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Auszug - Hallesche Str. 2-9
BzBm Herr Dr. Schulz und Herr Peckskamp berichten, dass es sich um eine Bauvorbescheidsanfrage für das Areal ‚Triade’ und hier für den Teil, der verpflichtend für Wohnen vorgesehen ist, handelt. Angefragt wird, die geringfügige Abweichung vom Baukörper, die das Bezirksamt als genehmigungsfähig einschätzt. Das Bezirksamt ist daran interessiert, dass der Wohnungsbau auf diesem Areal ‚in Gang’ kommt, da nach dem städtebaulichen Vertrag vom Eigentümer auf dem Gelände eine Kita zu errichten und 1 Mio € Kompensationszahlung zu entrichten sind. Entweder für eine Flächenerweiterung der nahegelegenen Schule oder für den Bau einer Sportanlage. Die Zahlung ist abhängig von der Anzahl der errichteten Wohnungen.
Nachreichung zum Protokoll: : Ersuchen 100-2012-1848-BAA 26 Im maßgeblichen städtebaulichen Vertrag vom 11.03.1997 heißt es: „Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass im Vertragsgebiet, bezogen auf die Geschossfläche nach § 2 Abs. 2, mindestens 17.000 m² Geschossfläche für Wohnen hergestellt wird.“ (§ 6 Baumaßnahmen ... auf privaten Baugrundstücken Abs. 1, S. 4) „Ziel der städtebaulichen Planungen soll es sein, auf den Grundstücken des Vorhabenträgers mindestens 21.000 m² Geschossfläche für Wohnen sowie eine Kindertagesstätte und Gewerbe- und Dienstleistungsflächen zu schaffen.“ (§ 2 Städtebauliche Planungen und Nutzungskonzept, Abs. 2 S. 2).
Im Vorbescheid wird in der nachgereichten Flächenbilanz eine Summe der Bruttogeschossfläche von 23.737,95m² angegeben.
Der Bürgerdeputierte Herr Joost erbittet die Genehmigung Filmaufnahmen aus der Sitzung machen zu dürfen. Nach zwei Einwänden von Ausschussmitgliedern versagt der Ausschussvorsitzende die Genehmigung.
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