Auszug - Stalking-Beratung - Projektvorstellung "Stop-Stalking - wieder selbstbestimmt leben!" Gäste: Frau Hille und Herr Gladow, Beratungsstelle "Stop-Stalking"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Queer
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Hille und Herr Gladow stellen das Projekt "Stop-Stalking" (<a href="http://www" title="Seite aus dem Internet öffnen" target="_blank">http://www</a>

Frau Hille und Herr Gladow stellen das Projekt "Stop-Stalking" (http://www.stop-stalking-berlin.de/) in Trägerschaft des KUB e.V. anhand einer Präsentation vor.

 

  • Aus der Präsentation bzw. auf Nachfrage:

 

Stalking wird definiert in

§ 238 StGB
Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • Eine umfassende Metastudie hat ergeben, dass sich in ca. 75% der Stalkingfälle Betroffene und Stalker kennen und in ca. 25% fremd sind. Hierbei finden ca. 50% aller Stalkingfälle im Anschluss an eine Liebesbeziehung statt (Spitzberg, 2002).
     
  • In Berlin kam es im Jahr 2013 zu 2157 Strafanzeigen wegen Stalking (Polizeiliche Kriminalstatistik 2013). 1500-1600 Täter wurden ermittelt, jedoch nur gegen 20-30 ein Verfahren eingeleitet. Der Rest wurde eingestellt.

    Die Opfer fühlen sich hilflos. Ziel ist es, beiden Seiten, wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
     
  • Stalking ist keine Krankheit, sondern eine Verhaltensweise, der eine psychische Störung zu Grunde liegen kann.
    Verlassen werden verursacht Hilflosigkeit. Stalking ist Aktivität.
     
  • Zum Stalking gehört die Diffamierung des Opfers. Mit den neuen Medien ist dies viel schneller und anonymer möglich.
     
  • Die Beratungsstelle besteht zurzeit aus drei festen Mitarbeiter*innen und zwei Honorarkräften und wird aus zwei Senatsverwaltungen Zuwendungsfinanziert. Die Beratung ist kostenfrei. In der Regel finden Beratungen durch zwei Mitarbeiter*innen statt, um sich bei den Fällen gegenseitig zu unterstützen und auszutauschen.
    2013 wurden in 729 Terminen 129 Klienten beraten. Aktuell liegt die Zahl der Klienten bei 145.
     
  • Das Projekt wünscht sich Unterstützung durch die Politik, indem Flyer ausgelegt und die Beratungssteller bekannter gemacht wird.

 

BzBm'in Frau Herrmann weist darauf hin, dass Stalking auch ein Thema in der Bezirksverwaltung (Jugendamt, Sozialamt) ist.

 

 
 

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