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Auszug - Dragoner-Areal - Übergabe der Liegenschaft vom Bund an das Land (Bericht BA)
BezStR Herr Schmidt berichtet zum aktuellen Stand, dass er die Frage, wie genau die Übertragung des Grundstücks an das Land Berlin laufen soll, zum Anlass genommen habe, bei Frau Lompscher dazu für eine öffentliche Veranstaltung zu werben und den Bezirk in die Entscheidung einzubinden. In der Veranstaltung wurde bekannt, dass mit der Vergabe an zwei Wohnungsbaugesellschaften seitens des Senats die Entscheidung de facto gefallen sei und dies auch ggü. dem Bund kommuniziert werde. Das Bezirksamt hingegen zeigt sich überzeugt, dass eine Übertragung an nur eine Wohnungsbaugesellschaft erfolgen sollte. BezStR Herr Schmidt werde dies in seinem Gesprächstermin am Freitag bei Frau Lompscher entsprechend thematisieren.
Initiativenvertreter*innen äußern sich enttäuscht, mitten im Dialogverfahren mit solch einer Entscheidung konfrontiert zu werden und fordern ein Eigentumskonzept mit einem Treuhänder ohne eigenes Entwicklungsinteresse. Der Ausschuss diskutiert in Teilen kontrovers, welches Eigentumsmodell zum tragen kommen sollte, zeigt sich jedoch einig, dass das Ziel der Übertragung an das Land Berlin im Vordergrund stehe und nicht gefährdet werden soll. Die Tischvorlage der Fraktion B‘90/Die Grünen (siehe Drucksache DS/0550/V) wird zur Beratung in den Fraktionen vertagt. BezStR Herr Schmidt erläutert abschließend, dass seitens des Senats am 15.10. eine Zweckerklärung gegenüber dem Bund abgegeben wurde, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Voruntersuchung zum Sanierungsgebiet wiederspiegelt. D.h., GFZ von 1,8 und Mischgebiet aus Wohnen, Kultur und Gewerbe. Der Kaufvertrag solle Mitte 2018 unterschrieben werden.
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