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Auszug - Resolution der Friedrichshain-Kreuzberger Sportvereine
Dem Ausschuss liegt die Resolution der Arbeitsgemeinschaft Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine vor:
Die Arbeitsgemeinschaft Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine appelliert an den Sportausschuss, die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und zu veranlassen,
1. dass der Musterhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz des Landes Berlin für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, von 2009 bei der Reinigung auch von Sport- und Schulsporthallen in diesem Bezirk in vollem Umfang beachtet wird und 2. die bauliche Unterhaltung der gedeckten Sportanlagen im Bezirk derart eingehalten wird, dass Gesundheitsgefährdungen und Unfallrisiken (Schimmelbildung, Schäden an den Bodenbelägen usw.) beseitigt bzw. vermieden werden und Schäden an der Bausubstanz, die langfristige Instandsetzungen und damit Unterbrechungen des Sportbetriebs erforderlich machen würden, erst gar nicht auftreten.
Hierzu wird vom Bezirksamt (BezStR Herr Dr. Beckers, Frau Belicke) berichtet, dass bei den gedeckten Sportanlagen der Musterhygieneplan umgesetzt werde. Bei ungedeckten Anlagen werden die Funktionsgebäude durch eigene Mitarbeiter*innen und bei Anlagen mit Schlüsselverträgen durch die Vereine selber gereinigt. (siehe hierzu auch SA/198/IV http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp)
Ferner wird dargelegt, dass die Mittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm
Im Weiteren wird aus dem Ausschuss berichtet, dass es Probleme bei der Mängelmeldung und Beseitigung gebe und eine Meldung direkt an die Sportförderung vorgeschlagen. Frau Belicke führt dazu aus, dass in den Hallen Mängelbücher ausliegen und regelmäßig kontrolliert werden. BezStR Herr Dr. Beckers ergänzt, dass das Problem die Kontrolle sei. Bei einer Hallennutzung von drei Vereinen sei regelmäßig im Nachhinein nicht festzustellen, wer der Verursacher war. Der Bezirk habe nicht ausreichend Mittel um alle Schäden (auch an Geräten) sofort zu beheben. Sinnvoll sei eine Beweisdokumentation mittels Fotos und die Hallenkontrolle und Dokumentation vor Beginn der Trainings.
Im Ausschuss besteht Konsens, durch den Vorsitzenden zwei Briefentwürfe in der folgenden Sitzung zu beraten.
WV. zur Beratung in der nächsten Sitzung.
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