Auszug - Bündnis für soziale Mietenpolitik und bezahlbare Mieten (zusammen mit dem Integrationsausschuss)   

 
 
Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Intergrationsausschusses
TOP: Ö 2
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Herr Hilgenfeld (BBU) berichtet: Der BBU vertritt Mitgliedsunternehmen, wie die sechs großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die einen Wohnungsbestand von 700 Tsd Wohnungen, entsprechend ca

Herr Hilgenfeld (BBU) berichtet: Der BBU vertritt Mitgliedsunternehmen, wie die sechs großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die einen Wohnungsbestand von 700 Tsd Wohnungen, entsprechend ca. 40 % des Berliner Wohnungsmarktes, verwalten. Er vertritt den bereich Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik und war in die Erstellung des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik involviert.

 

Das Bündnis hat einen Vorlauf, der mit den ersten Gesprächen vor der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, begann und nach zähen Verhandlungen am 4. September 2012 unterschrieben werden konnte. Das Bündnis ist kein ‚Allheilmittel’ das die Wohnungs- und Mietenpolitik revolutioniert, aber ein deutliches Signal für den gesamten Markt. Auch wenn es den Kritikern nicht weit genug geht, ist es ein wichtiger Baustein, dessen oberstes Ziel es ist, die Durchmischung in den Quartieren zu erhalten.  

 

Der erste Effekt des Bündnisses wird sein, dass die seit einem Jahr gestoppten Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Oktober/November verschickt werden. Dieses erste negative Signal betrifft ca. 60 Tsd. von 270/280 Tsd. Wohnungen und macht ca. 20 € pro Wohnung aus.

 

Der zweite Effekt ist, dass der Verwaltungsaufwand für die Gesellschaften immens steigt, da jede Mieterhöhung fortan den Zusatz erhält: „Wenn die Mieterhöhung zu einer Härte für Sie führt, melden Sie sich, sprechen Sie mit Ihrem Wohnungsunternehmen.“ Dies hat zur Folge, dass egal, wie viele der betroffenen MieterInnen sich melden, jeder Einzelfall zu prüfen ist.

Allerdings ist die Möglichkeit, nunmehr als Mieter verhandeln zu können, als neue Qualität zu bezeichnen.

 

Der dritte Effekt ist, dass für die nächsten fünf Jahre mit Mehrkosten von 100 Mio €, d.h. 20 Mio €/Jahr, entsprechend einem Fünftel des Gewinnes, gerechnet wird.

 

Neu ist das Leitbild für die städtischen Wohnungsunternehmen, mit dem, nach Jahren des Umbaus der Unternehmen, aus der Verlustzone kommend, nun Gewinne geschrieben werden und die sozialen Komponenten, bestimmte MieterInnengruppen zu schützen und zu unterstützen, stärker Berücksichtigung finden sollen.

 

Ein weiteres Feld ist die Mietenpolitik, die sich in drei Komponenten gliedert:

 

1.      Dämpfungskomponente für alle MieterInnen

2.      gekappte Erhöhung für bestimmte Fallgestaltungen

3.      Mischung aus 1&2 und Mieterhaltung für bestimmte Sonderfälle (Bsp. Tauschwohnung)

 

In den Beständen der städtischen Wohnungsunternehmen unterliegen 30-50% der Wohnungen der Belegungsbindung (sozialer Wohnungsbau, Altschuldenhilfe, Modernisierung- und Instandhaltungsprogramme, bezirkliche Verträge u.a., die objektgebunden sind), die durch das Bündnis weitestgehend wegfallen und durch eine unternehmensbezogenen Quote (33 % bzw. 50 %) ersetzt werden.

 

Ein weiteres Thema ist die Verhältnismäßigkeit von Haushalt, Einkommen, Wohnungsgröße und Miethöhe. Erstmalig in einer Vereinbarung ist deutlich dargestellt, dass die Miete, in Abhängigkeit vom Haushaltsnettoeinkommen, bezahlbar bleiben muss. Jedoch richten sich die Einkommensgrenzen nach den bundesweit gültigen Richtwerten für WBS und nicht nach den in Berlin um 40% erhöhten Werten.

 

Auf Nachfrage:
 

·         Parameter MieterInnenauswahl/Migrationsanteil
Es gibt keine politischen Vorgaben oder abgestimmte Auswahlkriterien. Die KundenCenter entscheiden anhand betrieblicher Richtlinien frei.
 

·         Erhebung und Nachweis von Quoten
Es gibt noch kein mit dem Senat abgestimmtes Verfahren.
 

·         Schulung der MitarbeiterInnen
Im Verbund befindet sich die BBA, wo bei Bedarf entsprechende Kurse angeboten werden können. Ferner wird auf die Beantwortung der kleinen Anfrage 17/10 081 hingewiesen.

 

 

Frau Barwick berichtet aus ihrer Masterarbeit zum Thema „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“. Hierzu hat sie bei drei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Interviews gemacht und jeweils einen halben Tag die MitarbeiterInnen in den Büros begleitet.

 

 

BezStR Herr Mildner-Spindler berichtet, dass das Wohnungsamt grundsätzlich gewappnet ist, die Aufgaben wahrzunehmen. Allerdings kann nicht eingeschätzt werden, welcher Ansturm zu erwarten ist und wie sich der bezirkliche Personalabbau auswirken wird.

 

Die Erteilung von Wohnbescheinigungen ist eine Schwerpunktaufgabe im Bezirk. In 2012 wurden per August 3400 Bewilligen innerhalb oder in weniger als 14 Tagen.

 

Das Bezirksamt sieht die in dem Bündnis vorgesehene Darlegung der Einkommens-verhältnisse der MieterInnen gegenüber der Wohnungsverwaltung eher skeptisch und befürchtet einen ‚gläsernen Mieter’. Dies könne ggf. dazu führen, dass die Vergabepraxis der Unternehmen, im Zuge der Durchmischung, auch stärker zu Lasten der einkommensschwachen MieterInnen geht.

 

Nicht vorbereitet sieht sich das Bezirksamt bei einer Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, da das Personal dafür nicht mehr zur Verfügung steht.

 

In den Ausschüssen besteht Konsens, dass

 

1.      ein weiterer Personalabbau in den Bezirken zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht, da insbesondere die Wohnungsämter kaum in der Lage sein werden, die Aufgaben zu bewältigen.
 

2.      es für erforderlich erachtet wird in den städtischen Wohnungsunternehmen verstärkt MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund zu beschäftigen.

 

 
 

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