Auszug - "Projekte-Haus"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 14.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0387/IV "Projekte-Haus"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Hauser-Jabs, ChristineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der PIRATEN bringt folgenden Änderungsantrag zur Ergänzung der Drucksache ein:

Die Fraktion der PIRATEN bringt folgenden Änderungsantrag zur Ergänzung der Drucksache ein:


Hierzu soll ein 2-Stufiges Verfahren angewandt werden. Im ersten Schritt können auf einer Bürgerversammlung die Bürger übe die zu berücksichtigenden Nutzungsarten abstimmen. Die zur Auswahl stehenden Nutzungsarten ergeben sich aus den Vorschlägen der bisher eingegangenen Bewerbern. Diese Liste kann auf der Veranstaltung  durch Vorschläge der Bürger ergänzt werden. Ergebnis dieses ersten Schrittes ist eine Prioritätenliste an Hand derer im zweiten Schritt eine Auswahlkommission mit einem Interessenbekundungsverfahren über die eigentlichen Nutzer des Projektehauses entscheidet. Hervorragende Grundlagen für ein solches Verfahren sind im Jugendamt entwickelt worden, die hier analog Anwendung finden sollen. Die Fraktionen der BVV bzw. je ein von ihnen benannter Vertreter/in sowie eine gleiche Anzahl Bürger sollen am Auswahlverfahren beteiligt werden.

 

Im Ausschuss besteht Konsens, alle drei Drucksachen in der Vorlage zur Beschlussfassung zusammen zufassen. Mit dem Änderungsantrag sind jedoch noch nicht alle Aspekte abgedeckt, so dass der Ausschuss keine Empfehlung abgeben und dem ff. Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten die abschließende Beratung überlassen möchte. Dennoch wird die Drucksache zur Abstimmung aufgerufen. Bei einstimmiger Enthaltung, wird empfohlen, die Vorlage zusammen mit dem Änderungsantrag nicht zu beschließen. (§ 48 Abs. 4 GO-BVV: Stimmengleichheit >Ja-0, Nein-0< bedeutet Ablehnung.)

 

 
 

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