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Auszug - Untersuchung Manteuffelstr.- Verfahren zur weiteren Beauftragung
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung einstimmig, den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Titel im Haushalt sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.
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