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Auszug - GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag mit der Änderung Absatz 4 Satz 2 anzunehmen.
Absatz 4 In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.
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