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Drucksache - DS/0081/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Betrifft: Papier weg – Geld her! Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
Einrichtungen des Bezirks ihre Papierabfälle bzw. Teile des Papierabfalls von
dem Unternehmen „Papierbank“ bzw. von anderen kommerziellen Papierverwertern
gegen Entgelt entsorgen lassen können. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, ob dieses Verfahren
einen Mehraufwand für die bezirklichen Einrichtungen verursacht und wie hoch
die Einsparungen durch die wegfallenden Kosten der Papierentsorgung sowie die
zusätzlichen Einnahmen durch das Entgelt für die Papierabfälle sind. Sollte sich ein solches Verfahren als praktikabel erweisen,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Kooperation mit einem solchen Papierverwertungsunternehmen
einzugehen bzw. einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der BVV ist zur Sitzung im März 2007 zu berichten. Begründung: Immer mehr Papierabfälle werden durch kommerzielle
Unternehmen gegen die Zahlung eines Entgeltes pro Kilo (je nach Art des zu
entsorgenden Papiers) entsorgt. Einrichtungen, die davon Gebrauch machen,
sparen einerseits die ansonsten anfallende Entsorgungsgebühr und nehmen
zusätzlich noch Geld ein. Auch im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nehmen immer
mehr private und öffentliche Kunden diese Möglichkeit in Anspruch. Insbesondere
die öffentliche Verwaltung sowie Schulen, Jugendeinrichtungen usw. könnten
verstärkt in diese kostensparende Form der Papierentsorgung einbezogen werden,
sofern dem nicht ein zu hoher zusätzlicher Personalaufwand sowie die
Anforderungen des Datenschutzes entgegenstehen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag DS/0081/III wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
Einrichtungen des Bezirks ihre Papierabfälle bzw. Teile des Papierabfalls von
dem Unternehmen „Papierbank“ bzw. von anderen kommerziellen Papierverwertern
gegen Entgelt entsorgen lassen können. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, ob dieses Verfahren
einen Mehraufwand für die bezirklichen Einrichtungen verursacht und wie hoch
die Einsparungen durch die wegfallenden Kosten der Papierentsorgung sowie die
zusätzlichen Einnahmen durch das Entgelt für die Papierabfälle sind, ggf.
ist mit anderen Bezirken Rücksprache zu halten diesbezüglicher Erfahrungen. Sollte sich ein solches Verfahren als praktikabel erweisen,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Kooperation mit einem solchen
Papierverwertungsunternehmen einzugehen bzw. einen entsprechenden Vertrag
abzuschließen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
Einrichtungen des Bezirks ihre Papierabfälle bzw. Teile des Papierabfalls von
dem Unternehmen „Papierbank“ bzw. von anderen kommerziellen Papierverwertern
gegen Entgelt entsorgen lassen können. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, ob dieses Verfahren
einen Mehraufwand für die bezirklichen Einrichtungen verursacht und wie hoch
die Einsparungen durch die wegfallenden Kosten der Papierentsorgung sowie die
zusätzlichen Einnahmen durch das Entgelt für die Papierabfälle sind, ggf.
ist mit anderen Bezirken Rücksprache zu halten diesbezüglicher Erfahrungen. Sollte sich ein solches Verfahren als praktikabel erweisen,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Kooperation mit einem solchen
Papierverwertungsunternehmen einzugehen bzw. einen entsprechenden Vertrag
abzuschließen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt.
Bauen, Wohnen und Immobilien Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 0081/III Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 27.2.2008 mit der Drucksache 0081/III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern Einrichtungen
des Bezirks ihre Papierabfälle bzw. Teile des Papierabfalls von dem Unternehmen
„Papierbank“ bzw. von anderen kommerziellen Papierverwertern gegen Entgelt
entsorgen lassen können. In
diesem Zusammenhang ist darzustellen, ob dieses Verfahren einen Mehraufwand für
die bezirklichen Einrichtungen verursacht und wie hoch die Einsparungen durch
die wegfallenden Kosten der Papierentsorgung sowie die zusätzlichen Einnahmen
durch das Entgelt für die Paperabfälle sind, ggf. ist mit anderen Bezirken
Rücksprache zu halten diesbezüglicher Erfahrungen. Sollte
sich ein solches Verfahren als praktikabel erweisen, wird das Bezirksamt
beauftragt, eine Kooperation mit einem solchen Papierverwertungsunternehmen
einzugehen bzw. einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Hierzu
wird berichtet: Die
Bezirksverwaltung lässt Papierabfälle seit Jahren von kommerziellen
Entsorgungsfachbetrieben entsorgen und prüft dabei regelmäßig das
Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit
der Zunahme des Marktinteresses an Altpapier konnte der Preis kontinuierlich
gesenkt werden, ohne an der Qualität der Entsorgung Abstriche hinnehmen zu
müssen. Neben der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ist dabei der
Service der zuverlässigen, regelmäßigen Entsorgung von unsortiertem Papier und
Pappe wichtig, aber auch die Leistungsfähigkeit zu unregelmäßigen, oft sehr
kurzfristigen Aktion z. B. im Rahmen von Umzügen bzw. bei Räumung von Objekten,
bei denen oft Archive von Altakten mit großen Papiermengen zur Entsorgung
anstehen. Eine
aktuelle Recherche und unsere Erfahrungen haben folgende Ergebnisse gebracht: Firma
A setzt voraus, dass die Papierfraktion vorsortiert ( in Zeitungen, Kataloge,
Bücher, weißes Papier, Pappe, Kartonagen) und zu Annahmestellen gebracht wird. Für
bestimmte Fraktionen ( z.B. nicht für Pappe) wird dann eine Vergütung gezahlt.
Eine Abholung beim Kunden sei denkbar, allerdings entfällt dann die Vergütung. Unsere Bibliotheken nutzen für bestimmte Aktionen
diese Firma. Allerdings müssen Bücher auseinandergenommen werden, denn das
Papier muß von Kartonagen und Folien getrennt werden. Danach muß der Transport
zu einer Annahmestelle erfolgen, um Erlöse erzielen zu können. Die Erlöse sind
gegenüber den Aufwendungen zu vernachlässigen. Über
Erfahrungen, die Schulen mit Sammeltonnen gemacht haben, kann die
Schulverwaltung keine Angaben machen. Fest steht jedoch, dass keine Schule auf
die zuverlässige, regelmäßige Entsorgung verzichten kann, da nur so die gesamte
Papierfraktion – also auch Pappe und Kartonagen – abgeholt werden. Auf diesen
Schulhöfen müssten dann 2 verschiedene Papiersammelbehälter stehen. Firma
B nimmt gegen Entgelt auch Papiermischabfall entgegen, allerdings wird auch
hier bei Abholung keine Vergütung gezahlt. Die Logistik der regelmäßigen
Entsorgung kann allerdings nicht gewährleistet werden, wohl aber sporadische
Aktionen. Der
Immobilienservice hat gute Erfahrungen bei Umzügen bzw. Räumung von Objekten
gemacht. Hier wurden Papiermischabfälle (z.B. Aktenordner) aus Kellerräumen
geholt und zur Verwertung gebracht. Der Service ist i.d.R. kostenlos, eine
Aufbereitung des Materials wird vom Kunden nicht verlangt. Firma
C bietet längere Vertragslaufzeiten, wobei nur in der Anfangsphase ein
kostenfreier Aktionszeitraum offeriert wird, anschließend fallen
überdurchschnittliche Kosten an. Diese
Firma scheidet aus Kostengründen aus. Firma
D bietet neben der zuverlässigen regelmäßigen Abholung von Papiermischabfall zu
geringen Kosten auch die kostenlose Mitnahme von Mehrmengen, z.B. bei
Überfüllung der Container. Dieser
Entsorgungsfachbetrieb bietet optimalen Service zu sehr geringen Kosten
(Kostenreduzierung über 50 % seit 2001). Zusätzlich
zur Papierentsorgung wird die regelmäßige Entsorgung von Altglas gesichert.
Diese erfolgt kostenlos. Daraus
folgt: Das
Preis-Leistungs-Verhältnis ist bei Firma D am besten. Zu werten ist dabei auch
die kostenlose Abholung von Altglas. Dies geschieht regelmäßig auch an den
Standorten, an denen kein Altpapier anfällt ( z.B. Sportstätten). Eine
gute Dienstleistung bietet auch Firma B, vor allem dann, wenn in unregelmäßigen
Abständen größere Mengen auch von unsortierten Papiermischabfällen abzuholen
sind. Beide
Firmen sind als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert. Mit
Firma A lohnen sich Beziehungen, wenn vorsortierte Mengen, die mit unserem Fuhrpark
zu bewältigen sind, transportiert werden sollen. Dies ist vorstellbar für
kleinere Einrichtungen, die nahe an einer Annahmestelle liegen und die die
Vorsortierung leisten können. Papierbank
Bereits
in der DS 024/III und in der DS 0355-11/III wurde auf die personal-, zeit- und
kostenintensive Vorbereitung der Entsorgung durch die „Papierbank“ hingewiesen.
Einsparpotentiale lassen sich nicht darstellen, da weder die
Vorsortierung/Trennung der Papierabfälle noch der Transport zur Annahmestelle
geeignete Instrumente zur Gesamtkostenreduzierung sind. Die nächstgelegene Annahmestelle für unseren Bezirk
befindet sich in der Köpenicker Str., für Kleinstmengen steht eine Sammeltonne
in der Jugendfreizeiteinrichtung Kadiner Straße. Die
Firma selbst konnte keinen Bezirk benennen, zu dem vertragliche Bindungen
bestehen. Die
Sammlung und Verwertung von Altglas gehört nicht zum Leistungsspektrum der
„Papierbank“. Hier müsste ein weiterer Dienstleister verpflichtet werden. Die
Gestellung der Glastonnen und deren regelmäßige Abholung würden zusätzliche
Kosten verursachen. Es
wird eingeschätzt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nach wie vor keine
Vorteile für die Bezirksverwaltung bietet. Schlussfolgerung
Unsere
Analyse ergibt, dass die optimale Entsorgung von Papier/Altglas in der
Bezirksverwaltung praktiziert wird. Dort, wo die Möglichkeiten bestehen, wird
auch der kostenlose Service einer Papierverwertungsfirma genutzt. Die
Erzielung von Einnahmen ist wegen der Bedingungen, die an die „Papierandienung“
gestellt werden, nicht realisierbar. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: Einnahmen: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, den 28.05.2008 Dr. Franz Schulz
Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin BVV
25.06.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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