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Drucksache - DS/0127/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in der
Friesenstraße, zwischen Columbiadamm und Schwiebusser Straße -
ein
nächtliches Durchfahrtsverbot oder -
eine
Einbahnstraße eingerichtet werden kann, die eine Einfahrt vom Columbiadamm
in die Friesenstraße verbietet, ausgenommen BVG, Polizei und Radverkehr. Bei der Prüfung sind die Auswirkungen des Einfahrtverbots auf die benachbarten Straßen zu prüfen und die AnwohnerInnen zu beteiligen. Der BVV ist bis Mai zu berichten. Begründung: Bei Veranstaltungen in der Columbiahalle kommt es zu
erheblichem Parkplatzsuchverkehr im Gebiet nördlich des Columbiadamms. Um den
Parkplatzsuchverkehr aus dem Wohngebiet rauszuhalten, der insbesondere in den
Abendstunden zu Lärmbelästigung führt, wäre zu prüfen ob durch ein
Einfahrtsverbot vom Columbiadamm in die Friesenstraße die Lärmbelästigung durch
den Parkplatzsuchverkehr reduziert werden kann. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in der Friesenstraße,
zwischen Columbiadamm und Schwiebusser Straße -
ein
nächtliches Durchfahrtsverbot oder -
eine
Einbahnstraße eingerichtet werden kann, die eine Einfahrt vom Columbiadamm
in die Friesenstraße verbietet, ausgenommen BVG, Polizei und Radverkehr. Bei der Prüfung sind die Auswirkungen des Einfahrtverbots auf die benachbarten Straßen zu prüfen und die AnwohnerInnen zu beteiligen. Bei der Prüfung sind die Möglichkeiten der Einführung eines Kombitickets für Veranstaltungen der Columbiahalle sowie die Nutzung des Parkplatzes auf dem Flughafengelände zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis Mai zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in der
Friesenstraße, zwischen Columbiadamm und Schwiebusser Straße -
ein
nächtliches Durchfahrtsverbot oder -
eine
Einbahnstraße eingerichtet werden kann, die eine Einfahrt vom Columbiadamm
in die Friesenstraße verbietet, ausgenommen BVG, Polizei und Radverkehr. Bei der Prüfung sind die Auswirkungen des Einfahrtverbots auf die benachbarten Straßen zu prüfen und die AnwohnerInnen zu beteiligen. Bei der Prüfung sind die Möglichkeiten der Einführung eines Kombitickets für Veranstaltungen der Columbiahalle sowie die Nutzung des Parkplatzes auf dem Flughafengelände zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis Mai zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0127/III wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0127/III wird zur Kenntnis genommen. |
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