Auszug - Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A. Muskauer Str. 53 B. Gitschiner Str. 64 C. Hallesches Ufer 70-72 D. Colbestr. 5 E. Stallschreiber Str. 12 F. Rüdersdorfer Str. 64 G. Graefestr. 78  

 
 
gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 8
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

A
  1. Muskauer Str. 53
    liegt dem Stadtplanungsamt noch nicht zur Stellungnahme vor.
     
  2. Gitschiner Str. 64
    liegt dem Stadtplanungsamt noch nicht zur Stellungnahme vor.
     
  3. Hallesches Ufer 70-72
    Bunker am Halleschen Ufer. Das Gelände ist planmäßig noch Eisenbahngelände. Die Entlassung as der Planfeststellung ist in Arbeit. Beantragt ist ein Museum, das positiv beschieden würde.
     
  4. Colbestr. 5
    Bauvorbescheidsanfragen: Schließung Blockrand, genehmigungsfähig. Nutzung Wohnen, ja. Höhe, 6 Geschosse zzgl. Staffelgeschoss, genehmigungsfähig nach
    § 34 BauGB, in der Höhe der umliegenden Bebauung. Bebauung in der Grundstückstiefe, wird abgelehnt.
     
  5. Stallschreiber Str. 12
    wurde bereits vorgestellt.
     
  6. Rüdersdorfer Str. 64
    Es handelt sich um das Eckgrundstück zur Marchlewskistr., dass planungsrechtlich als Gemeinbedaf für Schulnutzung gesichert ist.  Er Fachbereich hat hiervon Abstand genommen. Die Sport- und Freiflächen werden über die bestehenden Flächen nicht vergrößert. Angefragt wird eine Nutzung für Kita, Schulung und Hausmeister, was nach dem Planungsrecht genehmigungsfähig ist. Gleichzeitig wird Wohnnutzung angefragt, was nach dem gegenwärtigen Baurecht abgelehnt werden müsste. Für dieses eine Gebäude müsste ein eigener BPlan erstellt werden.
     
  7. Graefestr. 78
    Beantragt ist ein Dachgeschossausbau (Erhöhung von 5 auf 6 Geschosse) und der Anbau eines Aufzugs. Dadurch steigt die GRZ von 0,66 auf 0,67 und die GFZ von 3,35 auf 3,82. Zunächst wird verhandelt, welcher Ausgleich geschaffen werden kann. Nicht möglich ist eine Grundrissänderung oder eine Zusammenlegung von Wohnungen.

 

 
 

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