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Auszug - Für den Schutz und Erhalt unserer lebenswerten Umwelt! Städtebauliche Entwicklungskonzeption für Friedrichshain, Bereich westlich der Straße der Pariser Kommune, unter Beachtung der Auswirkungen der globalen Klimafolgen und der toxischen Luftverunreinigungen aus dem Bereich Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee Gast: Frau Geib (WBM)
Herr Dr. Brodale vom Aktionsbündnis Friedrichshain-West stellt anhand einer Präsentation sehr detailliert die klimatische Situation und die Auswirkung der geplanten Nachverdichtung dar.
Herr Dr. Elvers (QPK L) bestätigt, dass aus gesundheitlicher Sicht die Vorhaben sehr kritisch betrachtet werden müssen.
BezStR Herr Panhoff erläutert, dass, da es sich um ein sehr großes Gebiet handelt, eine Abgrenzung in drei Teilbebauungspläne vorgesehen sei (siehe Anlage). Bei der Definition der Planungsziele (städtebauliche Verträglichkeit; Sicherung der Eigenart) stehe man noch am Anfang. Diese bedürfen einer vertiefenden Untersuchung.
Auf Nachfrage nach den Bauvorbescheiden erläutert BezStR Herr Panhoff, dass diese erteilt sind und nur zurückgenommen werden könnten, wenn diese rechtswidrig seien. Relevant sei der Bauantrag. Hier könne jedoch keine Garantie abgegeben werden, dass kein Bauantrag gemäß Vorbescheid gestellt werde. Für die 3-4 Standorte auf bezirklichen Grundstücken gebe es zwar positive Bauvorbescheide, jedoch stehen die Grundstücke gemäß Beschlusslage nicht zur Verfügung. Allerdings, so BezStR Herr Panhoff weiter, werde man sich der Option des Grundstückstauschs nicht verschließen.
Frau Geib (Geschäftsführung WBM) führt aus, dass für 18 Standorte positive Bauvorbescheide vorliegen. Es sei geplant, zwei Vorhaben in der Krautstraße unmittelbar zu realisieren und die Bauanträge im Mai und Juni zu stellen. Die restlichen Standorte werden in zwei Tranchen aufgeteilt. Für die erste Tranche werden die Planungen vorbereitet, so dass im 1. Halbjahr 2017 die Bauanträge gestellt werden können. Für die zweite Tranche, hierbei handelt es sich um die Bebauung in den Innenhofbereichen, würden die Planungen weiter verfolgt, wobei man offen sei für alternative Typologien, so dass die Bauanträge im 2. Halbjahr 2017 eingereicht werden können. Herr Kowalewski (Geschäftsführung WBM) zeigt sich überzeugt, dass bei den Vorhaben in der Krautstraße auch mit einem B-Plan kein besseres Ergebnis zu erzielen sei.
Frau Geib und Herr Kowalewski führen auch auf Nachfrage aus:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Einwohner*innenantrag anzunehmen. |
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