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Auszug - Zweckentfremdungsverbotsverordnung
BezStR Herrn Mildner-Spindler berichtet, dass nach Inkrafttreten bis 31.07.2014 im Bezirk eingegangen sind: Anzeigen 967 Neuanträge 50 Bürgeranfragen/anzeigen 50
Abschließend bearbeitet ist noch kein Antrag/keine Anzeige.
Für die Bearbeitung stehen dem Bezirk vier Mitarbeiter*innen zur Verfügung. SenFin hat für Berlin 2 x 17 Stellen dauerhaft (unbefristet) genehmigt. Auf den Bezirk entfallen vier Stellen.
Es wird davon ausgegangen, dass die AG "Zweckentfremdung am 01.11.2014 einsatzbereit ist. Die AG wird in örtlicher Nähe zum Bauarchiv in der Yorckstr. platziert. Unklar ist, ob aufgrund der Haushaltssperre die Einrichtung der Arbeitsplätze fristgerecht möglich ist. Ferner gibt es Probleme bei der Software, die seit 2003 nicht mehr gepflegt wurde und auf den aktuellen Stand zu bringen ist. Hier arbeitet Friedrichshain-Kreuzberg zusammen mit Mitte in einer AG bei der Senatsverwaltung.
Aufgebaut wurden Arbeitsverbindungen zur Sanierungsverwaltungsstelle und der Bauaufsicht.
Auf Nachfrage: Nach der Genehmigungsfiktion: BezStR Herrn Mildner-Spindler: Die 967 Anzeigen sind nicht zu bescheiden. Sie unterliegen der Übergangsregelung und haben für zwei Jahre Bestandsschutz. Ausgenommen sind zweckentfremdete Wohnungen im Milieuschutzgebiet. Die 50 Neuanträge sind zu bescheiden. Betroffene Wohnungen in Milieuschutzgebieten: BezStR Herr Panhoff erläutert, dass es sehr aufwendig sei, den Nachweis der Zweckentfremdung zu erbringen. Die 50 Neuantragsteller*innen wollen sofort eine Genehmigung, so dass hier der Druck am höchsten ist. Genehmigungen, die bis 2003 erteilt wurden haben Bestandsschutz. Vorschriften und Vordrucke: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/
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