007 dargestellt werden, neben dem schulpsychologischen Dienst, den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, Kinderärzten, Jugendämtern, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gerichten und der Polizei auch die Erkenntnisse und Erfahrungen der Einrichtungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen einschlägigen Vereine  von Beginn an einzubeziehen.

Das Bezirksamt soll die BVV über die Planung und Umsetzung jährlich einmal, erstmal im letzten Quartal 2007, berichten.

 

Begründung:

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion 5 in der Friesenstr., der sogenannten Kiezpolizei in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, werden zwei Drittel aller Straftaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Berlins verübt. Nach Schätzungen der Polizei sind hier rund 80 Prozent der deutschen Jugendlichen zwischen zwölf und 18 schon mal Opfer einer Gewalttat geworden. Das macht deutlich, wie sehr die Bemühungen gegen Verwahrlosung und Verrohung verstärkt werden müssen.

Die trotz des durchaus beachtlichen Hilfesystems noch immer bestehenden Lücken und Unzulänglichkeiten beim Kinder- und Jugendschutz sollen im Rahmen des § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - durch den Aufbau von „Koordinierungsstellen Kinderschutz“ und mit der Umsetzung einheitlicher Standards und Verfahren (Qualitätsmanagement) zur Prävention, Beratung, Früherkennung und Krisenintervention im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes überwunden werden.

Dazu liegt jetzt ein integriertes Rahmenkonzept vor, das von den Bezirken auszufüllen ist. Dabei sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen der Einrichtungen der Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, wie AdS, EJF Lazarus, Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, Kinderschutz-Zentrum Berlin, NEUhland, Papatya, Strohhalm aber auch der Verbraucherzentrale Berlin und andere bei der Analyse des  bedarfsgerechten Umfangs und bei der praktischen Durchführung des Kinder- und Jugendschutzes frühzeitig einbezogen werden, um Effektivität, Transparenz und Überprüfbarkeit des tatsächlich praktizierten bezirklichen Kinderschutzes zu gewährleisten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Der Antrag wird in den JHA überwiesen.

 
 

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