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Auszug - Proskauer Str. 8
Ausganglage ist, dass das Grundstück gegenwärtig als Freifläche von den Nachbarn mitgenutzt wird. Baurechtlich ist nach §34 BauBG zu beurteilen. Beantragt ist die Errichtung eines Gebäudes in zweiter Reihe, das sich völlig plausibel in die vorhandene Baustruktur einpasst. Einzige Ansatzpunkt für das Bezirksamt sind die Abstandsflächen. Mit voraussichtlichem Wegfall des obersten Geschosses würden die zulässigen Abstandflächen jedoch eingehalten. Es besteht ein Genehmigungsanspruch.
Der Ausschuss hält fest, dass das Amt für Natur- und Artenschutz das Gelände in Bezug auf Flora und Fauna (und Fledermäuse) kritisch betrachten möge.
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