Auszug - Hohe Mieten im "Bonjour Tristesse Haus" Gäste: Frau Ute Lindenbeck u.a. Mieterinnen und Mieter  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Lindenbeck berichtet, dass das 1982/83 im Rahmen der IBA von einem privaten Investor mit öffentlicher Förderung gebaute Haus nach einer Insolvenz 2010 den Besitzer gewechselt hat

Frau Lindenbeck berichtet, dass das 1982/83 im Rahmen der IBA von einem privaten Investor mit öffentlicher Förderung gebaute Haus nach einer Insolvenz 2010 den Besitzer gewechselt hat. Der neue Eigentümer erhält eine Anschlussförderung bis 2037 und hat zuletzt im Mai des Jahres die Miete um ca. 17% (entsprechend 80-140 ? pro Wohnung) erhöht. Seit Fertigstellung laufende Gewerbemietverträge die in ein bis zwei Jahren auslaufen werden nicht verlängert. Alleine der jährliche Subventionsabbau führt zu eine permanenten Mietsteigerung, so dass die Mieter*innen (46 Parteien) sich nun zusammen getan haben. Ihr Hauptinteresse ist es, mehr Informationen vom Eigentümer zu bekommen und die Frage, nach welchen Kriterien die Kaltmiete bei fortbestehender Förderung berechnet werden kann.

 

Herr Sagitza führt dazu aus, dass das Haus in Analogie zum Kottbusser Tor gesehen werden kann und es in Berlin zwar Initiativen für Neubauten, jedoch nicht  zum Bestandsschutz gibt. Eine Initiative des Bezirks über den RdB ist in allen anderen Bezirken auf Ablehnung gestoßen. Es ist sei seit Jahren bekannt, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau in der Regel deutlich über dem Mietspiegel liegen. Solche Wohnungen sind für Transferleistungsempfänger*innen nicht angemessen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Initiative Kotti & Co sich aus den gleichen Gründen gebildet hat.

 

BezStR Herr Panhoff erläutert, dass eine Änderung nur durch die Landesebene herbeigeführt werden kann, zumal eine Sanierung dieser Häuser wesentlich kostengünstiger ist, als der Neubau, der dann eine befristete Nettokaltmiete von maximal 7,50 ? erreicht. Eine weitere Initiative, die auch ohne Erfolg geblieben ist, ist die Beschränkung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsabschlüssen.

 

Auf Nachfrage berichtet BezStR Herr Panhoff, dass im Bezirk eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit dem Thema der Nutzung des Vorkaufsrechts im öffentlichen Interesse beschäftigt. Jedoch dürfe man sich keine zu großen Hoffnungen machen, da der Bezirk nicht in der Lage sein wird, große Finanzaktionen ohne Unterstützung durch das Land zu bewältigen.

 

 
 

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