Auszug - Wie sichern wir die soziale Infrastruktur / Nahversorgung?  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 2
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff erläutert, dass es sich hierbei im wesentlichen um die Verfahrensfrage, wie wird bei Planungsvorhaben bzw. in der Bauleitplanung gesichert, dass soziale Infrastruktur mitgebaut wird?, handelt. Dabei geht es um die Abwägung zwischen der Stadtplanung und den anderen Ämtern, die über die Abfrage der Träger öffentlicher Belange direkt involviert sind.

 

Herr Peckskamp berichtet zur gängigen Praxis, dass das Erkennen und Erfassen des Einwohnerzuwachses in der Wohnungsbaupotentialanalyse sehr umfassend betrachtet wurde, um zu prognostizieren, wo Bedarfe bestehen und entstehen. Hierbei waren die Fachämter, insbesondere Jugend und Schule, von Beginn an umfassend eingebunden.

 

Darüber hinaus wurde eine Studie zur kommunalen Infrastruktur in Auftrag gegeben. Die Vorstellung im Ausschuss erfolgt voraussichtlich im November.
 

Größe (Bau)potentiale werden im Rahmen von B-Plänen unter Einbeziehung der Fachämter betrachtet. Darüber hinaus ist in der kooperativen Baulandentwicklung generalisiert, wie in städtebaulichen Verträgen rechtssicher kommunale Infrastruktur abgesichert werden kann.

 

Konkret bei der Nachverdichtung der WBM wird im Konsens durch die Wohnungsbaugesellschaft im Eigeninteresse geprüft, welche kommunale Infrastruktur integriert bzw. den Mietern angeboten wird.

 

Bei Kitas als kleine Einheiten sei es leichter, diese zu integrieren.

 

BezStR Herr Panhoff ernzt, dass diese Maßnahmen finanziell zu untersetzen seien. Hierzu wurde eine Stadtbauförderkonferenz mit allen beteiligten Ämtern für alle acht Sozialräume durchgeführt. Dabei ging es um die Ermittlung der Bedarfe und der Zusatzbedarfe "wachsende Stadt". Soweit bereits eine Förderkulisse bestehe, werde die Infrastruktur auch daraus finanziert. Gebe es keine Förderung, sei der Bedarf aus dem Bezirkshaushalt zu decken. Auf lange Sicht, so BezStR Herr Panhoff weiter, müsse die Bereichsentwicklungsplanung (BEP), in der die Planungen aller Ämter zusammenfließen, fortgeschrieben werden.
 

Auf Nachfrage wird berichtet, dass

  • die Bedarfsanalyse z.Bsp. An Schulplätzen vom Fachbereich Schule zusammen mit SenSchul erstellt wird. Die notwendige Finanzierung muss ebenfalls vom Fachbereich gesichert werden. Hierbei unterstützt die Stadtplanung, wenn zur Finanzierung Fördermittel herangezogen werden.
     
  • Zur Flächensicherung mit dem LiFo die Verabredung besteht, vor dem Verkauf die Infrastruktur zu prüfen. Auf desem Weg wurden schon mehrere Grundstücke zurücckgeholt. Der Portfolioausschuss verkaufe ausschließlich! Und der Bezirk muss  jede Fläche melden! Für den Ankauf von Flächen sei der Bezirk alleine verantwortlich.
     
  • § 34 BauGB beinhaltet nicht den Infrastrukturbedarf.
     
  • r die Sicherung bestehender Einrichtungen (Kitas in angemieteten Privaträumen) gebe es keine Instrumente der Sicherung. Daher gehen verschiedene Träger dazu über, zunehmend selber zu bauen (Bsp. Schleiermacherstr.), um ihre Angebote langfristig zu sichern.

 

 
 

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