Auszug - Spielplatz Glogauer Straße - Bezug SA/075/IV  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Stutzmann (Gartengruppe G13) präsentiert ein Nutzungskonzept für den ungenutzten Sportplatz Glogauer Str

Frau Stutzmann (Gartengruppe G13) präsentiert ein Nutzungskonzept für den ungenutzten Sportplatz Glogauer Str. Zusammen mit der offenen Jugendarbeit Martha und zwei Kita Trägern soll das Gelände in drei Teilbereichen genutzt werden. Die Gartengruppe plant in einem Teilbereich einen nachbarschaftlich, interkulturell und generationenübergreifend zu nutzenden Garten. Nachdem man seit einem Jahr versuche mit dem Bezirksamt ins Gespräch zu kommen, fragt sie nach dem Stand zur Verwendung des Geländes.

 

BezStR Herr Panhoff berichtet, dass es sich um einen sehr gut erhaltenen Sportplatz handelt, der jedoch planungsrechtlich und aufgrund der Emissionen nicht als solcher genutzt werden kann (es handelt sich um einen Bolzplatz; planungsrechtlich wie ein Spielplatz gewertet). Obwohl es inzwischen einen Vororttermin mit den verschiedenen Interessenten gegeben hat, hatte die Abteilung bisher nicht die Ressourcen eine Entscheidung über die Verwendung, der die eigentlich dem Sportamt gehörenden Fläche, voranzubringen. Einerseits ist das Gelände zu gut Intakt, um es für den Sport aufzugeben. Andererseits gibt es über das vorgestellte Konzept hinaus zahlreiche Nutzungsoptionen für angrenzende Kitas und Schulen. Da es sich um eine KItavorhaltefläche handelt, kann es ohnehin nur um eine temporäre Nutzung gehen.

 

Das Bezirksamt wird voraussichtlich Anfang 2013 damit beginnen, das Gelände einer (ggf. temporären) Nutzung zuzuführen. Hierfür soll zunächst eine rechtliche Klärung erfolgen, ob und in welcher Form eine zu favorisierende Sportnutzung möglich ist. Sodann soll auf dieser Grundlage insbesondere mit dem Jugendamt geklärt werden, inwieweit von dort Nutzungsbedarf gesehen wird. Bleiben Teilflächen ungenutzt, soll auch geprüft werden, wie eine temporäre und weitgehend öffentliche Nutzung in Form eines Nachbarschaftsgartens realisiert werden kann. Dies müsste jedoch vertraglich mit Rechten, Pflichten und Kostenlasten fixiert werden. Ferner hält es das Bezirksamt für erforderlich bereits im Vorfeld zu klären, wie dann mit einer jetzt temporär angelegten und später vielleicht verfestigten Nutzung umgegangen werden soll, wenn es zu einem Kitabau kommt.

 

 
 

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