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Auszug - CG-Gruppe wird gerügt für voreiligen Abriss der Antje Øklesund
Aus dem Ausschuss wird berichtet, dass die CG-Gruppe den Abriss angekündigt hat, jedoch die Umsetzräume bisher nicht zur Verfügung stehen. BezStR Herr Panhoff erklärt, dass dem Bezirksamt dazu keine Informationen vorliegen und erläutert die aktuelle planungsrechtliche Situation. Die Bauvoranfrage auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts und die geplante städtebauliche Figur wurden vom Bezirksamt aufgrund der extremen Überschreitung der baulichen Dichte abgelehnt. D.h., dass die CG-Gruppe den VNG-Plan vorantreiben muss, um neues Planungsrecht zu schaffen, das diese Dichte ermöglicht. Dies setzt aber voraus, dass der Durchführungsvertrag als Teil des Offenlegungsverfahrens abgeschlossen wird. Dies wiederum ist nicht möglich, da der den Ansprüchen genügende Finanzierungsnachweis fehlt. Für den Abriss müsse nachgewiesen werden, dass sich keine Gebäudebrüter im Haus befinden.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), folgende Beschlussempfehlung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der CG-Gruppe mitzuteilen, dass die BVV den übereilten Abriss von Antje Öklesund ohne gültiges Baurecht und die verabredete Umsetzlösung scharf missbilligt und die CG-Gruppe auffordert, übereilte Maßnahmen, im Sinne der bisherigen Verabredungen zu Umsetzmaßnahmen, zu unterlassen. |
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