Auszug - Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0574/IV Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Personal und Stadtentwicklungstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt dem ff

Eingangs führt  BezStR Herr Panhoff aus, dass die PA von ca. 4 Mio ? durch die nicht einsetzbaren Personalmittel (Abbaukonzept) gedeckt werden sollen. Anders als in den Vorjahren ist davon auszugehen, dass im Weiteren keine Investitionsmittel gesperrt werden müssen.

 

BezStR Herr Panhoff auf  Nachfrage:

-          Prioritäten ergeben sich aus den Bedarfen der Diskussionen im politischen Umfeld und der fachlichen Notwendigkeit. Investitionsmittel sind auf das Minimum die die Verfassung vorschreibt reduziert, so dass nur prioritäre Projekte in der I-Planung Berücksichtigung finden können. 

-          Frei werdende I-Mittel, durch Übernahme der Maßnahme in ein Förderprogramm, werden im Haushaltsvollzug zunächst zur Nachfinanzierung bestehender Maßnahmen eingesetzt (Bsp., wenn Schadstoffe zu beseitigen sind, die bisher nicht bekannt waren). Für darüber hinaus frei gewordene Mittel gibt es eine Folgeliste die weitere dringende Projekte auflistet, die dann zusätzlich aufgenommen werden können. Die Folgeliste wird dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

-          Um das Verhältnis von Maßnahmen zueinander (Bsp. Straßen/Schulen) zu ermitteln, ist es erforderlich, alle Programme und Sonderprogramme und die I-Planung in der Summe zu betrachten.

-          Die 2,2 Mio ? Städtebaufördermittel sind anteilige Finanzierungsmittel in den Sanierungsgebieten.

-          Die  Vorlage ist mit dem Vorbehalt von Änderungen fristgerecht zum 04.02.2013 SenFin vorgelegt worden.
 

Herr Schulz-Herrmann auf Nachfrage:

-          Die Fahrbahnerneuerung in der Ritterstr. ist aus dem "Schlaglochprogramm" finanziert. Eine Kopplung mit einer Fahrbahnumgestaltung oder dem Einbau eines "Moabiter Kissens" müsste aus dem Bezirkshaushalt finanziert werden. Zudem wären solche Maßnahmen ohne größeren technischen Aufwand nicht möglich.

-          Der Umbau der Rigaer Str. kann nach einigen Jahren Vorlaufzeit (Straßenausbaubeitragsgesetz, ehemaliges Sanierungsgebiet, Haushaltssperren) nun in die Ausschreibung gehen. Eine grundlegende Änderung der Planung (Fahrradstr.) würde den Prozess erneut erheblich verzögern.

-          Bei einem Straßenumbau, so schreibt es das Gesetz vor, sind die Straßen auf die Verkehrsbedürfnisse anzupassen. D.h., wenn die Verkehrsansprüche es erfordern, werden Radfahrstreifen eingerichtet.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung mehrheitlich (E-PIRATEN), die Vorlage zu beschließen.

 
 

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