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Drucksache - DS/2173-2/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Unter Bezug auf Punkt 1 der DS
2173/II: „... Zur Sicherung des Verbleibs in
öffentlicher Hand wird das Bezirksamt
beauftragt, gemeinsam mit dem Senat von Berlin die Reduktion oder den
Ausschluss von finanziellen Belastungen durch kalkulatorische Kosten zu prüfen.
...“ wird das Bezirksamt beauftragt,
insbesondere folgende Schritte zu unternehmen:
Begründung: Die
Problematik der Berechnung der kalkulatorischen Kosten ist insbesondere in
Zusammen-hang mit dem Haupthaus Bethanien immer wieder angefragt worden. Dies
geschieht auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bethanienkomplex
für das Land Berlin ein einmaliger, denkmalgeschützter und historischer
Gebäudekomplex ist. Das BA hat
sowohl in den Sitzungen der AG Bethanien als auch in den öffentlichen
Veranstaltungen deutlich gemacht, dass es in dieser Hinsicht immensen
Änderungsbedarf in der Anrechnung sieht und eine Lösung auf den genannten
Ebenen und in den entsprechenden
Gremien anstrebt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Unter Bezug auf Punkt 1 der DS
2173/II: „... Zur Sicherung des Verbleibs in
öffentlicher Hand wird das Bezirksamt
beauftragt, gemeinsam mit dem Senat von Berlin die Reduktion oder den
Ausschluss von finanziellen Belastungen durch kalkulatorische Kosten zu prüfen.
...“ wird das Bezirksamt beauftragt,
insbesondere folgende Schritte zu unternehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse -
Kultur
und Bildung -
Immobilienservice
und Verwaltung -
Integration
und Migration -
Personal,
Haushalt und Investitionen ff. Überwiesen.
Die DS wurde auf Antrag der SPD im IntMig Ausschuss am 17.01.08 vertagt. |
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