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Drucksache - DS/0031/III
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt bei
allen mündlichen und schriftlichen Anfragen von Bezirksverordneten und allen
Prüfaufträgen durch die BVV bei der Beantwortung eine Angabe zu machen, wie
viel Arbeitszeit die Mitarbeiter des Bezirksamts für die Erledigung der
jeweiligen Drucksache ungefähr aufwenden mussten. Begründung: In Sinne der allgemeinen
Sparmassnahmen ist es sinnvoll, den Bezirksverordneten bewusst zu machen, wie
viel Arbeitszeit im Bezirksamt durch Anfragen und Prüfaufträge aus der BVV
aufgewendet werden muss. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der Antrag wird abgelehnt. |
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