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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
BezStR Herr Dr. Beckers berichtet:
Herr Wenz berichtet, dass etliche Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenraum stehen und alle nicht genehmigt sind. Zur Beseitigung werden die bekannten Aufsteller unter Fristsetzung und Androhung eines Bußgeldes angeschrieben. Hierbei ist ein rechtliches Problem bekannt geworden, nach dem die Beseitigung nicht nach dem Straßengesetz sondern nach der StVO zu erfolgen hat. Für die Bußgeldverfahren nach der StVO ist die Bußgeldstelle der Polizei zuständig. |
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