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Auszug - Freudenberg-Areal
In der Debatte werden die (bekannten) unterschiedlichen Ansichten und Positionen ausführlich dargestellt. Besonders intensiv und kontrovers wird über die unterschiedliche Auslegung der Anwendung des § 34 BauGB diskutiert. Hierzu merkt BezStR Herr Panhoff an, dass bei einer Ablehnung eines Bauantrages durch den Bezirk, der Widerspruch aufgrund der Größe des Projektes von der Senatsverwaltung entschieden werde. Ferner müsse damit gerechnet werden, dass dann die bisher erzielten Verhandlungsergebnisse und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung keine Relevanz mehr haben.
BezStR Herr Panhoff formuliert als Abschlussplädoyer, dass die Debatte gezeigt hat, das hier noch eine ganze Reihe von Wünschen bestehen, die er auch gar nicht negieren und als Verhandlungsauftrag mit dem Investor im Sinne einer ernst zu nehmenden Bürgerbeteiligung mitnehmen würde. Das sind:
Das Ergebnis wäre Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses, der der BVV als Vorlage zur Beschlussfassung zugehen würde.
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