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Drucksache - DS/0137/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, zur dauerhaften Sicherung des Sportplatzes an der
Körtestr. ein Bebauungsplanverfahren zu eröffnen. Zugleich ergäbe das die
Möglichkeit der Beteiligung der
Öffentlichkeit an dem Bauvorhaben. Die
Entscheidung, ob ein qualifiziertes oder ein Vorhaben bezogenes B-Planverfahren
durchgeführt werden soll, ist vom Bezirksamt zu begründen. Begründung: Die
Sicherung des Sportplatzes in diesem Gebiet ist für den Bezirk von elementarer
Bedeutung. Deshalb muss er dauerhaft gesichert werden. Durch das
B-Planverfahren wird
sichergestellt, dass die Umsetzung des Gebots der positiven Planung gem. BauNVO
erfolgt und dem Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen wird, in dem die
Betroffenen zukünftigen Nutzer der Bebauung wissen, welchen Einschränkungen ihr
Grundstück unterworfen ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Dem
Antrag wird nicht zugestimmt. |
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