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Auszug - Recht der Mieter*innen auf Information zur von Vermieter*innen geplanten Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen
Der Änderungsantrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort darüber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen einen Antrag auf Umwandlung in Teileigentum stellen und dies ebenfalls möglichst bereits im Vorfeld bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu tun.
Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.
wird mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen CDU), den Antrag in der geänderten Fassung anzunehmen. |
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