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Auszug - Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen: Ein Jahr Bundesanerkennungsgesetz - bisherige Ergebnisse, Stand der Beratungen zum Landesgesetz Gast: Wiebke Reyels, Leitung Regionales IQ-Netzwerk Berlin
Frau Reyels - IQ-Netzwerk Berlin:
- IQ-Netzwerk Berlin arbeitet im Rahmen eines Bundesförderprogramms, - in Berlin gibt es eine zentrale Erstanlaufstelle, - weitere Förderschwerpunkte: . interkulturelle Fortbildungen für Mitarbeiter_innen der Jobcenter und Arbeitsagenturen, . Anpassungsqualifizierung, - Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz des Bundes: . unabhängig von Staatsangehörigkeit, . unabhängig vom Aufenthaltsstatus, . Rechtsanspruch für ein Verfahren gilt für alle Zugewanderten im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (350 Berufe), . Ausbildungsabschluss muss zwingend vorliegen, . Antragsteller muss Erwerbstätigkeit in Deutschland anstreben, . Akademiker benötigen keine Anerkennung, allerdings wird eine Bewertung durch die ZAB (Zeugnisanerkennungsstelle für ausländisches Bildungswesen) empfohlen, - Erstanlaufstelle bietet Erstberatung an und verweist an entsprechenden Anerkennungsstellen weiter, - weiterhin ist die Erstanlaufstelle auch Multiplikatorenstelle sowie verantwortlich für die Dokumentation, - die Beratung erfolgt fallbezogen und prozessbegleitend, - Beratungen persönlich, telefonisch und per E-Mail möglich, - die Kontaktaufnahme erfolgt hauptsächlich über die Jobcenter und über die Kontaktdaten im Internet, - Finanzierung des Anerkennungsverfahrens erfolgt zum größten Teil über die Jobcenter, problematisch ist es, wenn die Betroffenen keine Leistungsempfänger sind, - erläutert zu den Unterschieden bei den Bewertungsverfahren für akademische Abschlüsse bei EU- und Nicht-EU-Bürgern.
Weitere Informationen sind dem Erfahrungsbericht im Anhang zu diesem Protokoll zu entnehmen. |
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