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Auszug - Aufbruch an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen - Gute Perspektiven für alle Schulen im Rahmen der Schulneubau-, Schulerweiterungs- und Schulsanierungsoffensive sicherstellen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag der Fraktionen B’90/Die Grünen, Die Linke und SPD anzunehmen:
Betr.: Aufbruch durch Bildungskonferenzen an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt: 1. Gemeinsam mit den Schulen des Bezirks und Beteiligung der BSB, der BEA, der GEV-Vorstände, der Schulleitungen und der Lehrer- und Schülervertreter*innen geeignete Formate zu entwickeln, um angesichts der umfangreichen Schulneubau-, Schulerweiterungs- und Sanierungsaktivitäten sowie der teilweise problematischen Raumsitiation an den Bestandsschulen schulregionenspezifisch über geplante Maßnahmen zu informieren und die Partizipation der Schulen sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere das bereits (etwa bei „Wrangelkiez macht Schule") erfolgreich erprobte und eingeführte Format der Bildungskonferenz eingesetzt werden.
Beim gesamten Prozess sollen vor allem die Probleme, pädagogischen Konzepte und Perspektiven der Schulen im Mittelpunkt stehen und konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden. Dabei sollen die Ergebnisse und Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität (FAGSRO), deren Berücksichtigung und Umsetzung die BVV bereits beschlossen hat, besondere Berücksichtigung finden. Es sollen Möglichkeiten der Umsetzung der Empfehlungen in den Bestandsschulen und bei Schulneu- und Erweiterungsbauten sowie im Rahmen von Sanierungen analysiert und schulkonkrete Perspektiven entwickelt werden, wie die räumliche Ausstattung entsprechend der SRO-Empfehlungen und anhand von Beteiligungsverfahren den heutigen pädagogischen Konzepten und individuellen Erfordernissen der einzelnen Schulen angepasst werden können.
BSB, BEA, GEV-Vorstände, die Schulleitungen, Lehrer- und Schülervertreter*innen sind an der Planung und Durchführung zu beteiligen, insbesondere was die thematischen Schwerpunkte, die Auswahl der Teilnehmer*innen, der zu ladenden Expert*innen und die Moderation angeht. In diesen Prozess sind auch die Kooperations-Kitas der jeweiligen Schulen mit einzubeziehen. Zudem sind neben dem Schul- und Sportamt die Bereiche Stadtplanung, FM/Hochbau sowie das Straßen- und Grünflächenamt in ihren Zuständigkeiten für planerische und bauliche Aspekte und Maßnahmen an Schulen und auf den Schulfreiflächen eng in alle Schritte einzubinden. Gleiches gilt für das Jugendamt in allen Fragen der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe.
Um diesen komplexen Prozess transparent und effizient zu steuern, soll das Bezirksamt darüber hinaus (als Dach bzw. organisatorischen Überbau) eine Taskforce Schulneubau, -erweiterung und -sanierung unter Einbeziehung aller Beteiligten einrichten.
Über den Stand der Planungen und der konkreten Maßnahmen und Beteiligungsschritte ist dem zuständigen Ausschuss für Schule und Sport regelmäßig zu berichten, ein erster Zwischenstand ist der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juli 2017 vorzulegen .
2. Dem bereits artikulierten Wunsch der Schulleitungen und Elternvertreter*innen der Hunsrück-Grundschule, der Fichtelgebirge-Grundschule, der Heinrich-Zille-Grundschule, der Nürtingen-Grundschule und der Rosa-Parks-Grundschule in SO 36, die in einer Bildungskonferenz das geeignete Format sehen, zu entsprechen und eine Bildungskonferenz für SO 36 einzuberufen und auszurichten.
In Vorbereitung dieser Konferenz soll das Bezirksamt unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte der Schulen in SO 36 und der Empfehlungen der Facharbeitsgruppen zur Schulraumqualität umgehend eine Expertise in Auftrag geben. Auch hier soll es um die Fragestellung gehen, wie sich die individuellen Schulkonzepte, die Raumberechnung der Schulen und die zu- nehmende Anzahl von Schüler*innen vereinbaren lassen. Am Ende sollen konkrete Maßnahmen zur Unterstützung und Qualifizierung der Bestandsschulen umgesetzt werden.
Beim gesamten Prozess sollen vor allem die Probleme, pädagogische Konzepte und Perspektiven der Grundschulen in SO 36 besondere Berücksichtigung finden, deren Einzugsbereiche vom Schulamt geändert werden sollen. Es sollen Möglichkeiten der Umsetzung der Empfehlungen in den Bestandsschulen analysiert und konkrete Perspektiven entwickelt werden, wie die räumliche Ausstattung entsprechend der SRQ-Empfehlungen und anhand von Beteiligungsverfahren den heutigen pädagogischen Konzepten und individuellen Erfordernissen der einzelnen Schulen angepasst werden können. Die GEV-Vorstände, die Schulleitungen, Lehrer- und Schülervertreter*innen sowie die Leitungen der Kooperationskitas sind an der Planung und Durchführung zu beteiligen, insbesondere was die thematischen Schwerpunkte, die Auswahl der Teilnehmer*innen, der zu ladenden Expert*innen und die Moderation angeht.
Über den Stand der Planungen und der konkreten Maßnahmen und Beteiligungsschritte ist dem zuständigen Ausschuss für Schule und Sport regelmäßig zu berichten, ein erster Zwischenstand ist der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juli 2017 vorzulegen. |
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