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Auszug - Vorstellung 'Fledermausgutachten' - BA
BezStR Herr Panhoff und Frau Woite erläutern, dass das Fledermausgutachten aufgrund von Anwohnerhinweisen in Auftrag gegeben wurde. Hintergrund ist der Plan, auf dem Grundstück Proskauer Str. 8 ein Hinterhaus zu errichten, wofür 11 geschützte Bäume gefällt werden müssen. Gegen dieses Projekt gibt es Widerstand der Anwohner/innen. Fledermäuse sind artenschutzrechtlich geschützt, so dass mit dem Gutachten einerseits festzustellen war, ob dort tatsächlich Fledermäuse leben und andererseits ob ein Verbotstatbestand für die Fällung der Bäume vorliegt. Das gutachten wurde durch Herrn Kallasch erstellt und er bestätigt, dass dort Zwergfledermäuse leben. Aufgrund ihres Flugverhaltens muss darauf geschlossen werden, dass sie in unmittelbarer Nähe ihr Quartier haben. Draus kann weiterhin geschlussfolgert werden, dass ein Wegfall des Jagdgebietes (Fällung der Bäume) auch zur Aufgabe der Quartiere führt. Das heißt, es muss eine Befreiung ausgestellt und eine Kompensation, in Form höherwertiger Quartiere, geschaffen werden. Dieser Ersatz wäre einfach zu schaffen, jedoch bliebe es abzuwarten ob diese Quartiere auch angenommen werden. Frau Woite weist ferner darauf hin, dass auch die Störung dieser Tiere ein Verbotstatbestand ist. Allerdings liegt die Entscheidungskompetenz bei der oberen Naturschutzbehörde, die in dem schwebenden Verfahren zur Zeit keine Auskunft gibt. Mit einer Entscheidung wird innerhalb von zwei Wochen gerechnet.
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