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Auszug - Freie Räume in Sekundarschulen nutzen
Die Antragsteller übernehmen den Änderungsantrag vom 21.11.
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Schule einstimmig, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten in den Schulen des Bezirks, die aufgrund der Differenz zwischen Standortkapazität und tatsächlichem Bedarf überzählig sind, kostendeckend vermietet werden können. Es ist eine der Schule zugutekommende Nutzung anzustreben. Dabei sind Vertragsbedingungen zu vereinbaren, die bei steigenden Anmeldezahlen eine möglichst kurzfristige Rücknutzung der benötigten Räume durch die Schule ermöglichen. Der BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
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