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Auszug - Geschossflächenplanung auf dem Freudenberg-Areal begrenzen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (J-3, N-11, E-1), den Antrag in der Fassung des Ersetzungsantrages abzulehnen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie und mit welchen Konsequenzen im Zuge der Bauleitplanung auf dem Freudenberg-Areal Boxhagener Straße/Holteistraße/Weserstraße die zulässige Geschossfläche auf das Maß eines besonderen Wohngebietes (WB) nach §17 der Baunutzungsverordnung mit einer Geschossflächenzahl von 1,6 beschränkt werden kann. Auf dem rund 26.000 m² großen Grundstück würde damit eine maximale Gesamtgeschossfläche von 41.600 m2 entstehen, was der Planungsgrundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 2-27 vom 23.03.2010 entspricht. Mit dieser Begrenzung könnte sichergestellt werden, dass die knappe bezirkliche Infrastruktur nicht überlastet wird und eine ausreichend große Grünfläche entstehen kann.
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