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Drucksache - DS/0166/III
Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, bei der Senatsverwaltung
darauf hin zu wirken, dass das Bethanien-Haupthaus
nicht an eine landeseigene Verwertungsgesellschaft
übergeben wird. Begründung:
Die BVV
hat mit ihrem Beschluss vom 04. 09. 06 das erfolgreiche
Bürgerbegehren der Initiative Zukunft Bethanien
(IZB) gegen die Privatisierung des Bethanien-Haupthauses
anerkannt. Das BA hat einen Runden
Tisch eingerichtet, der bis zur 48. KW 2007 ein den
Vorgaben des o.g. Beschlusses entsprechendes Nutzungskonzept
und kostenneutrales Betreibermodell für das
Haus bis hin zur konkreten Vorbereitung rechtlicher
und politischer Entscheidungen vorlegen wird.
Damit soll auch erreicht werden, dass für die zukünftigen
Nutzer möglichst kostengünstige Mieten berechnet
werden können. Eine Übergabe des Hauses an eine
Verwertungsgesellschaft würde in jedem Falle zu marktüblichen
Mieten führen. Eine Übergabe unterläuft zudem den
BVV-Beschluss, wonach die "gegenwärtigen Nutzer
und die Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit haben"
sollen, "sich an der weiteren Entwicklung des Bethanien
zu einem offenen kulturellen, künstlerischen,
politischen und sozialen Zentrum zu beteiligen."
Damit würde das Engagement einer wachsenden
Zahl von Beteiligten an diesem Prozess entwertet,
weil die Verwertung des Hauses die Absicht des
Beschlusses konterkariert, das Haus in möglichst kostengünstiger
Weise auf die Umsetzung gemeinnütziger Ziele zu
verpflichten. Diese Erwartung bildet die Grundlage
des Engagements sowohl der ehrenamtlich Engagierten
am Runden Tisch wie der Initiativplattform und ihrem
Umfeld. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Kultur und
Bildung und Immobilenservice und Verwaltung (ff). Herr Dr. Lenk zieht den Antrag zurück. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: |
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