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Auszug - Kriterien der Mittelvergabe zur Bürgerbeteiligung
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (E-CDU), die Beschlussempfehlung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Stadtplanungsausschuss wird ermächtigt, die Mittel zu Bürgerbeteiligung für projektbezogene Aktivitäten in den Ortsteilen aus Kapitel 4610 Titel 53121 des Bezirkshaushaltsplans nach folgenden Kriterien zu vergeben:
I. Die Mittelvergabe kann für folgende Projekte erfolgen: 1. Für die im Auftrag des Bezirksamts erfolgte Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und Bereichsentwicklungsplanung, wie etwa - die Information der Bürgerinnen und Bürger über Planungsmaßnahmen noch 2. Für die öffentlichkeitswirksame Begleitung von Maßnahmen der Stadtentwicklung und von Bauvorhaben, insbesondere von Neubau und Neugestaltung der Infrastruktur. II. Die Maßnahmen sind vor Beantragung mit anderen Trägern der Bürgerbeteiligung abzustimmen um Dopplungen zu vermeiden bzw. eine Zusammenarbeit zu initiieren. III. Bei Beantragung muss der Antragsteller
Dabei ist darauf zu achten, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr als 50% der beantragten Summe ausmachen. Honorarmittel für Vorträge werden nicht bewilligt.
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